Beschlussvorlage - 1009/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Hagen im Institut der Rechnungsprüfer (IdR) zum 01.01.2019.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ausschusssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Stadt Hagen wird zum 01. Januar 2019 Mitglied im Institut der Rechnungsprüfer (IdR).

 

 

Begründung

Die Stadt Hagen ist kein Mitglied im IdR; es besteht bisher nur eine persönliche Mitgliedschaft von Herrn Christian Kotysch als ehemaliges Mitglied der Vereinigung der Rechnungsprüfungsämter in NRW, die 2015 in den IdR übergegangen ist.

 

Die Mitgliedsbeiträge von bisher 15 € (2019: Anstieg auf 100 €) für Privatpersonen wurden von Herrn Kotysch selbst gezahlt.

 

Beim IdR handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der die Interessen aller professionellen Berufsgruppen wahrnimmt, die sich mit öffentlicher Finanzkontrolle beschäftigen (z.B. Bundesrechnungshof, Landesrechnungshöfe, kommunale Rechnungsprüfungsämter). Die Arbeit des IdR ist auf die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Haushaltswirtschaft abgestimmt.

 

Durch eine Mitgliedschaft der Stadt, die ein Qualitätsmerkmal für die örtliche Rechnungsprüfung darstellt, wird die Teilnahme aller RechnungsprüferInnen der Stadt Hagen an den Fortbildungsangeboten des IdR (nicht nur der zahlenden Privatperson) und der Zugriff auf die Wissensdatenbank und die vom IdR erarbeiteten Prüfleitlinien und Fachgutachten ermöglicht.

 

U.a. gibt es regelmäßige Praxistage und spezielle Angebote für IT-Prüfer, die von anderen Fortbildungsinstitutionen nicht angeboten werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass FachprüferInnen in diversen Arbeitsgruppen mitwirken und somit Einfluss auf die Meinungsbildung innerhalb des IdR nehmen.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass über das IdR Lizenzen für ein von der Firma DATEV zusammen mit dem IdR entwickeltes IT-Verfahren („Prüferarbeitsplatz“), dessen Eignung das städtische Rechnungsprüfungsamt demnächst testet, zu vergünstigten Konditionen erworben werden können.

 

Von der Verwaltung wird eine Mitgliedschaft der Stadt Hagen im Institut der Rechnungsprüfer vorgeschlagen. Der Mitgliedsbeitrag für Städte beträgt 150,00 €; der Betrag wird bei zukünftigen Haushaltsplanungen berücksichtigt.

Die Mitgliedschaft ist jährlich kündbar.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird um einen zustimmenden Beschluss gebeten.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1116

Bezeichnung:

Zentrale Dienste

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

1116

Bezeichnung:

Geschäftsaufwand

 

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

Ertrag (-)

 

 

 

 

 

Aufwand (+)

542400

150,00 €

150,00 €

150,00 €

150,00 €

Eigenanteil

 

150,00 €

150,00 €

150,00 €

150,00 €

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

gez. Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

 

gez. Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

14.11.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen