Beschlussvorlage - 0809/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB49 - Museen und Archive
- Bearbeitung:
- Astrid Jakobs
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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30.10.2018
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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29.11.2018
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Sachverhalt
Begründung
Zum Budget des Kulturbüros gehört u.a. der Projektefond mit einem Betrag von jährlich 10.400 €. Aus diesem Projektefond werden Projekte für kulturelle Initiativen freier Träger aller Sparten gefördert, mit dem grundsätzlichen Ziel, künstlerisch qualifizierte Projekte zu ermöglichen, die ein vielfältiges kulturelles Spektrum abdecken und künstlerische Qualität versprechen. Grundlage für die Bewilligung einer Förderung sind die „Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit“.
In der Sitzung des Ältestenrates am 21. Juni 2018 wurde angeregt, die aktuell gültigen Richtlinien in der Fassung vom 01.04.1987 dahingehend zu überarbeiten, dass keine Projekte und Veranstaltungen gefördert werden, an denen politische Parteien oder Gruppierungen beteiligt sind.
Die detaillierten Förderkriterien sind den in der Anlage angefügten „Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit“ zu entnehmen. Die überarbeiteten Richtlinien wurden mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| |
x | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
| |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
x | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
gez. |
Margarita Kaufmann Beigeordnete für Kultur |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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66,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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31,4 kB
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30.10.2018 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinen für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft gesetzt.
Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.
Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen – Stadt der Fernuniversität – Kulturbüro“ auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
| |
X | Einstimmig beschlossen |
| |
29.11.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft gesetzt.
Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.
Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen – Stadt der Fernuniversität –“ auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 6 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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| |||
X | Einstimmig beschlossen | ||
| |||
Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
13.12.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit werden mit den folgenden
Ergänzungen / Änderungen des Kultur- und Weiterbildungsausschuss in Kraft
gesetzt.
Punkt 3.4 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Entscheidung über die Förderung trifft das Kulturbüro. Hierüber wird der Antragsteller mit einem Bewilligungsbescheid schriftlich informiert.
Punkt 3.7 der Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit:
Die Antragstellerin / der Antragsteller hat auf allen Ankündigungen (Plakaten, Programmen, Broschüren, Internetpräsentationen etc.) an deutlich sichtbarer Stelle mit dem Logo „Hagen – Stadt der Fernuniversität – Kulturbüro“ auf die Förderung hinzuweisen. Neue Förderanträge können erst dann gestellt werden, wenn der Verwendungsnachweis für vorangegangene Projekte vorgelegt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |