Beschlussvorlage - 1003/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Veränderungssperre für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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06.11.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/18 (681)
Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 1003/2018 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Weil der Bebauungsplan sich noch in der Aufstellung befindet, ist zur Sicherung der Planungsziele der Erlass einer Veränderungssperre notwendig.
Begründung
- Vorbemerkung
Der Verwaltung liegt ein Baugesuch an der Fleyer Straße 174 für ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen vor. Die Entscheidung über den Bauantrag mit dem Aktenzeichen 1/63/BG/0304/17 wurde mit dem Schreiben vom 08.01.2018 für ein Jahr ausgesetzt.
Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 14.12.2017 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße (Vorlage-Drucksachennr.: 1133/2017) beschlossen. Dieser Beschluss wurde im Amtsblatt 01/2018 am 05.01.2018 bekannt gemacht.
- Begründung für die Aufstellung des Bebauungsplanes
Die Tendenz zur massiven Nachverdichtung, wie sie in der jüngeren Zeit im Stadtgebiet zu beobachten ist, zeichnet sich auch im Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplans ab.
Ehemalige Ein- bis Zweifamilienhäuser werden zunehmend durch große Mehrfamilienhäuser, zu denen auch das beantragte Bauvorhaben zählt, ersetzt. Durch die damit einhergehende Nutzung der hinteren Grundstücke für den ruhenden Verkehr und die hierfür erforderlichen privaten Erschließungswege werden in der Regel Spannungen in der Nachbarschaft ausgelöst.
Um eine weitere Nachverdichtung in einem für das Siedlungsgebiet verträglichem Maß zu leiten und den noch vorherrschenden Charakter des Gebietes zu erhalten, ist es notwendig, die bauliche Entwicklung über einen Bebauungsplan zu steuern.
- Planungsziele
Ziel des Bebauungsplanes ist es einerseits, eine weitere unkontrollierte Nachverdichtung des Gebiets zu verhindern und andererseits eine städtebaulich geordnete Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Folgende Zielsetzungen sollen erreicht werden:
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im Planbereich
- Erhaltung der villenartigen Bebauung mit einer angemessenen Anzahl von Wohneinheiten
- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
- Fazit
Der Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 3/18 (681) Wohnbebauung Fleyer Straße - nördl. Einmündung Steubenstraße ist somit erforderlich.
- Anlagen der Vorlage
- Satzung der Veränderungssperre
- Übersichtsplan mit Bereich der Veränderungssperre
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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23,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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