Beschlussvorlage - 0968/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Wirtschaftsplan des HABIT 2019 wird zugestimmt.

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen liegen die finanziellen Eckdaten für das Wirtschaftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2019 vor. Eine Umsetzung des Wirtschaftsplans kann dann ab dem 01.01.2019 erfolgen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

  • Nach § 14 EigVO NRW und § 15 der Betriebssatzung des HABIT ist von der Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem

 

  • Erfolgsplan,
  • dem Vermögensplan und
  • der Stellenübersicht,

 

     aufzustellen.

 

Darüber hinaus ist nach § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in den Wirtschaftsplan einzubeziehen.

  • Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 Abs.1 EigVO NRW).
  • Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Investitionen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 Abs.1 EigVO NRW).
  • Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes zu enthalten. Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben (§ 17 Abs.1 EigVO NRW).
  • Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO NRW) besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplanes nach Jahren gegliedert. Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen (§ 18 EigVO NRW).

 

Begründung

 

Der Hagener Betrieb für Informationstechnologie HABIT wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gem. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) geführt. Nach § 14 EigVO NRW und § 15 der Betriebssatzung des HABIT ist von der Betriebsleitung vor Beginn eines jeden Jahres ein Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht, aufzustellen. Darüber hinaus ist nach § 18 eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung in den Wirtschaftsplan einzubeziehen.

 

Der Erfolgsplan muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten (§ 15 Abs.1 EigVO NRW). Der Vermögensplan muss alle voraussehbaren Einnahmen und Auszahlungen des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenänderungen und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben, sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 16 Abs.1 EigVO NRW). Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebes zu enthalten. Beamte, die beim Eigenbetrieb beschäftigt werden, sind im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben (§ 17 Abs.1 EigVO NRW). Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 GO NRW) besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplanes sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplanes nach Jahren gegliedert. Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen (§ 18 EigVO NRW).

Der Wirtschaftsplan als finanzielle Grundlage für das Jahr wird dem Rat nach dem Beratungsergebnis des Betriebsausschusses zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Finanzierung des Erfolgsplanes erfolgt ausschließlich über Erlöse aus IT- und damit zusammenhängenden Organisationsdienstleistungen von den Beteiligten der öffentlich rechtlichen Vereinbarung vom 01.07.1999 (Stadt Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis und angehörige Gemeinden) und über Erlöse aus o.g. Dienstleistungen an andere Kreise und Gemeinden im Rahmen der Zusammenarbeit im Zweckverband KDN oder in Einzelfällen auch im Rahmen der Amtshilfe. Sämtliche Dienstleistungen des HABIT werden gegen eine Weiterberechnung der entstehenden Kosten erbracht, ausdrücklich ohne Berücksichtigung von Gewinnen und kalkulatorischen Wagnissen. Der HABIT hat, wie auch in der Betriebssatzung und der öffentlich rechtlichen Vereinbarung festgelegt, keine Gewinnerzielungsabsicht.

Auf Grund der fehlenden finanziellen Ausstattung des Betriebes werden Investitionsvorhaben über Kommunalkredit oder Leasing fremdfinanziert. Wie in den Vorjahren werden vor großen Investitionsentscheidungen Vergleichsrechnungen zwischen kreditfinanzierten Investitionen und über Leasing finanzierten Investitionen durchgeführt. Damit die Betriebsleitung die nötige Flexibilität erhält und in die Lage versetzt wird im Rahmen der wirtschaftlichen Verantwortung zu handeln, wird für den Wirtschaftsplan 2019 ein umfangreicher Vermögensplan aufgestellt.

Bei anstehenden Investitionen kann die Betriebsleitung auf Grund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit der Positionen im Erfolgsplan und durch die umfangreiche Aufnahme von Investitionsvorhaben im Vermögensplan im Einzelfall die vorteilhafteste Fremdfinanzierung wählen.

Neben dem eigentlichen Erfolgsplan und dem Stellenplan sind des Weiteren Erläuterungen beigefügt. Dort können ergänzende Informationen entnommen werden.

Die Stellungnahme des Beteiligungscontrollings ist als Anlage beigefügt.

 

Nach Beschluss des Wirtschaftsplanes durch den Rat der Stadt Hagen liegen dann die finanziellen Eckdaten für das Jahr 2019 vor.

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Auswirkungen

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Deckungsfähigkeit ist in den Haushalten und Wirtschaftsplänen der Kunden gegeben.

 

 

 

gez. gez.

(Erik O. Schulz)(Christoph Gerbersmann)

OberbürgermeisterStadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.11.2018 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung

Erweitern

15.11.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen