Beschlussvorlage - 0965/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Erhöhter Landeszuschuss für die Theater Hagen gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; VB2 Vorstandsbereich für Finanzen, Controlling und interne Dienste; VB3 Vorstandsbereich für Jugend und Soziales, Integration, Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
11.10.2018
| |||
|
|
29.11.2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
15.11.2018
|
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Hagen beauftragt den Oberbürgermeister, die Fördervereinbarung in der beiliegenden Fassung mit dem Land abzuschließen. Die Ermächtigung gilt auch für den Fall, dass sich in der Vereinbarung noch Änderungen ergeben, sofern diese nicht wesentlich sind.
- Die sich aus der Erfüllung der Fördervereinbarung ergebenden haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der Haushaltsplanung der Stadt Hagen (ab 2020) und in der Wirtschaftsplanung der Theater Hagen gGmbH abzubilden. Für 2018 und 2019 sind die Auswirkungen bei der Stadt Hagen in der unterjährigen Bewirtschaftung zu berücksichtigen. Für die Jahre 2018 und 2019 wird die Zuschusszahlung der Stadt Hagen an die Theater gGmbH, wie in der Vorlage dargestellt, gekürzt.
- Die beschlossenen Änderungen beim städtischen Zuschuss stehen unter dem Vorbehalt der tatsächlichen Umsetzung der Fördervereinbarung.
Sachverhalt
Begründung
Das Land NRW beabsichtigt, mit der Stadt Hagen eine Fördervereinbarung abzuschließen, die den Landeszuschuss für die Theater Hagen gGmbH schrittweise ab 2018 auf einen Landeszuschuss in 2022 in Höhe von insgesamt 1.686.999 € (1.310.932 € Theater und 376.067 € Orchester) anhebt. Der Zuschuss des Landes steht unter dem Vorbehalt, dass sich das Berechnungsverfahren zur Verteilung der Landesmittel auf die kommunalen Theater und Orchester nicht ändert. Im Ausnahmefall, z.B. bei Teilnahme am Stärkungspakt, kann der Zuschuss des Landes Nordrhein-Westfalen teilweise auf den kommunalen Zuschuss angerechnet werden.
In Abstimmung zwischen Theater gGmbH und Verwaltung war bei der Kompromissfindung zum einen die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Stadt Hagen am Stärkungspakt teilnimmt, zum anderen der Ratsbeschluss zur Vorlage 0341/2017 umzusetzen, wonach allgemeine Verbesserungen der Finanzlage primär zur Zuschusskürzung insbesondere in den Jahren 2018 und 2019 zur Schließung des Delta zu den avisierten 1,5 Mio. einzusetzen sind. Die mit dem Land abzuschließende Fördervereinbarung berücksichtigt im vorliegenden Entwurf aus der Sicht des Theaters und der Verwaltung sowohl diese beiden Vorgaben als auch die der Fördervereinbarung zugrunde liegende Zielsetzung. "Gemeinsames Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen und der Stadt Hagen ist es, Planungssicherheit für das Theater durch klare finanzielle Rahmensetzungen zu schaffen. Tarif- und Sachkostensteigerungen sollen dabei berücksichtigt werden, um die künstlerische Leistungsfähigkeit des Theaters / Orchesters zu erhalten."
Eckpunkte des vorliegenden Entwurfes der Fördervereinbarung:
- Die grundsätzliche Verpflichtung der Stadt Hagen zum vollständigen Ausgleich der Tariferhöhungen entsprechend dem Beschluss zur Ratsvorlage 0341/2017 bleibt erhalten.
- Die zusätzliche Förderung des Landes ab 2019 wird für die Laufzeit der Fördervereinbarung teilweise auf den Gesamtzuschuss angerechnet.
- Die lt. städtischer Zuschussplanung ausstehende Realisierung der Konsolidierungsbeträge der Jahre 2019 und 2020 wird um jeweils ein Jahr vorgezogen. Soweit Konsolidierungsbeiträge an städtische Investitionen gekoppelt waren, wird dies durch die Fördervereinbarung nicht berührt.
- Die für kommende Haushaltsjahre veranschlagten Zuschussbeträge an die Theater Hagen gGmbH sind, vorbehaltlich des Abschlusses der Fördervereinbarung mit dem Land, im Rahmen der Haushaltsplanung auf die o. g. Sachverhalte anzupassen. Soweit die Fördervereinbarung aus welchen Gründen auch immer nicht erfüllt werden kann, erfolgt die Zuschusszahlung der Stadt an die Theater gGmbH weiter auf der Basis des Ratsbeschlusses zur Vorlage 0341/2017.
5.Zur zahlungsmäßigen Umsetzung erfolgt die Abstimmung zwischen Theater und Verwaltung.
Aus den o. g. Maßnahmen ergeben sich bis 2022 folgende Zuschüsse der Stadt Hagen an die Theater Hagen gGmbH (Angaben in gerundeten Eurobeträgen; ohne Tariferhöhungen ab dem 1.3.2017, soweit sie 1 % übersteigen):
A | B | C | D | E | F | G | H | I |
HH-Jahr | fikt. Budget ohne Konsolidierung | Zuschuss-kürzung Theater | Budget aktuell (ohne erh. Landes-Zuschuss) | Erhöhter Landes-zuschuss | davon Anteil Stadt | davon Anteil Theater | Zuschuss- Stadt neu | Budget Theater neu |
2017 | 14.973.888 |
| 14.973.888 |
|
|
|
| 14.973.888 |
2018 | 15.123.627 | 990.000 | 14.133.627 | 232.925 | 160.000 | 72.925 | 13.973.627 | 14.206.552 |
2019 | 15.274.863 | 1.150.000 | 14.124.863 | 358.964 | 250.000 | 108.694 | 13.874.863 | 14.233.557 |
2020 | 15.427.612 | 1.260.000 | 14.167.612 | 484.462 | 140.000 | 344.462 | 14.027.612 | 14.512.074 |
2021 | 15.581.888 | 1.260.000 | 14.321.888 | 610.231 | 140.000 | 470.231 | 14.181.888 | 14.792.119 |
2022 | 15.737.707 | 1.260.000 | 14.477.707 | 735.999 | 140.000 | 595.999 | 14.337.707 | 15.073.706 |
|
|
|
| 2.422.311 | 830.000 | 1.592.311 |
|
|
Tabelle 1: Zuschusstableau 2017 bis 2022 der Theater Hagen gGmbH
Die Gesamtentwicklung bis 2022 sieht nach Abbau der Effektverschiebungen in der letzten Stufe einen städtischen Anteil von ca. 20% an den erhöhten Zuschüssen vor, in der ersten Stufe allerdings einen Anteil von fast 70 %. Der Gesamtanteil der Stadt läge in Summe auf den Gesamtzeitraum gerechnet bei etwa einem Drittel. Die sukzessive Vergrößerung des Anteils für das Theater bis 2022 erfüllt in den letzten Stufen auch den vom Land gewünschten Effekt zur dauerhaften Verbesserung der finanziellen Situation für die Theater in NRW.
Der Entwurf der Fördervereinbarung ist als Anlage beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
x | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
58,9 kB
|
