Mitteilung - 1056/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Durch Rechtsverordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 06.11.1973 und 09.03.1999 wurden aufgrund § 53 Städtebauförderungsgesetz - StBauFG - der städtebauliche Entwicklungsbereich "Unteres Lennetal" Hagen-Halden sowie die Erweiterungsgebiete Reh und Herbeck/Hammacher festgesetzt. Die Rechtsverordnungen wurden durch das Befristungsgesetz des Landes vom 05.04.2005 ohne weitere Evaluierung mit Wirkung zum 31.12.2009 außer Kraft gesetzt.

 

Die Abrechnung der Maßnahme erfolgte nach Verhandlungen mit der Bezirksregierung und im Einvernehmen mit dem Ministerium (MHKBG) zum Stichtag 31.12.2009 mit allen bis 31.12.2016 tatsächlich entstandenen Einnahmen und Ausgaben. Den im Gesamtzeitraum von 1973 bis 2016 getätigten Ausgaben in Höhe von rund 105.898.100 € standen Einnahmen in Form von Zuschüssen, Verkaufserlösen und Ausgleichsbeträgen bzw. Ablösebeträgen in Höhe von rund 95.518.370 € gegenüber.

 

Der Schlussverwendungsnachweis wurde unter diesen Vorgaben erstellt und ist von der Bezirksregierung vollumfänglich ohne Beanstandungen anerkannt worden. Durch abschließenden Änderungsbescheid wurden gezahlte Zuschüsse in Höhe von rund 845.000 EUR zurückgefordert. Die Rückzahlung ist bereits erfolgt und somit ist die Maßnahme komplett abgeschlossen. Weitere Ausgleichsbeträge werden nicht mehr erhoben. Das Löschungsersuchen der in den Grundbüchern eingetragenen Entwicklungsvermerke wird kurzfristig an das Amtsgericht übersandt.

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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15.11.2018 - Rat der Stadt Hagen