Beschlussvorlage - 1053/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportanlagenhier: Vergaberichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Alexa Triepel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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07.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
- keine -
Begründung
Mit Blick auf die unter dem Punkt 4.2. in den „Richtlinien zur Nutzung der städt. Sportanlagen“ festgelegten Kriterien für das „Punktesystem“ zur Vergabe der Kunstrasenplätze ist aufgefallen, dass einige Vereine vermehrt Mannschaften melden, um zusätzliche Punkte und damit auch zusätzliche Spiel- und Trainingseinheiten auf Kunstrasen zugesprochen zu bekommen. Viele Mannschaften wurden dann jedoch unmittelbar nach Saisonbeginn wieder vom Spielbetrieb abgemeldet.
Die zugeteilten Spiel- und Trainingszeiten werden von diesen Vereinen jedoch nicht zurückgegeben, so dass diese Zeiten anderen Vereinen, die gerne auch (weitere) Mannschaften auf Kunstrasen spielen lassen möchten, seitens des SZS nicht zur Verfügung gestellt werden können. Der Rückzug von Mannschaften ist auch unter sportlichen Aspekten – Spielpläne der Ligen werden durcheinander geworfen; oft gibt es keine Absteiger mehr, was den sportlichen Reiz deutlich reduziert – nicht akzeptabel.
Die Hagener Fußballvereine verständigten sich am 10. Oktober bei einem Runden Tisch, zu dem das SZS geladen hatte, darauf, ab der Spielzeit 2018/2019 die Abmeldung von Mannschaften nach dem Saisonstart mit Punktabzügen für das Vergabesystem der Kunstrasenplätze zu sanktionieren. Damit folgten die Vereine bei drei Enthaltungen dem Vorschlag des SZS.
Vor diesem Hintergrund sollte die Vergaberichtlinie dahingehend ergänzt werden, dass der Rückzug von Mannschaften im Laufe einer Spielzeit mit Negativpunkten für die nächste Spielzeit bestraft wird. Und zwar gemäß nachstehender Staffelung:
Zieht ein Verein…
- eine Mannschaft zurück, so wird dies mit einem Negativpunkt geahndet
- eine zweite Mannschaft zurück, so wird dies zusätzlich mit zwei Negativpunkten geahndet
- eine dritte Mannschaft zurück, so wird dies zusätzlich mit drei Negativpunkten geahndet usw.
Ziel ist es, damit das gezielte Melden von zusätzlichen Mannschaften zu unterbinden. Vor dem Hintergrund, dass aus verschiedenen Gründen immer mal wieder eine Mannschaft auseinander brechen kann, sollte der Rückzug einer Mannschaft auch nur mit einem Punkt geahndet werden, da sich dies gemessen auf die Gesamtpunktzahl eines Vereins nicht ganz so entscheidend auswirkt. Bei mehreren zurückgezogenen Mannschaften ist der Effekt dann jedoch gegebenenfalls deutlich spürbar.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
