Vorschlag zur Tagesordnung - 1080/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein neues Pflege- und Instandhaltungskonzept für städtische Sportanlagen zu erstellen.

 

2. Darin sollen Vereine, die dies wünschen, vorrangig die Möglichkeit bekommen, die ihnen zur Verfügung gestellten Sportanlagen selbst zu pflegen und die Schlüsselgewalt dafür zu über-nehmen. Dafür sollen sowohl verbindliche Pflege-Mindeststandards als auch ein kombiniertes Anreiz- und Sanktionsmodell vereinbart werden. Die Vereinsmitglieder sind dann auch entsprechend zu instruieren und fortzubilden. Dies soll garantieren, dass Vereine die freiwillig übernommene Verantwortung vertragsgemäß ausfüllen können.

 

3. Für die übrigen städtischen Sportstätten, die in städtischer Obhut verbleiben, gelten dieselben Pflegestandards. Diese Standards sollen mittels einheitlich durchgängiger Zuständigkeiten auf Seiten der Stadt abgesichert werden. Gegebenenfalls ist das heute dafür zuständige Personal aus unterschiedlichen Bereichen unter dem Dach des Sportamts zusammen zu führen.

 

4. Das Pflegekonzept ist so zu gestalten, dass die vorgesehene Nutzungsdauer von Sportanlagen zuverlässig erreicht wird. Im Idealfall kann die Nutzungsdauer sogar durch schonende und vorausschauende Pflege sogar ohne Funktionseinschränkung erweitert werden.

 

5. Die Regelungen der Energie- und Bewirtschaftungsumlage bleiben davon unberührt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

- keine -

 

Begründung

 

siehe Anlage

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

07.11.2018 - Sport- und Freizeitausschuss