Beschlussvorlage - 1024/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der Beauftragung eines Dritten mit der Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Hagen zu.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, nach den in der Vorlage dargelegten  Bewertungskriterien einen Dritten als Prüfer  auszuwählen und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die örtliche Rechnungsprüfung hat nach §§ 103 Abs. 1 Nr. 3, 116 Abs. 6 GO NRW den Gesamtabschluss der Gemeinde zu prüfen.

 

Aufgrund der derzeitigen Personalsituation im Rechnungsprüfungsamt ist ein vorrangiger Einsatz der Gesamtabschlussprüfer in der Jahresabschlussprüfung erforderlich.

 

Das Rechnungsprüfungsamt schlägt daher vor, den Gesamtabschluss 2015 durch einen Dritten (Gemeindeprüfungsanstalt oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) prüfen zu lassen.

 

Über die Hinzuziehung eines Dritten als Prüfer entscheidet gem. 103 Abs. 5 GO NRW der Rechnungsprüfungsausschuss.

 

 

Begründung

 

Die Stadt hat gem. § 116 Abs. 1 GO NRW in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Die örtliche Rechnungsprüfung hat nach §§ 103 Abs. 1 Nr. 3, 116 Abs. 6 GO NRW diesen Gesamtabschluss zu prüfen. Sie kann sich dazu gem. 103 Abs. 5 GO NRW mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses eines Dritten bedienen.

 

Bereits für die Prüfung des Gesamtabschlusses 2010 wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss entsprechende Beschlüsse zur Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers gefasst (vgl. Vorlagen 0968/2010 – Grundsatzbeschluss und 0635/2011 - Vergabebeschluss).

 

Der Rat hat am 26.11.2015 (Vorlage 0747/2015) beschlossen, für die Gesamtabschlüsse 2011-2014 von der Ausnahmeregelung des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse Gebrauch zu machen. Dementsprechend konnte für die Gesamtabschlüsse 2011-2014 ein verkürztes Verfahren in Anspruch genommen werden, wonach Prüfung und Feststellung der Gesamtabschlüsse 2011-2014 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters entfallen konnten. Erst der Gesamtabschluss 2015 ist wieder vollumfänglich zu prüfen. Der Gesamtabschluss 2015 wird voraussichtlich im November 2018 aufgestellt. Nach dem Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse muss der testierte Abschluss spätestens bis zum 30.06.2019 der Aufsichtsbehörde angezeigt werden.

 

Um eine Fehlentwicklung in den Abschlüssen 2011-2014 zu vermeiden und das Risiko für ggf. auftretende Fehler im Gesamtabschluss 2015 möglichst gering zu halten, wurde die Erstellung der Abschlüsse 2011-2014 bereits in Ansätzen begleitend durch das RPA geprüft. Schon dabei hat sich herausgestellt, dass die Prüfung eines Gesamtabschlusses zeitaufwendig ist und erhebliche Personalkapazitäten bindet.

 

Die derzeitige Personalsituation macht es erforderlich, Aufgaben der Jahresabschlussprüfung auf die derzeitigen Gesamtabschlussprüfer zu übertragen. Aufgrund der gesetzlichen Terminvorgaben müssten  die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 und des Gesamtabschlusses 2015 zeitgleich durchgeführt werden. Die ist mit den vorhandenen Personalkapazitäten nicht zu leisten. Aufgrund der größeren Bedeutung des Jahresabschlusses, bittet das Rechnungsprüfungsamt deshalb darum, sich bei der Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 eines Dritten bedienen zu dürfen. Die Verantwortung für die Prüfung soll dabei vollständig bei dem beauftragten Dritten liegen.

 

Für eine Beauftragung kommen entweder die Gemeindeprüfungsanstalt oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frage.

 

Das RPA bevorzugt eine Beauftragung der Gemeindeprüfungsanstalt. Nach ersten noch unverbindlichen Preisinformationen würde eine Beauftragung der Gemeindeprüfungsanstalt ca.  30.000 – 40.000 €  kosten und somit günstiger sein als die Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, für die nach den Erfahrungen anderer Städte bis zu 60.000 € anzusetzen sind.

 

Sofern eine Beauftragung der Gemeindeprüfungsanstalt nicht zustande kommt, ist vorgesehen, den Auftrag im Rahmen einer Verhandlungsvergabe gem. § 50 der Unterschwellenvergabeverordnung an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu vergeben, die das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die Vergabe soll nach folgenden Kriterien erfolgen:

 

  • Angebotspreis 50 %
  • Kenntnisse und prüferische Erfahrungen mit kommunalen Gesamtabschlussprüfungen 35%
  • Erfahrung mit der Erstellung von Gesamtabschlüssen 15 %

 

 

Die Finanzierung ist gesichert. Es stehen bereits 30.000 € über eine Rückstellung zur Verfügung. Weitere 90.000 € sind als Ansatz für das Jahr 2018 vorhanden.

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1113

Bezeichnung:

Prüfungen

Produkt:

1.11.13.40

Bezeichnung:

örtliche Prüfungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

542600

90.000

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Christian Kotysch

Stellv. Leiter des Rechnungsprüfungsamtes

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.11.2018 - Rechnungsprüfungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt der Beauftragung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2015 der Stadt Hagen zu.

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

 

 

SPD

4

 

 

ndnis 90 / Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

FDP

1

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

BfH/Piraten

1

 

 

AfD

 

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0