Beschlussvorlage - 0963/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, 2. Abschnitt Antrag der Rudolf-Steiner-Schule auf Zahlung eines Zuschusses zur Finanzierung der Fassadensanierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB48 - Bildung und Kultur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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06.11.2018
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04.12.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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08.11.2018
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06.12.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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13.12.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen stimmt einer Bezuschussung aus Mitteln des Kommunalinvestitionsföderungsgesetzes, 2. Abschnitt, an die Rudolf-Steiner-Schule für die Sanierung der Fassade in Höhe von bis zu 63.637,00 € zu, wovon 57.272,72 € aus Mitteln des Kommunalinvestitionsföderungsgesetzes, 2. Abschnitt, und 6.363,64 € aus der Bildungspauschale finanziert werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 12 Kommunalinvestitionsförderungsgesetz können Maßnahmen unabhängig vom Träger der Schule durchgeführt werden. Durch die Rudolf-Steiner-Schule wurde aufgrund dieser Vorschrift ein Antrag auf Förderung für die Fassadensanierung gestellt.
Begründung
Nach dem 2. Abschnitt des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) werden zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemeinbildender und berufsbildender Schulen Finanzhilfen gewährt. Dabei erfolgt die Gewährung der Finanzmittel trägerneutral (§ 12 Abs. 1 KInvFG). Förderfähig sind Maßnahmen zur Sanierung von Schulgebäuden, wobei die Investitionssumme mindestens 40 T€ betragen muss. Im übrigen gelten die Vorschriften des § 6 des KInvFG bezüglich der Förderquote.
Die Rudolf-Steiner-Schule hat mit Schreiben vom 11.06.2018 einen Antrag auf Bezuschussung zur Sanierung der Fassade gestellt. Die beiden mitgesandten Angebote belaufen sich auf rd. 63 T€ bzw. rd. 63,5 T€. Eine Nachfrage bei der BZR hat ergeben, dass für diese Maßnahme grundsätzlich eine Förderfähigkeit besteht. Dabei liegen die Entscheidung über die Förderung und die Überwachung der Einhaltung der Förderbedingungen bei der Stadt Hagen.
Nach Ziffer 2.2.1 des Bewilligungsbescheides hat im Falle einer Weiterleitung der Fördermittel an Dritte die Kommune diesem Dritten die Bestimmungen (einschließlich der Nebenbestimmungen), soweit zutreffend, aufzuerlegen. Gegenüber dem Land bleibt die Kommune für die zweckgebundene Verwendung der Mittel verantwortlich. Nach Ziffer 2.2.3 ruft die Kommune auch die Mittel für die anderen Träger ab.
Im 1. Abschnitt des KInvFG steht nach § 3 Ziff 2. b) die energetische Sanierung der Schulinfrastruktur im Vordergrund. Sofern es nach Erlass dieses Gesetzes zu Anfragen privater Schulträger gekommen ist, bezog sich die Absage einer Förderung auf diesen Schwerpunkt.
Im 2. Abschnitt des KInvFG werden nach § 12 Abs. 1 die Finanzhilfen trägerneutral zur Verbesserung der Schulinfrastruktur gewährt. Es ist nicht mehr erforderlich, dass es sich um energetische Verbesserungen handelt. Die Mindestsumme der Maßnahme beträgt 40 T€.
Der Antrag der Rudolf-Steiner-Schule erfüllt diese Voraussetzungen, so dass kein Grund für eine Ablehnung zu erkennen ist.
Bei den Angeboten wurde kein Sicherheitszuschlag berücksichtigt. Da die Maßnahme wahrscheinlich erst in 2019 durchgeführt werden kann (vorher bedarf es des Beschlusses des Rates sowie der Genehmigung durch die BZR), wird von einer Investitionssumme in Höhe von ca. 70 T€ ausgegangen. Hiervon werden aus Zuschussmitteln rd. 63,6 T€ getragen, der Restbetrag ist die Eigenleistung der Schule.
Bei einer Maßnahme, die durch einen anderen Träger durchgeführt wird, hat dieser einen Eigenanteil von 10 % zu leisten. Der Eigenanteil des „anderen Trägers“ ist zusätzlich zum öffentlichen Anteil, der sich aus dem Anteil des Bundes und dem Eigenanteil der Kommune zusammensetzt, zu leisten. Dabei ergibt sich der lt. § 6 Abs. 2 KInvFG vorgesehene Anteil des anderen Trägers aus dem Gesamtinvestitionsvolumen dividiert durch 11. Bezogen auf die Maßnahme der Rudolf-Steiner-Schule beläuft sich der Eigenanteil der Schule somit auf 6.363,64 €, der Anteil der Stadt Hagen hat die gleiche Höhe. Der Eigenanteil der Stadt Hagen wird aus der Bildungspauschale finanziert. Die Fördersumme aus den KP-III-Mitteln beläuft sich somit auf 57.272,72 €.
Nach Beschluss durch den Rat ist diese Maßnahme bei der BZR anzumelden und es ist die Freigabe abzuwarten. Daher wird eine Durchführung der Maßnahme im Jahr 2018 nicht mehr möglich sein, so dass die Bereitstellung der Mittel im Haushalt 2019 erfolgen soll. Die Rudolf-Steiner-Schule wurde zwischenzeitlich entsprechend informiert.
Der Gesamtbetrag in Höhe von rd. 20 Mio. € ist durch den Ratsbeschluss vom 17.05.2018 in einer Gesamthöhe von rd. 11,2 Mio. € verplant. Weitere Maßnahmen werden erst im Laufe der nächsten Jahre hinzukommen, da zunächst die beiden anderen Förderprogramme (KInvFG 1. Abschnitt, Gute Schule 2020) abgearbeitet werden sollen. Die Mittel für die Rudolf-Steiner-Schule stehen also zur Verfügung.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 2143 | Bezeichnung: | Serviceleistungen für Schulen |
Auftrag: | 1214340 | Bezeichnung: | Allgemeine Serviceleistungen für Schulen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2018 | 2019 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414102 | € | -57.273 € | € | € |
Ertrag (-) | 414120 | € | -6.364 € | € | € |
Aufwand (+) | 531800 | € | 63.637 € | € | € |
Eigenanteil |
| € | 0 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.363 € wird durch die Rudolf-Steiner-Schule als deren Eigenanteil an der Gesamtmaßnahme erbracht. |
gez. Erik O. Schulz | gez. Thomas Grothe |
Oberbürgermeister | Technischer Beigeordneter |
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| gez. Margarita Kaufmann |
| Beigeordnete |
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| gez. Christoph Gerbermann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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474,1 kB
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