Beschlussvorlage - 0913/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 09.12.2018 für den Stadtteil Hagen - Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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07.11.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.11.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die City Werbegemeinschaft beantragt einen verkaufsoffenen Sonntag im Zusammenhang mit dem 51. Hagener Weihnachtsmarkt, der am 09.12.2018 durchgeführt werden soll.
Die Veranstalterin hat dem Antrag ein Veranstaltungsprogramm mit den Höhepunkten des diesjährigen Weihnachtsmarktes, einen Plan der Veranstaltungsfläche, eine Besucherumfrage des Weihnachtsmarktes 2015, eine bundesweite Befragung zum Thema Weihnachtsmarkt aus 2015 sowie das Weißbuch Innenstadt beigefügt.
Außerdem sind der Vorlage die Stellungnahmen der zuständigen Gewerkschaft, des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes, der Kirchen, der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer Dortmund beigefügt.
Begründung
Die City Werbegemeinschaft hat beantragt, die Geschäfte im Stadtteil Hagen - Mitte aus Anlass des 51. Hagener Weihnachtsmarktes am 09.12.2018 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.
Nach § 6 Abs. 1 LÖG dürfen an jährlich höchstens acht, nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.
Ein öffentliches Interesse liegt nach Nr. 1 insbesondere vor, wenn die Öffnung im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen erfolgt. Eine derartige prägende Veranstaltung stellt der Hagener Weihnachtsmarkt dar.
Der Weihnachtsmarkt ist mit 75 Ständen und Fahrgeschäften zwischen dem Friedrich-Ebert-Platz und dem Adolf-Nassau-Platz weitestgehend ausgebucht und steht wie in den letzten Jahren unter dem Motto „familienfreundlich“ zu sein. In diesem Jahr wird es neben Bewährtem, z. B. dem Riesenrad, auch neue Standangebote geben. Es handelt sich um den 51. Weihnachtsmarkt und dadurch wird schon ausgesagt, dass es sich um eine Traditionsveranstaltung handelt.
Es wird auch in diesem Jahr wieder ein Kulturprogramm geben, dessen Fixstern auf dem Weihnachtsmarkt wie jedes Jahr die Konzertmuschel sein wird. Es wird ein abwechslungsreiches und weihnachtliches Unterhaltungsprogramm angeboten. Bei der Künstlerauswahl wurde auf die Qualität und nicht auf die Quantität geschaut. Für den geplanten verkaufsoffenen Sonntag wird es ab 11.00 Uhr einen Gottesdienst geben. Außerdem sind verschiedene Aufführungen, z. B. von einer Musikschule, geplant.
Weihnachtsmärkte sind wegen ihrer zeitlichen und thematischen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich geeignet, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein.
Im Jahr 2015 wurde auf dem Weihnachtsmarkt eine Besucherumfrage durchgeführt, die zum Ergebnis hatte, dass von 531 befragten Besuchern 144 Besucher nicht aus Hagen kamen, so dass durchaus davon ausgegangen werden kann, dass ein nicht geringer Anteil der Besucher nicht aus Hagen, sondern aus dem Umland kommt. Der Hagener Weihnachtsmarkt zieht somit einen hohen Besucherstrom aus dem Hagener Umland an.
Als Hauptgrund für den Besuch des Weihnachtsmarktes in der Innenstadt wird von 43 % der Befragten das Treffen von Freunden in Verbindung mit Bummeln und Vergnügen angegeben. Während frühere Befragungen ergaben, dass zwischen 60% und 70 % der Befragten die Innenstädte zum Einkaufen besuchen, geben jetzt 37 % Einkäufe bzw. Weihnachtseinkäufe als Grund für den Besuch der Innenstadt und des Weihnachtsmarktes an.
Die Befragung aus dem Jahr 2015 stützt die Annahme, dass die hohe Besucheranzahl ohne die Ladenöffnung am Sonntag ebenfalls gegeben wäre. Dies wird ebenfalls belegt durch die große Anzahl der Besucher, die im letzten Jahr den Weihnachtsmarkt auch an den Adventssonntagen besucht haben, was insbesondere durch eine hohe Auslastung der Parkhäuser in der Innenstadt deutlich wird. Damit ist die gesetzliche Forderung, dass der Weihnachtsmarkt im Vordergrund stehen muss, erfüllt.
Ein enger räumlicher Bezug zwischen der Veranstaltung und den geöffneten Geschäften ist gegeben, da sich die teilnehmenden Geschäfte in direkter Umgebung des Weihnachtsmarktes befinden und somit eine direkte Verbindung bzw. der räumlich Bezug entsteht. Um den räumlichen Bezug deutlicher herauszustellen, wurde der Einzugsbereich der möglichen Verkaufsstellen entsprechend an die Veranstaltungsfläche angepasst. Die vorgenommene Reduzierung der Verkaufsfläche führt dazu, dass sogar ver.di in ihrer Stellungnahme ausführt, dass dem Umstand Rechnung getragen wird, dass der Bereich der Ladenöffnung auf den Bereich begrenzt ist, in dem die Veranstaltung eine prägende Wirkung hat.
Aufgrund der Vermutungsregel des § 6 Abs. 1 Satz 3 LÖG wird das Vorliegen eines Zusammenhangs vermutet, wenn die Ladenöffnung in räumlicher Nähe zur örtlichen Veranstaltung sowie am selben Tag erfolgt. Somit ist das öffentliche Interesse an der ausnahmsweisen Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags aus Anlass des Hagener Weihnachtsmarktes vorliegend gegeben.
Der Antrag einschließlich Programm, Studie, Weißbuch Innenstadt, Umfrage und Befragungsunterlagen sind als Anlagen 2 bis 9 beigefügt.
Der neue Einzugsbereich der Verkaufsstellen umfasst folgendes Gebiet:
Elberfelder Straße (von Konkordiastraße bis Marienstraße), Spinngasse, Goldbergstraße, Marienstraße, Karl-Marx-Straße, Kampstraße, Hohenzollernstraße, Mittelstraße, Dahlenkampstraße und Friedrich-Ebert-Platz.
Die durch einen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorgegebenen Eckpunkte als regelmäßige Voraussetzung für eine zulässige Sonntagsöffnung sind erfüllt.
In den mittelständischen Betrieben wird die Verlängerung der Öffnungszeiten durch die Inhaber und Familienangehörigen aufgefangen. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, erfolgt die Teilnahme auf freiwilliger Basis. Bei Betrieben, in denen die Mitbestimmungsregelungen gelten, müssen Vereinbarungen mit den Betriebsräten über Ausgleichsmaßnahmen erfolgen.
Grundsätzlich ist das Schutzbedürfnis der Angestellten im Einzelhandel auf eine ungestörte Wochenendruhe abzuwägen mit dem dringenden Bedürfnis zur Versorgung der Besucher. Danach ist festzustellen, dass nach Abwägung aller Kriterien der Attraktivitätssteigerung des Stadtteils Hagen - Mitte Vorrang vor dem Schutzbedürfnis einer geringeren Zahl von Beschäftigten im Einzelhandel einzuräumen ist.
Die Industrie- und Handelskammer zu Hagen, der Einzelhandelsverband, der Märkische Arbeitgeberverband, der Gemeindeverband Katholischer Kirchen, der Evangelische Kirchenkreis Hagen, die Handwerkskammer Dortmund und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sind gemäß § 6 Abs. 5 LÖG angehört worden. Die Stellungnahmen sind als Anlagen 10.1 bis 10.4 beigefügt.
Die Beweggründe und Abwägungen, die zu der Entscheidung geführt haben, dass der verkaufsoffene Sonntag genehmigt werden kann, ist wie der Antrag, die Veranstaltungsbeschreibung, der Lageplan und die Stellungnahmen der zu beteiligten Stellen und Verbände als Anlage beigefügt.
Aus dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsmaterial ergibt sich, dass sich die Verwaltung über Charakter, Größe und Zuschnitt der Veranstaltung Klarheit verschafft hat und als Ergebnis der Ermessensentscheidung der ausnahmsweisen Verkaufsöffnung Vorrang vor der im Grundgesetz verankerten Sonntagsruhe eingeräumt hat.
Es wird daher gebeten, die als Anlage 11 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
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1
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129,3 kB
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2
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9
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1,7 MB
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10
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43,6 kB
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11
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(wie Dokument)
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56,8 kB
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12
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(wie Dokument)
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52,3 kB
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13
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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14
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(wie Dokument)
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65 kB
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15
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(wie Dokument)
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62,5 kB
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16
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(wie Dokument)
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6,1 kB
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