Beschlussvorlage - 0983/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Anlage eines Minikreisverkehrs am Sporbecker Weg / Wolfskuhler Weg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Kerstin Schneider
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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14.11.2018
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Sachverhalt
Begründung
Aufgrund immer wiederkehrender Diskussionen zur Verbesserung der Verkehrsführung im Bereich des Kreuzungspunktes Sporbecker Weg / Wolfskuhler Weg bezüglich besserer Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger, Rangierschwierigkeiten der verkehrenden Buslinie sowie Geschwindigkeitsreduzierung soll der Kreuzungsbereich Sporbecker Weg / Ecke Wolfskuhler Weg neu gestaltet werden.
Zur Verbesserung der Situation unter den Stichworten „Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs“ ist die bauliche Umgestaltung der Kreuzung durch Anlage eines Minikreisverkehrs in Höhe des Sporbecker Wegs vorgesehen.
Planung
Die bestehende Einmündung vom Wolfskuhler Weg in den Sporbecker Weg ist zur Zeit durch eine Verkehrsinsel, auf dem Sporbecker Weg gelegen, geprägt. Hier ist ein Überqueren für den Fußgängerverkehr möglich. Eine Überquerungsmöglichkeit auf dem Wolfskuhler Weg ist in diesem Bereich nicht vorhanden.
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird für die bauliche Ausgestaltung ein Minikreisverkehr mit einem Außendurchmesser von 18m gewählt. Unter Beachtung der Vorschriften kommt für Minikreisverkehre gemäß RAST 06 (Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen) ein Außenradius zwischen 13 m bis 22 m in Betracht.
Neben den 3 Hauptknotenpunktzufahrten des neuen Kreisverkehres –Wolfskuhler Weg Richtung Vorhallle, Wolfskuhler Weg Richtung Tücking, Sporbecker Weg-, müssen bei der Wahl der Größe und Lage auch die beiden angrenzenden untergeordneten Straßen „Mühlenbrinkstraße“ und „Funckenhausen“ berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Anzahl der tangierenden Straßeneinmündungen und aufgrund der daraus resultierenden beengten Platzverhältnisse im Bereich dieses Kreuzungspunktes wird der Minikreisverkehr mit einer Größe von 18 m gewählt.
Der Minikreisverkehr unterbricht die relativ gradlinig verlaufende Straßenführung des Wolfskuhler Weges. Der Ausbau ist unter Berücksichtigung der Eckradien sowohl für die Zufahrt in den Kreisverkehr als auch für die Ausfahrt gemäß RAST 06 so in den öffentlichen Verkehrsraum geplant, dass ein möglichst rechtwinkliges Heranführen der Knotenpunkte an den Kreisverkehr erfüllt wird. Lediglich die Zufahrt vom Wolfskuhler Weg in den Kreisverkehr von Vorhalle kommend ist unter Berücksichtigung der beiden o.g. Straßeneinmündungen „Mühlenbrinkstraße“ und „ Funckenhausen“ von den Richtwerten abweichend ausgebildet und überschreitet geringfügig die vorgegebene Größe des Regelwerkes. Um die geplante Verkehrsführung zu erzielen, müssen die Gehwegbereiche ebenfalls baulich verändert werden.
Die Kreismittelinsel dient der Erkennbarkeit des Kreisverkehrs. Bei einem Minikreisverkehr ist eine Markierung der Kreismittelinsel ausreichend. Um eine gewünschte Ablenkung und damit ein kontrolliertes Durchfahren des Kreisverkehres auf der Fahrspur für den PKW-Verkehr zu erzielen, ist eine bauliche Ausbildung mit gepflastert Kreismittelinsel und Ausbildung eines umlaufend ca. 4cm hohen Bordes sinnvoll, so dass neben der optischen Wahrnehmung die Verkehrsteilnehmer durch die erhobene Pflasterfläche zur Ablenkung und damit zur Geschwindigkeitsreduzierung geführt werden.
Die Schleppkurvenprüfung ergab eine notwendige Überfahrbarkeit der Kreismittelinsel für die in diesem Bereich verkehrende Buslinie. Die Überfahrbarkeit der Kreismittelinsel mit o. g. baulicher Ausbildung ist ohne Probleme mit niedriger Geschwindigkeit möglich.
Alle 3 Knotenpunktzu- und ausfahrten werden gemäß Richtlinie mit einer Breite zwischen 3,25 m und 3,75 m ausgeführt, jeweils einspurig. Sie erhalten Fahrbahnteiler, die zur Sicherstellung der Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge sowie den ÖPNV markiert und damit überfahrbar ausgestaltet werden. Diese sind talwärts auf dem Wolfskuhler Weg sowie auf dem Sporbecker Weg mit einer Mindestbreite von 1,60 m gemäß Regelwerk und einer Länge von 4,00 m auszuführen. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse durch die einmündende Straße „Funckenhausen“ wird der Fahrbahnteiler talaufwärts auf dem Wofskuhler Weg in zurückgenommener Größe markiert, um den Verkehrsteilnehmer die getrennte Zu- und Abfahrt in den Kreisverkehr zu signalisieren. Alle Knotenpunktzufahrten werden gemäß Straßenverkehrsordnung beschildert.
Im Anschluss an die Fahrbahnteiler wird talwärts auf dem Wolfskuhler Weg sowie auf dem Sporbecker Weg ein beleuchteter Fußgängerüberweg (FGÜ) mit barrierefreier Querungsmöglichkeit mit taktilen Elementen gemäß Musterblatt der Stadt Hagen ausgebildet. Diese geplante Querungsstelle muss aufgrund der sehr geringen Distanz vom Kreisverkehr zum Einmündungsbereich in die Straße „Funckenhausen“ talaufwärts auf dem Wofskuhler Weg entfallen, zumal hier nur einseitig ein Gehweg vorhanden ist. Die Fußgängerüberwege werden gemäß Straßenverkehrsordnung beidseitig beschildert. Mit der baulichen Anlage des Kreisverkehrs werden die weiteren Bordsteinanlagen der Gehwege dem Verlauf der geplanten Verkehrsführung angepasst.
Die Ausbaulänge der 3 Knotenpunktarme beträgt je ca. 10 m, beginnend vom Außenradius des Minikreisverkehrs. Diese Flächen sowie die Fahrbahn des Kreisverkehres erhalten eine Deckenerneuerung. Sie werden abgefräst und in Asphaltbauweise gemäß Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) mit einer 10 cm starke Asphaltbinderschicht plus 4 cm Asphaltdeckschicht auf Schottertragschicht hergestellt.
Kosten:
Die vorgeschätzten Baukosten incl. der Kosten für den WBH belaufen sich auf ca. 159.000,- €. Diese Summe soll in die Haushaltsplanung ab 2020 eingebracht werden.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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sind nicht betroffen | |
X | sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Die Fußgängerüberwege werden barrierefrei ausgebildet.
Anlagen
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(wie Dokument)
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292,3 kB
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