Beschlussvorlage - 0816/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der HFA nimmt diesen Bericht „Hochwasser“ zur Kenntnis und beschließt die Beschaffung der genannten Ausrüstungsgegenstände für die Jahre 2018 und 2019.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr für die Bereiche des Hochwasserschutzes und der Starkregenereignisse müssen für die Feuerwehr Ausrüstungsgegenstände angeschafft werden.

 

Begründung

Hochwasserschutz ist eine Pflichtaufgabe der Stadt Hagen im Rahmen der Daseinsvorsorge.

 

Zur vorbeugenden Gefahrenabwehr gehört die durch den Hochwasserrisikomanagementplan vorgeschriebene Aufstellung des Hochwasseralarm- und Einsatzplans durch die Gemeinde im Rahmen des Katastrophenschutzes. Dieser Maßnahmenplan basiert auf den Hochwasserrisiko-, Hochwassergefahren- und Maßnahmenkarten.

In Gemeinschaftsarbeit zwischen Unterer Wasserbehörde und Feuerwehr wurde begonnen, diesen Hochwasseralarm- und Einsatzplan für Hagen zu erarbeiten.

Parallel dazu ist sehr schnell deutlich geworden, dass die Feuerwehr darüber hinaus schnell eine angepasste Ausstattung benötigt, um im akuten Hochwasserfall im Stadtgebiet schnell und effektiv agieren zu können.

 

Im digitalen Datenabgleich wurde flächendeckend für das gesamte Stadtgebiet ermittelt, welche Flächen im Hochwasserfall betroffen sind. Dabei wurden ca. 5000 Gefahrenpunkte (Gebäude, Energieversorger, Telekom, Öl- und Gasbehälter, Feuerwehren, Rathaus, Industrie und Gewerbe, Sonstiges) ermittelt. Direkt betroffen vom Flusshochwasser in Hagen sind 13.414 Einwohner.

Es stellte sich heraus, dass im Hagener Stadtgebiet entlang der Flüsse und Bäche bei einem Hochwasser eine erheblich höhere Betroffenheit und Gefährdung existiert, als ursprünglich angenommen (grob kalkulierte Schadenssumme von 92 Mio. € allein für Wohngebäude, diese wurde in Zusammenarbeit mit der Münchener Rück-Versicherung ermittelt). Dagegen ist die Schadenssumme bei Starkregenereignissen zurzeit noch nicht kalkulierbar. Deshalb ist eine Verbesserung der feuerwehrtechnischen Ausstattung auf jeden Fall zeitnah erforderlich, um Schadenspotential zu minimieren, kritische Infrastruktur zu schützen und damit Kosten zu senken.

 

Anschaffungen in 2018:

 

Drehkolbenhochleistungspumpe

72.000,- €

2 Tragkraftspritzen

29.000,- €

9 Stromerzeuger

80.000,- €

Gesamtkosten

181.000,- €

 

Anschaffungen in 2019

 

400 m mobile Deichsperre/ Hochwasserschutzanlage

148.000,- €

15 Schmutzwasserpumpen

71.000,- €

Gesamtkosten

219.000,- €

 

 

Die Kostenansätze für die Jahre 2018/ 2019 sind ungefähre Angaben, da die Ausschreibung noch erfolgen muss. Die verbleibenden Mittel aus 2018 in Höhe von ca. 19.000 € sollen ins Jahr 2019 übertragen werden, so dass auch die Anschaffungen in 2019 finanziert werden können.

 

Darüber hinaus müssen in den Jahren 2020 und 2021 noch weitere Hochwasserrückhaltesysteme (z. B. Deichschläuche und Sandsäcke) sowie zwei Mehrzweckfahrzeuge für beide Wachbereiche (hohe Watttiefe und geländegängig) angeschafft werden. Genaue Kosten hierzu liegen allerdings noch nicht vor.

Die Beträge von je 200.000,- € für insgesamt vier Jahre wurden für die Haushaltsjahre 2018/2019 bereits eingeplant bzw. sind in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt.

 

Die Ausschreibung soll kurzfristig erfolgen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5520

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft, Natur und Landschaft

Finanzstelle:

5.800316

Bezeichnung:

Wasserwirtschaft IPM

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

2019

Einzahlung(-)

 

 

 

 

Auszahlung (+)

783100

400.000 €

181.000

219.000

Eigenanteil

 

400.000 €

181.000

219.000

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung der Ausrüstungsgegenstände sind als Anschaffung- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung zu aktivieren. Die zu buchende jährliche Abschreibung stellt einen Aufwand dar:

 

Bezeichnung der Ausrüstungsgegenstände

Anschaffungs- und Herstellkosten

Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle

Jährliche Abschreibung

1

Stück

Drehkolbenhochleistungspumpe

72.000

7

10.286

2

Stück

Tragkraftspritzen

29.000

14

2.071

9

Stück

Stromerzeuger

80.000

19

4.211

15

Stück

Schmutzwasserpumpen

71.000

7

10.143

400

m

Mobile Deichsperre/ Hochwasserschutzanlage

148.000

20

7.400

 

 

Gesamtbeträge:

400.000

 

34.111

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (400.000 € x 1,5 %)

6.000

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

34.111

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-         

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

40.111 €

 

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thoams Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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11.10.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der HFA beschließt die Beschaffung der genannten Ausrüstungsgegenstände für die Jahre 2018 und 2019.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

6

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

-

-

-

FDP

1

 

 

BfHo/Piraten Hagen

1

 

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

19

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0