Beschlussvorlage - 0936/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Entscheidung des Verwaltungsrates des Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR (WBH) vom 12.09.2018 zur Geschäftsordnung für den Vorstand des WBH zu. Die Geschäftsordnung für den Vorstand des Wirtschaftsbetriebs Hagen tritt am Tag nach der Entscheidung des Rates der Stadt Hagen in Kraft.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Gemäß § 6 Abs. 7 der Satzung des WBH gibt der Verwaltungsrat des WBH dem Vorstand eine Geschäftsordnung.

 

Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 12.09.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der Verwaltungsrat der Stadt Hagen stimmt der Geschäftsordnung für den Vorstand des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR (WBH) in der Fassung, die als Anlage 2 Gegenstand dieser Vorlage ist, zu, wobei für § 4 Abs. 1 der Wortlaut der vorgeschlagenen Variante 1 gilt.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand des Wirtschaftsbetriebs Hagen tritt am Tag nach der Entscheidung des Rates der Stadt Hagen in Kraft.“

 

Die Entscheidung des Verwaltungsrates unterliegt gem. § 11 Abs. 4 der Satzung des WBH dem Entscheidungsvorbehalt des Rates der Stadt Hagen.

 

Weitere Informationen sind der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Vorlage für die Verwaltungsratssitzung am 12.09.2018 zu entnehmen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen