Anfrage - 0932/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. In der Vorlage 0692/2018 wird ausgeführt, dass sich im Fachbereich Gebäudewirtschaft die vollständige Erfassung der Altverträge aufgrund „fehlender Vertragsunterlagen“ schwierig gestaltet. Was genau ist mit dieser Formulierung gemeint (Verträge ganz oder teilweise nicht auffindbar, Teile von Verträgen wie Zeichnungen, Kostenschätzungen etc. ganz oder teilweise nicht vorhanden)? Können diese Unterlagen wiederbeschafft werden? Wenn Nein: Wie sollen Nachteile in eventuellen Streitigkeiten über den Inhalt der geschlossenen Verträge verhindert werden?
  2. Die mit Leserechten ausgestatteten Ämter nutzen die Datenbank noch nicht konsequent. Ist beabsichtigt, Nachschulungen anzubieten, um die Akzeptanz zu erhöhen?
  3. Für den Bereich der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen ist laut Vorlage ein gesonderter Bereich in der Datenbank geschaffen worden, den nur die Stadtkanzlei einsehen und bearbeiten kann. Das erscheint zum einen intransparent, zum anderen könnte es zu Zuständigkeitsproblemen kommen. Aus welchem Grund werden nur eingeschränkte Leserechte vergeben? Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Stadtkanzlei und städtischer Beteiligung ausgestaltet, z.B. bei unterschiedlicher Auslegung von Vertragsinhalten?
  4. Wird seitens der Verwaltung zukünftig weiter unaufgefordert berichtet werden?

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

siehe Anlage

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.09.2018 - Rat der Stadt Hagen