Beschlussvorlage - 0868/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Bestellung des vom Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH vorgeschlagenen Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018.

 

2.     Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der Theater Hagen gGmbH im Rahmen eines schriftlichen Beschlusses nach § 48 GmbH – Gesetz zu fassen.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH hat im Umlaufverfahren folgenden Beschluss gefasst:

 

  Der Aufsichtsrat der Theater Hagen gGmbH schlägt der Gesellschafterversammlung vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2017/2018 wird die Fa. Concunia GmbH, Münster, beauftragt.“

 

Gem. § 18 Abs. 1 Ziff. 11 des Gesellschaftsvertrages entscheidet die Gesellschafterversammlung nach Vorberatung in Aufsichtsrat über die Bestellung des Abschlussprüfers. Das Wirtschaftsjahr endete am 31.07.2018. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll die Fa. Concunia GmbH beauftragt werden.

 

Nach der Beteiligungsrichtlinie der Stadt Hagen soll derselbe Abschlussprüfer im Regelfall nicht länger als fünf Jahre hintereinander prüfen. Die Fa. Concunia GmbH war bisher dreimal mit der Prüfung beauftragt worden.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O.Schulz, Oberbürgermeister

 

 

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Beschlüsse

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27.09.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen