Berichtsvorlage - 0902/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

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Begründung

 

Rund 240 Hagener Fußball-Mannschaften sind für die laufende Saison gemeldet. Diesen stehen insgesamt vier städtische Rasenplätze, neun städtische Kunstrasenplätze (inklusive der noch nicht fertig gestellten Plätze in Dahl und Helfe) und 15 Tennenplätze zur Verfügung. Mit Blick auf die Rasenplätze sei noch angemerkt, dass diese nicht durchgehend genutzt bzw. bespielt werden können, da der Rasen immer bestimmte Erholungszeiten benötigt, aber auch durch Witterungseinflüsse deutlich häufiger unbespielbar ist.

Genutzt werden die Plätze auch von den Sauerland Mustangs (American Football), die derzeit noch in Haspe auf dem Kunstrasen trainieren und ihre Spiele in Boelerheide austragen. Nach der Fertigstellung des Kunstrasens in Dahl, werden die Mustangs dort ihren Trainingsbetrieb abhalten.

Die Tennenplätze stehen aufgrund ihres Untergrunds und dem daraus resultierenden Verletzungsrisiko nicht sonderlich hoch in der Gunst der Mannschaften und Vereine. Die bestehende Zahl an Rasen- und Kunstrasenplätze reicht jedoch nicht aus, um alle Mannschaften dort trainieren und spielen zu lassen.

Durch den Bau der Kunstrasenplätze in Dahl und Helfe, die beide in den kommenden Wochen fertig gestellt sein werden, kam es zwangsweise zu einer Verdichtung von Trainings- und Spielzeiten, da die dort angesiedelten Mannschaften zwischenzeitlich auf andere Plätze ausweichen mussten.

Durch den Beschluss, dass Fortuna Hagen zur neuen, seit August laufenden Spielzeit den in die Jahre gekommenen Platz auf der Klutert verlässt und mit allen Mannschaften auf die Bezirkssportanlage (BZA) in Haspe umsiedelt, musste auf der BZA die Vergabe der Trainings- und Spielzeiten neu organisiert werden.

Das Ganze erfolgte gemäß der allgemein gültigen Vergaberichtlinien vom 15. November 2017. In den Richtlinien zur Nutzung der städtischen Sportanlagen heißt es unter 4.2: „Bei der Vergabe der städt. Sportplätze wird nachfolgend aufgeführtes „Punktsystem“ zugrunde gelegt:

 

Kriterien Punkte…

für jede Jugendmannschaft, die am Spielbetrieb teilnimmt 1 Punkt

überkreislich spielende Jugendmannschaften zusätzlich 1 Punkt

für jede Seniorenmannschaft / Damenmannschaft (ohne Alte Herren) 1 Punkt

 

Spielklasse der jeweiligen Senioren-Mannschaft:

Kreisliga A - 1 Punkt

Bezirksliga – 2 Punkte

Landesliga – 3 Punkte

Westfalenliga – 4 Punkte

höhere Klassen – 5 Punkte

 

Die Anzahl der jeweiligen Gesamtpunkte entscheidet über die Rangfolge der zu vergebenden Trainingseinheiten. Über Ausnahmen und bei Punktgleichheit

entscheidet in einem transparenten Verfahren unter Berücksichtigung möglicher

 

weiterer Kriterien das Servicezentrum Sport, ggf. in Zusammenarbeit mit dem SSB Hagen.

Anspruch auf Zuteilung von Trainings- und Spielzeiten auf Kunstrasenplätzen haben lediglich Vereine, die mindestens in den letzten 3 Jahren kontinuierlich Jugendarbeit geleistet haben, es sei denn, mindestens eine Mannschaft spielt überkreislich (ab Bezirksliga), dann besteht ein Anspruch nur für diese Mannschaft.“

 

Für einige Vereine/Mannschaften, die gemäß Richtlinie keinen Anspruch auf die Nutzung eines Kunstrasenplatzes haben, aber diesen in Haspe bislang aufgrund freier Kapazitäten nutzen durften, bedeutet dies, dass ihnen ein Tennenplatz zugewiesen werden musste. Die betreffenden Vereine (KV Foggia Hagen, FC Kurdistan), die zum Teil schon seit Jahren auf dem Hasper Kunstrasen spielen und trainieren durften, waren darüber wenig erfreut. Über eine öffentliche Diskussion in den Medien stellten diese Vereine insbesondere die Vergaberichtlinien in Frage, obwohl diese in Abstimmung mit den Vereinen, dem SSB und dem SFA entwickelt wurden. Besonders kritisiert wurde die Tatsache, dass ein Verein eine mindestens dreijährige Jugend- und Nachwuchsarbeit nachweisen muss. Die betroffenen Vereine, die sich i.d.R. komplett aus ausländischen Mitbürgern zusammensetzen, werteten dies als diskriminierend, da sie selber keine Jugendteams unterhalten.

Das SZS wiederum orientiert sich bei der Vergabe ausschließlich an der vorliegenden Richtlinie. Herkunft und/oder Glaubensrichtung spielen hier keine Rolle. Um mehr Punkte gemäß der in der Richtlinie aufgestellten Kriterien - und damit die Chancen auf die Nutzung eines Kunstrasenplatzes - zu erhalten, steht es allen Vereinen frei, eine Jugendabteilung aufzubauen bzw. diese zu intensivieren. Und somit auch einen Teil der eigenen Zukunftsfähigkeiten sicher zu stellen.

Die Tatsache, dass Foggia Hagen, der FC Kurdistan und Fortuna Hagen gleich zu Beginn der Saison ihre Mannschaften bzw. einige ihrer Mannschaften vom Spielbetrieb abgemeldet haben, wird von diesen mit der neuen Platzsituation, aber auch der dünnen Personaldecke erklärt.

Die bevorstehende Fertigstellung der Kunstrasenplätze in Dahl und Helfe eröffnet mit Blick auf die Vergabe von Trainings- und Spielzeiten neue Möglichkeiten. Doch auch hier orientiert sich das SZS streng an der Richtlinie. Mit den Vereinen, deren Mannschaften in Dahl und Helfe trainieren und spielen sollen, wurden entsprechende Termine verabredet, um die Belegung detailliert abzustimmen.

Doch auch mit den beiden neuen Kunstrasenplätzen können weiterhin nicht alle Wünsche der Vereine erfüllt werden. Zumal auch die Vereine, die gemäß Richtlinie keinen Anspruch auf die Nutzung eines Kunstrasens haben, gerne einen solchen Platz bespielen würden. Das SZS wird im November im Sport- und Freizeitausschuss ein Konzept für die weitere Entwicklung von Kunstrasenplätzen in Hagen vorstellen.

Unabhängig davon sollen die Hagener Fußballvereine im Herbst zu einem Runden Tisch geladen werden, bei dem die bestehenden Vergaberichtlinien noch einmal erläutert und mit den Vereinsvertretern denkbare andere Kriterien diskutiert werden sollen. Eine denkbare Option wäre es dabei, die Vereine, die Mannschaften zu Saisonbeginn melden und bereits nach wenigen Tagen/Wochen wieder zurückziehen, mit Negativpunkten zu belegen. Sowohl für den Fußballkreis als auch

für das SZS führt die Praxis, Mannschaften gleich zu Saisonbeginn wieder

 

abzumelden, zu einem vermeidbaren Mehraufwand an Arbeit. Zudem werden so die Ligeneinteilung und die Spielplanung konterkariert.

Für das SZS ergab sich zudem in der Vergangenheit immer die Schwierigkeit, dass dem SZS der Rückzug von Mannschaften – insbesondere aus dem Jugendbereich – nicht mitgeteilt wurde. Inzwischen ist mit dem Fußballkreis vereinbart worden, diese Information jeweils zeitnahe an das SZS weiterzugeben, so dass nicht benötigte Trainings- und Spielzeiten auf andere Mannschaften umverteilt werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

 

gez.

 

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.09.2018 - Sport- und Freizeitausschuss