Beschlussvorlage - 0825/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Herrichtung der denkmalgeschützten Turnhalle Nöhstraße in Vorhalle mit Fördermitteln aus dem Förderprogramm ''Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur''
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Jessica Hatwich
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; SZS - Servicezentrum Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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05.09.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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13.09.2018
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Anhörung
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19.09.2018
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Anhörung
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20.09.2018
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt Hagen im Rahmen des o. g. Förderprogramms des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung einen Antrag zur Instandsetzung der denkmalgeschützten Turnhalle Nöhstraße in Hagen Vorhalle stellt.
Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden bei der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt. Die Auszahlungsermächtigung für 2019 in Höhe von 20.000 € wird außerplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung des Eigenanteils von 10 % erfolgt aus der Sportpauschale.
Sachverhalt
Kurzfassung
Am 06.08.2018 informierte der Deutsche Städtetag über den Projektaufruf des Bundesinstituts. Die Fristsetzungen zur Einreichung eines Förderantrages sind eng.
Eine wichtige Voraussetzung ist der politische Beschluss über die Teilnahme bis zum 31.08.2018. Dieser Beschluss kann bis zum 20.09.2018 nachgereicht werden. Das mögliche Beschlussgremium ist somit der HFA am 13.09.2018.
Begründung
Die Turnhalle in der Nöhstraße liegt in unmittelbarer Nähe zu dem Gutshof “Funkenhausen“ im Hagener Norden, in dem heute ein städtischer Kindergarten untergebracht ist. Die Turnhalle wurde 1928 von dem Vorhaller Turn- und Spielverein 1897 e. V. als reines Holzbauwerk errichtet. Seit dem 19.11.2014 ist sie in die Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen. Seit 2013 wird die Halle nicht mehr genutzt, da statische Bedenken bzgl. der Holzbinderkonstruktion insbesondere bei Schnee und Sturm bestehen.
Seit 2014 ist die Turnhalle in der Vermarktung. Die besondere Lage (Außenbereich, direkt neben der Autobahn), die schwierige Erschließung (keine Zufahrt, keine Parkmöglichkeiten) und die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten (lt. FNP ist die Fläche zu sportlichen Zwecken dienenden Einrichtungen gewidmet) sowie die Anforderungen des Denkmalschutzes erschweren den Verkauf.
Das Förderprogramm richtet sich genau an solche Einrichtungen im kommunalen Besitz, bei denen ein erheblicher Instandsetzungsrückstau besteht. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Sportstätten wie z. B. Turnhallen. Die Projekte müssen langfristig nutzbar sein, klimagerechte Ziele verfolgen und eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration haben.
Die Turnhalle würde im Besitz der Stadt Hagen verbleiben und wieder als Turnhalle genutzt werden.
Aus sportfachlicher Sicht ergibt eine Wiederinbetriebnahme der Turnhalle Funkenhausen einen Sinn.
Das Hallenangebot ist insbesondere für den TSV Vorhalle mit seinen vielen Angeboten, aber auch für den Schulsport im Stadtteil Vorhalle derzeit nicht besonders groß, sodass eine Inbetriebnahme der Halle hier zu einer Entzerrung beitragen könnte. Das Servicezentrum Sport bestätigt, dass es die Turnhalle in den Bedarfsplan für Vorhalle aufnimmt und die Halle für Schul- und Vereinssport wieder zur Verfügung stellen wird.
Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Wiederaufnahme der ursprünglichen Nutzung die erstrebenswerteste, weil diese Instandsetzung die wenigsten Eingriffe in die Denkmalsubstanz verursacht.
Das Bundesprogramm sieht eine 90 %ige Förderung für Kommunen vor, die sich in einer Haushaltsnotlage befinden. Die Kommunalaufsicht hat diese mit E-Mail vom 27.08.2018 bestätigt.
Die Summe, die für die Herrichtung der Halle aufgebracht werden muss, liegt nach derzeitiger Kostenschätzung des Fachbereiches Gebäudewirtschaft bei 1.007.000 €.
Die erforderlichen Eigenmittel werden in 2019 außerplanmäßig bereitgestellt und für die Jahre 2020 / 2021 im Rahmen des Haushaltsplans gesichert.
Die Betriebskosten ab 2022 könnten derzeit noch nicht beziffert werden. Sie werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2022 ff. berücksichtigt.
In 2019 werden zunächst die Grundlagen und Kosten ermittelt. In 2020 wird mit der Abwicklung der Baumaßnahme begonnen. Ende 2021 wird sie abgeschlossen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5210 6110 | Bezeichnung: | Bauordnung Allgemeine Finanzwirtschaft |
Finanzstelle: | n.n 5.000050.600 | Bezeichnung: | Turnhalle Nöhstr Sportpauschale |
| Finanzpos. | Gesamt | 2019 | Folgejahr 2020 | Folgejahr 2021 |
Einzahlung(-) | 681000 681100 | -906.300€ -100.700€ | -18.000€ -2.000€ | -666.000€ -74.000€ | -222.300€ -24.700€ |
Auszahlung (+) | 785100 | 1.007.000€ | 20.000€ | 740.000€ | 247.000€ |
Eigenanteil |
| 0€ | 0€ | 0€ | 0€ |
Kurzbegründung: | |
X | Die Finanzierung wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/2021 gesichert. |
X | Die Finanzierung 2019 wird außerpanmäßig mit Deckung aus den Mehreinzahlungen des Förderprogramms und Minderauszahlungen bei dem PSP-I 5.800134 bereitgestellt. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
Die Auszahlung der Herrichtung und Wiederinbetriebnahme der Sportstätte in Höhe von 1.007.000 € sind in der Bilanz als Anschaffungs- und Herstellungskosten zu aktivieren. |
Die Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt 28 Jahre, somit beträgt der jährliche Abschreibungsaufwand 35.964 €. |
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Passiva:
(Bitte eintragen)
Die Finanzierung erfolgt zu 90% aus den Förderprogramm und zu 10% aus Mitteln der Sportpauschale. |
Auf der Passivseite wird ein Sonderposten in Höhe von 1.007.000 € gebildet. |
Die ertragswirksame Auflösung erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem Ertrag in Höhe von 35.964 €. |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | 1.511€ |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 35.964€ |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | 35.964€ |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 1.511€ |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Grothe Technischer Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |

05.09.2018 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Fachausschuss Gebäudewirtschaft empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss zu fassen:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt Hagen im Rahmen des o. g. Förderprogramms des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung einen Antrag zur Instandsetzung der denkmalgeschützten Turnhalle Nöhstraße in Hagen Vorhalle stellt.
Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden bei der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt. Die Auszahlungsermächtigung für 2019 in Höhe von 20.000 € wird außerplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung des Eigenanteils von 10 % erfolgt vorbehaltlich einer Entscheidung des Sport- und Freizeitausschusses aus der Sportpauschale.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 6 |
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CDU | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | 1 |
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FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 17 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
13.09.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dass die Stadt Hagen im Rahmen des o. g. Förderprogramms des Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung einen Antrag zur Instandsetzung der denkmalgeschützten Turnhalle Nöhstraße in Hagen Vorhalle stellt.
Die erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden bei der Haushaltsplanung 2020/2021 berücksichtigt. Die Auszahlungsermächtigung für 2019 in Höhe von 20.000 € wird außerplanmäßig bereitgestellt. Die Finanzierung des Eigenanteils von 10 % erfolgt vorbehaltlich einer Entscheidung des Sport- und Freizeitausschusses aus der Sportpauschale.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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|
SPD | 6 |
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|
CDU | 6 |
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|
Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||