Berichtsvorlage - 0800/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Ist nicht erforderlich.

 

Begründung

 

Das Thema „Großer Kamp“ war bereits zweimal auf der Tagesordnung der Bezirksvertretung Hohenlimburg:

 

Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 07.02.2018:

 

Gemäß § 6 der Geschäftsordnung wurde folgender Vorschlag der CDU-Fraktion auf die Tagesordnung genommen und beschlossen:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass die waldähnliche städtische Fläche "Großer Kamp" in Halden (Flurstück 123 und 125) umgehend gerodet wird.
     
  2. Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Hohenlimburg zeitnah darzulegen, unter welchen Voraussetzungen eben diese Fläche und eine Fläche auf der anderen Straßenseite (zurzeit "Pferdewiese") für Wohnbebauung genutzt oder nutzbar gemacht werden kann. Die unter 1. beauftragte Rodung bleibt davon unberührt.

 

Die Verwaltung hatte zur Sitzung am 07.02.2018 folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Stellungnahme zu 1.:

 

Gegen eine Rodung der Fläche spricht der Bebauungsplan Nr. 4/62 Halden I. Dieser setzt eine öffentliche Grünfläche mit einer Bepflanzung fest. Die Bepflanzung wird eindeutig wie folgt definiert: "Bepflanzung je 100 qm, 2 Hochstämme, 25 Großsträucher oder Heister und 80 Wildsträucher".

Die Verwaltung hat den Wirtschaftsbetrieb beauftragt, die Fläche verkehrssicher herzustellen.

 

Stellungnahme zu 2.:

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 08.10.2009 die Vorlage „Neue Wohn- und Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan – Vorentwurf der Stadt Hagen“ (1226/2007) beschlossen. Bestandteil des Beschlusses war, welche Wohn- bzw. Gewerbeflächen in den Vorentwurf aufgenommen werden sollen. Die Fläche im Bereich Großer Kamp war eine der Flächen, die als Wohnbauflächenpotential vorgeschlagen wurden.

Die Verwaltung hat das vom Rat beschlossene Flächenkonzept mit dem RVR als Regionalplanungsbehörde mehrfach diskutiert und hinsichtlich des Mengengerüsts keinen Konsens erzielen können. Die im Flächennutzungsplan vorhandenen Reserven decken den Bedarf an neuen Wohnbauflächen vollständig ab. Dies bedeutet, dass keine Neuausweisungen von Wohnbauflächen möglich sind. Es kann lediglich ein Flächentausch erfolgen. Um die Neuausweisungen Kuhlerkamp, Im Dünningsbruch und südlich der Waldstraße realisieren zu können, wurden zusätzlich zu den vom Rat am 08.10.2009 beschlossenen Rücknahmen am 15.11.2012 weitere Rücknahmen beschlossen (siehe Vorlage: „Neue Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan“ Drucksachennummer 0318/2012). Von der Neuausweisung der Fläche „Großer Kamp“ wurde Abstand genommen.

Der Flächennutzungsplan stellt westlich der Straße Großer Kamp Wald und östlich der Straße eine Grünfläche dar. Diese Grünfläche ist entsprechend im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 4/62 – Halden Teil I – als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Um eine Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Der Flächennutzungsplan müsste geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt, bzw. der vorhandene geändert werden. Im Arbeitsprogramm für den Fachbereich 61 ist das Projekt nicht gelistet und daher nicht priorisiert.

 

Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 13.06.2018:

 

Gemäß § 6 der Geschäftsordnung wurde folgender Vorschlag der SPD-Fraktion auf die Tagesordnung genommen und beschlossen:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, einen aktuellen und vollständigen Sachstandsbericht zum Thema Grundstücke „Großer Kamp“ (Flurstück 123 und 125), Pferdewiese in Halden zu geben.

 

 

Aktueller Sachstandsbericht der Verwaltung:

 

Die Rodung der städtischen Fläche erfolgte im März 2018 durch den WBH.

Wie bereits in der Stellungnahme zur Sitzung am 07.02.2018 dargelegt, ist für die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete in einem Bebauungsplan eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) erforderlich. Die Darstellung weiterer Wohnbauflächen ist nur in Abstimmung mit der Regionalplanbehörde möglich.

Die gerodete Fläche soll wieder bepflanzt werden, da der rechtskräftige Bebauungsplan dieses so festsetzt. Abweichend von der im Bebauungsplan festgesetzten (zu) dichten Bepflanzung soll eine locker mit Bäumen und Sträuchern bestandene Wiese angepflanzt werden, die geringen Pflegeaufwand erfordert.

Die Pflanzmaßnahme soll noch im Herbst dieses Jahres stattfinden und wird aus dem Haushaltsansatz 2018 für Grünunterhaltung des Fachbereiches 60 finanziert. Zurzeit erarbeitet der Fachbereich 61 ein Pflanzkonzept.

Wenn ein neues Planungsziel gewünscht wird (Entwicklung als Wohnbaufläche mit weiteren Flächen privater Eigentümer), müssten vom Rat der Stadt Hagen die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, mit dem Inhalt, dass auf eine neue Bepflanzung verzichtet wird und die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzubereiten sind.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez. Thomas Grothe

 

(Technischer Beigeordneter)

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

11.09.2018 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.09.2018 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen