Beschlussvorlage - 0818/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Endgültige Einziehung eines Teils des Verbindungsweges zwischen Sunderloh- und Franzstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Martina Gripshöfer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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06.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl beschließt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NRW S. 1028 / SGV NRW 91) aus Gründen des öffentlichen Wohls die
endgültige Einziehung eines Teils des Verbindungsweges zwischen Sunderloh- und Franzstraße
Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen, Flur 7, Flurstücke 516 und 517.
Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan markiert.
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Begründung
Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl hatte bereits in der Sitzung vom 26.04.18 die beabsichtigte Einziehung eines Teils des Verbindungsweges zwischen Sunderloh- und Franzstraße beschlossen. Auf die als Anlage beigefügte Vorlage Nr. 0345/2018 wird insofern Bezug genommen. Der Beschluss war am 04.05.2018 im Amtsblatt der Stadt Hagen öffentlich bekannt gemacht worden, um Gelegenheit zu Einwendungen zu geben.
Nach § 7 Abs. 4 StrWG NRW kann die endgültige Einziehung frühestens 3 Monate nach der Öffentlichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht erfolgen.
Die Frist ist abgelaufen, Einwendungen wurden nicht erhoben.
Somit kann nun der Teil des Verbindungsweges zwischen Sunderloh- und Franzstraße endgültig eingezogen werden.
Anlage:
Einziehungsplan
Kopie der Vorlage 0345/2018
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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551,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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108,2 kB
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