Beschlussvorlage - 0790/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Entgeltanpassung des Trägeranteils für das Chemische Veterinär- und Untersuchungsamt Westfalen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Anke May
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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13.09.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das CVUA-Westfalen wurde in den ersten 5 Jahren nach Gründung (2014-2018) durch eine Übergangsregelung finanziert. Die Entgelte waren auf Basis der HH-Pläne des Jahres 2012 festgeschrieben.
Ab 01.01.2019 wird die Erstattung der kommunalen Nutzer einwohnerbezogen ermittelt (Stand der Einwohner jeweils zum 30.06. des Vor-Vorjahres).
Eine Vorausberechnung mit den Einwohnerdaten zum Stand Januar 2017 (Juni 2017 liegt bisher noch nicht vor) ergibt für Hagen eine Erhöhung des städtischen Trägeranteils von bisher 365.194 Euro auf rd. 565.000 Euro.
Begründung
Die Entgeltanpassung des CVUA-Westfalen erfolgt rechnerisch in 2 Schritten:
- Schritt:
Die bisherige Übergangsregelung, bei der die Erstattung der kommunalen Nutzer auf Basis der HH-Pläne 2012 festgeschrieben wurde, wird durch die Berechnung eines im Regierungsbezirk Arnsberg einheitlichen Betrages je Einwohner ersetzt, geregelt durch § 7 der Finanzsatzung des CVUA-Westfalen. Das Gesamtbudget des CVUA-Westfalen wird hierdurch nicht verändert. Durch die neue Pro-Kopf-Berechnung würde sich bereits eine Erhöhung des Entgeltes für die Stadt Hagen in Höhe von 133.093 Euro ergeben.
- Schritt:
Das CVUA-Westfalen geht davon aus, dass es mit dem zur Verfügung stehenden Budget für 2018 auskommen wird (2014 - 2018 = 81 Mio Euro = 16,2 Mio Euro pro Jahr). In den ersten Wirtschaftsjahren konnten Überschüsse erzielt werden, die der Rücklage zugeführt werden konnten. Hieraus sollen die negativen Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 aufgefangen werden.
Bisher konnten Preissteigerungen und Tariferhöhungen (ca. 5 Mio Euro) aufgefangen werden. Für das Jahr 2019 ist allerdings eine Budgeterhöhung notwendig. Ausgehend von der Planung 2018 sind für 2019 folgende zusätzliche Positionen zu beachten:
voraussichtlicher Verlust 2018:750.000 Euro
(Das Planungsjahr 2019 wird auf Null geplant.)
Reduktion der Erlöse wegen Aufgabe BgA: 150.000 Euro
(Am Standort Bochum ist eine Analysetätigkeit
zunächst als BgA geführt worden. Die Kosten-
deckung konnte nicht nachgewiesen werden.
Der BgA wird daher in 2019 aufgelöst.)
Reduktion der Erlöse wegen eines einmaligen
periodenfremden Ertrags in 2018: 350.000 Euro
(Das Land NRW hat im Jahr 2018 einen
Einmalbetrag zur Versorgungslastenverteilung
in einem beamtenrechtlichen Einzelfall erstattet.)
Erhöhung der Aufwendungen wegen
Tarif- und Preissteigerungen: 500.000 Euro
(Gerechnet wurde mit einer Tarifsteigerung
von 2,5 % und einer Kostensteigerung von
6 %. Im Wirtschaftsplan 2019 werden genaue
Berechnungen eingestellt.)
Es ergibt sich somit voraussichtlich eine Erhöhung des Gesamtbudgets um ca. 1,75 Mio Euro auf ca. 17,9 Mio Euro, mithin eine Erhöhung um 10,83 %. Zum Vergleich: Die Tariferhöhungen seit 2012 bedeuten bereits rund 20 % Mehraufwand seit Gründung der CVUA-Westfalen.
Ausgehend von dieser Erhöhung des Gesamtbudgets beträgt der Trägeranteil der Stadt Hagen für 2019 rd. 565.000 Euro (orientiert an der Einwohnerzahl IT.NRW zum Stand Januar 2017). Eine geringfügige Veränderung des Betrages könnte noch erfolgen, sobald die Einwohnerzahlen zum Stand 30.06.2017 vorliegen.
Im Haushaltsplan 2019 ist bereits ein Betrag in Höhe von 550.000 Euro für den Trägeranteil des CVUA-Westfalen geplant worden. Die geringfügige Überschreitung der Planung in Höhe von rd. 15.000 Euro kann im Dezernat 4 kompensiert werden durch Einsparung beim PSP 1.12.20.41 Melde- und Personenstandswesen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Vertragliche Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 4140 | Bezeichnung: | Gesundheit und Verbraucherschutz |
Produkt: | 1.41.40.43 | Bezeichnung: | Lebensmittel- und Veterinärüberwachung |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) |
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| € | € |
Aufwand (+) | 523500 | 365.194 € | 565.000 € | € | € |
Eigenanteil | 523500 | 365.194 € | 565.000 € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Thomas Huyeng Beigeordneter |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
