Beschlussvorlage - 0790/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Entgeltanpassung des CVUA-Westfalen ab dem Jahr 2019 zu.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das CVUA-Westfalen wurde in den ersten 5 Jahren nach Gründung (2014-2018) durch eine Übergangsregelung finanziert. Die Entgelte waren auf Basis der HH-Pläne des Jahres 2012 festgeschrieben.

 

Ab 01.01.2019 wird die Erstattung der kommunalen Nutzer einwohnerbezogen ermittelt (Stand der Einwohner jeweils zum 30.06. des Vor-Vorjahres).

 

Eine Vorausberechnung mit den Einwohnerdaten zum Stand Januar 2017 (Juni 2017 liegt bisher noch nicht vor) ergibt für Hagen eine Erhöhung des städtischen Trägeranteils  von bisher 365.194 Euro auf rd. 565.000 Euro.

 

Begründung

 

Die Entgeltanpassung des CVUA-Westfalen erfolgt rechnerisch in 2 Schritten:

 

  1. Schritt:
    Die bisherige Übergangsregelung, bei der die Erstattung der kommunalen Nutzer auf Basis der HH-Pläne 2012 festgeschrieben wurde, wird durch die Berechnung eines im Regierungsbezirk Arnsberg einheitlichen Betrages je Einwohner ersetzt, geregelt durch § 7 der Finanzsatzung des CVUA-Westfalen. Das Gesamtbudget des CVUA-Westfalen wird hierdurch nicht verändert. Durch die neue Pro-Kopf-Berechnung würde sich bereits eine Erhöhung des Entgeltes für die Stadt Hagen in Höhe von 133.093 Euro ergeben. 

 

  1. Schritt:

Das CVUA-Westfalen geht davon aus, dass es mit dem zur Verfügung stehenden  Budget für 2018 auskommen wird (2014 - 2018 = 81 Mio Euro = 16,2 Mio Euro pro Jahr). In den ersten Wirtschaftsjahren konnten Überschüsse erzielt werden, die der Rücklage zugeführt werden konnten. Hieraus sollen die negativen Abschlüsse der Jahre 2017 und 2018 aufgefangen werden.


Bisher konnten Preissteigerungen und Tariferhöhungen (ca. 5 Mio  Euro) aufgefangen werden. Für das Jahr 2019 ist allerdings eine Budgeterhöhung notwendig. Ausgehend von der Planung 2018 sind für 2019 folgende zusätzliche Positionen zu beachten:

 

    voraussichtlicher Verlust 2018:750.000 Euro
(Das Planungsjahr 2019 wird auf Null geplant.)     

 

    Reduktion der Erlöse wegen Aufgabe BgA:                  150.000 Euro
(Am Standort  Bochum ist eine Analysetätigkeit

     zunächst als BgA geführt worden. Die Kosten-

     deckung konnte nicht nachgewiesen werden.

     Der BgA wird daher in 2019 aufgelöst.)


Reduktion der Erlöse wegen eines einmaligen
     periodenfremden Ertrags in 2018:                        350.000 Euro

    (Das Land NRW hat im Jahr 2018 einen

     Einmalbetrag zur Versorgungslastenverteilung

     in einem beamtenrechtlichen Einzelfall erstattet.)


Erhöhung der Aufwendungen wegen
     Tarif- und Preissteigerungen:                               500.000 Euro

    (Gerechnet wurde mit einer Tarifsteigerung

     von 2,5 % und einer Kostensteigerung von

     6 %. Im Wirtschaftsplan 2019 werden genaue

    Berechnungen eingestellt.)


Es ergibt sich somit voraussichtlich eine Erhöhung des Gesamtbudgets um ca. 1,75 Mio Euro auf ca. 17,9 Mio Euro, mithin eine Erhöhung um 10,83 %. Zum Vergleich: Die Tariferhöhungen seit 2012 bedeuten bereits rund 20 % Mehraufwand seit Gründung der CVUA-Westfalen.

 

Ausgehend von dieser Erhöhung des Gesamtbudgets  beträgt der Trägeranteil der Stadt Hagen für 2019 rd. 565.000 Euro (orientiert an der Einwohnerzahl IT.NRW zum Stand Januar 2017). Eine geringfügige Veränderung des Betrages könnte noch erfolgen, sobald die Einwohnerzahlen zum Stand 30.06.2017 vorliegen.

 
Im Haushaltsplan 2019 ist bereits ein Betrag in Höhe von 550.000 Euro für den Trägeranteil des CVUA-Westfalen geplant worden. Die geringfügige Überschreitung der Planung in Höhe von rd. 15.000 Euro kann im Dezernat 4 kompensiert werden durch Einsparung beim  PSP 1.12.20.41 Melde- und Personenstandswesen.

 


 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Vertragliche Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

4140

Bezeichnung:

Gesundheit und Verbraucherschutz

Produkt:

1.41.40.43

Bezeichnung:

Lebensmittel- und Veterinärüberwachung

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

 

 

Aufwand (+)

523500

365.194

565.000

Eigenanteil

523500

365.194

565.000

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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13.09.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen