Beschlussvorlage - 0748/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die BV-Haspe beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der 1. Lösungs- möglichkeit und dem Einbau bereits bestellter Ausstattungsgegenstände an anderer Stelle in der Voerder Straße.

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Bisheriger Vorgang

Am 23.11.2017 wurde die Maßnahme in der Fußgängerzone Voerder Straße mit der Vorlage Nummer 0921/2017 einstimmig zur Durchführung beschlossen. Der vor-gelegten Planung lag der Beschluss der BV-Haspe vom 11.06.2015 zu Grunde, in welcher sich die Situation vor dem Torhaus deckungsgleich wiederfindet. Im Anschluss an den Beschluss wurde im letzten Jahr mit dem Erstellen des Leistungsverzeichnisses begonnen, damit mit der Maßnahme noch 2018 begonnen werden kann.

 

Im Februar 2018 erreichte die Verwaltung eine Bürgeranfrage eines Anliegers, ob das vorhandene Pflaster vor dem Torhaus so angepasst werden könne, dass Tische und Stühle stabil aufzustellen sind. Die Verwaltung prüfte die gestalterischen Vorschläge und stellte die Varianten in der BV-Haspe in der Sitzung am 04.05.2018 vor. Die technische Machbarkeit und die Kostengröße konnte zu diesem Zeitpunkt nicht geklärt werden, da hierfür ein aktueller Lage- und Höhenplan benötigt wird. Dieser steht der Verwaltung seit Juni 2018 zur Verfügung.

Auf dieser Grundlage konnten die notwendigen baulichen Eingriffe und die Kosten verschiedener Gestaltungsvorschläge beurteilt werden.

 

Um den geplanten Abschluss der Maßnahme bis Ende 2018 nicht zu gefährden, wird an der ursprünglichen Zeitplanung festgehalten.

Unterschieden nach Kostenaufwand werden nun 3 Lösungsmöglichkeiten vorgestellt.

 

  1. Lösungsmöglichkeit

Bei dieser Variante handelt es sich um Arbeiten, bei welchen es sich lediglich um Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen handelt. Dies umfasst das Ausbessern von beschädigtem und fehlendem Natursteinpflaster, sowie das Ausbessern von Setzungen im Betonsteinpflaster. Das Aufstellen von Mobiliar ist grundsätzlich möglich.

 

Kosten

Die Kosten werden sich auf etwa 500 € belaufen und können nach entstehendem Aufwand abgerechnet werden. Dafür ist als Deckung auf einen etwa gleich großen Teil an Reparaturmaßnahmen in der Voerder Straße zu verzichten.

 

  1. Lösungsmöglichkeit

Statt der Reparaturarbeiten der betreffenden Pflasterfläche kann ein Teil des Natursteinpflasters gegen Betonsteinpflaster im Format 20x20 cm ausgetauscht werden. Das würde die Standsicherheit von Mobiliar auf der Fläche erhöhen. Nach Prüfung der Bestände auf dem Bauhof wurde jedoch festgestellt, dass keine Reste des Altpflasters mehr eingelagert sind. Es wäre daher neues Pflaster zu bestellen. Dabei ist zu bedenken, dass sich das neue Pflaster im Farbton von der bestehenden Fläche auf lange Zeit unterscheiden wird.

 

Kosten

Da es sich mit ca. 15m² um eine vergleichsweise kleine Fläche handelt, ist mit einem vergleichsweise hohen Preis pro Quadratmeter zu rechnen. Die Kosten liegen bei etwa 1.500 € und sind nicht finanziert. Nach Sicherstellung der Finanzierung könnte die Lösung mit einem Nachtrag zum bestehenden Auftrag durchgeführt werden.

 

  1. Lösungsmöglichkeit

Hier wird ein Teil der Fläche in der Höhenlage angepasst, um eine flachere und ebenmäßigere Fläche für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zu erhalten. Es ist jedoch zu bedenken, dass hier weitere Anpassungen der Anschlussflächen ausgelöst werden. Um eine Höhenänderung auf einer Fläche von 60 m ² in der bestehenden Platzentwässerung zu realisieren, müssten zusätzlich ca. 50 m² der Anschlussflächen, einschließlich der Schachtdeckel angepasst werden.

 

Kosten

Diese Arbeiten müssten nachträglich zum bestehenden Auftrag beauftragt werden. Die Kosten liegen bei etwa 10.000 € und sind nicht finanziert.

 

Kombinationslösungen

Kombiniert werden können die Lösungen 1. Und 3. (500 € + 10.000 €), sowie 2. Und 3. (1.500 € + 10.000 €). Beide Kombinationen sind nicht finanziert.

 

Begründung:

Aus fachlicher Sicht ist die Kombination aus 1. Und 3. Lösungsmöglichkeiten die beste Variante. Nach der Anpassung der Höhen mit Mindestneigung kann das Mobiliar optimal auch längerfristig sicher aufgestellt werden. Gleichzeitig bleibt das optische Erscheinungsbild der Fußgängerzone erhalten, da die Reparatur des Pflasters mit vorhandenem Material erfolgen kann.

Gegen diese Lösungsmöglichkeit spricht, dass die Gesamtkosten im Vergleich zum Nutzen unverhältnismäßig hoch ausfallen. Tische und Stühle können auch auf der vorhandenen, etwas stärker geneigten Pflasterfläche aufgestellt werden. Es ist zwar etwas aufwendiger als bei einer ebenen Fläche, die optimale Anordnung der Tische und Stühle für einen festen Stand zu finden, doch diese Einschränkung ist dem Nutzer zuzumuten.

Des Weiteren ist eine Entscheidung zu Gunsten der 2. Und 3. Lösungsmöglichkeit nur dann möglich, wenn die Finanzierung zum Beginn des Herbstes 2018 sichergestellt ist. Ab diesem Zeitraum sollen die noch ausstehenden Arbeiten der Baumaßnahme wieder aufgenommen und bis zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen werden. Die 3. Lösungsmöglichkeit kann nur im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme realisiert werden.

 

Fazit:

Die Verwaltung empfiehlt die 1. Lösungsmöglichkeit. Nach den Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen der betreffenden Fläche können sicher Tische und Stühle aufgestellt werden. Das optisch einheitliche Erscheinungsbild der Voerder Str. bleibt erhalten, die Finanzierung ist gesichert und die Gesamtmaßnahme kann ohne zeitlichen Verzug bis zum Jahresende 2018 fertiggestellt werden.


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

gez. Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

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Beschlüsse

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04.09.2018 - Bezirksvertretung Haspe - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Haspe beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der   2. Lösungsmöglichkeit.

Sie stellt aus ihren Mitteln für das laufende Haushaltsjahr einen Betrag in Höhe von 1.500,00 € zur Verfügung.  

Die Verwaltung wird gebeten, den Baum nicht vor dem Torhaus im Bereich der ckerei, sondern an einer anderen Stelle zu pflanzen

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

5

 

 

CDU

4

 

 

Hagen Aktiv

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

 

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

13

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0