Beschlussvorlage - 0783/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht zum Förderprogramm "Gute Schule 2020" mit den Veränderungen in der Maßnahmenliste und den Verlagerungen von Maßnahmen in das Förderprogramm "Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) Kapitel II"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss Gebäudewirtschaft
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Vorberatung
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05.09.2018
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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13.09.2018
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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18.09.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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27.09.2018
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Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat am 16.02.2017 ein umfangreiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ beschlossen. Im Zuge der Realisierung der Maßnahmen haben sich seit der letzten Ergänzungsvorlage 0057/2018, die der Rat am 22.02.2018 beschlossen hat, Veränderungen in Umfang, Art und Kosten ergeben, die in der aktuellen Liste (siehe Anlage 1) dargestellt werden.
Die folgenden Entwicklungen haben sich ergeben:
1. Förderprogramm „Kapitel II des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)“
Im Mai 2018 hat der Rat der Stadt Hagen aus dem bewilligten Förderprogramm „Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) Kapitel II“ (Gesamtvolumen in Höhe von 20.023.488 €) ein erstes Maßnahmenpaket in Höhe von 11.090.000 € beschlossen. Erste Aufträge wurden bereits erteilt (insbesondere für die dringend erforderliche Fassadensanierung an der Grundschule Emil Schumacher).
2. Maßnahmenverlagerung
Die Mittel des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ sind insgesamt verplant. Ausgehend von den bereits bekannten Kostenerhöhungen schlägt die Verwaltung vor, die folgenden Maßnahmen, die zu einem späteren Zeitpunkt (2019/2020) vorgesehen sind, bereits jetzt aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“ in das neue „KInvFG Kapitel II“ zu verlagern. Dabei wird auch der Mindestinvestitionsbetrag von 40.000 € je Maßnahme im Förderprogramm „KInvFG Kapitel II“ berücksichtigt.
Lfd. Nr. Objekt MaßnahmeBetrag in €
Nr. 48 Hauptschule Altenhagen Fassaden- und Dachsanierung 850.000 €
(Standort Vorhalle)
Nr. 87 Sekundarschule AltenhagenFenster- u. Fassadensanierung 1.490.000 €
Nr. 186 Sekundarschule Altenhagen Schadstoffsanierung 350.000 €
Nr. 189 Kaufm. Schule IOberbodensanierung 216.000 €
3. Zusätzliche Maßnahmen im Förderprogramm „Gute Schule 2020“
In das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ werden neue, dringend erforderliche Maßnahmen aufgenommen, die relativ kurzfristig, möglichst noch in diesem Jahr, umgesetzt werden können und bei denen davon auszugehen ist, dass für die Baudurchführung auch die erforderlichen Firmen gewonnen werden können.
Damit ist das Gesamtvolumen von 27.715.000 € fast zu 100 % ausgeschöpft. Angesichts der guten Konjunkturlage im Baubereich ist es absehbar, dass es bei der Umsetzung der Maßnahmen im Ergebnis zu Kostensteigerungen kommt. In diesem Fall würde die Verwaltung zu gegebener Zeit weitere Vorschläge zur Verlagerung einzelner Maßnahmen in das „KInvFG Kapitel II“ vorschlagen. Die Maßnahmenliste (Anlage 1) beinhaltet den überarbeiteten aktuellen Hochrechnungsstand sowie den Realisierungszeitraum (Stand 20.08.2018).
4. Veränderungen
Im Zuge der Umsetzung mussten verschiedene Maßnahmen kosten- und zeitmäßig angepasst werden. Die Veränderungen sind der Anlage 2 zu entnehmen.
5. Mittelabruf bei der NRW-Bank
Die für 2017 zur Verfügung stehenden Mittel wurden vollständig bei der NRW-Bank abgerufen. Für 2018 sind Mittel für Baumaßnahmen in Höhe von 5.772.980 € abgerufen worden, somit steht für 2018 noch ein Restbetrag in Höhe von 1.115.938 € zum Abruf zur Verfügung.
6. Stand der baulichen Maßnahmenabwicklung
Aktuell sind für die angemeldeten Maßnahmen im Fachbereich Gebäudewirtschaft (FB 65) für Planungs- und Bauleistungen Aufträge in Höhe von knapp 5,0 Mio. € vergeben worden. Abgerechnet sind bereits 51 meist kleinere Maßnahmen. Sukzessive wird sich das Auftragsvolumen nach weiteren Genehmigungen bzw. nach Vorliegen der Baugenehmigungen bei den größeren Projekten erhöhen.
Aufgrund der sehr guten Auftragslage im Baubereich wird es zunehmend schwieriger, für Vergaben der einzelnen Gewerke Angebote zu erhalten, die innerhalb des geplanten Kostenrahmens liegen. Vielfach sind die Kapazitäten ausgeschöpft. Dies gilt sowohl für Planungs- als auch für Bauleistungen. Außerdem gibt es für bestimmte Baumaterialien bereits Lieferschwierigkeiten. Mehrfach sind bereits Ausschreibungen erfolglos verlaufen und konnten erst in einer zweiten Ausschreibungsrunde vergeben werden. Dadurch verschieben sich diese Maßnahmen auf der ursprünglich geplanten Zeitschiene nach hinten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Die Verschiebungen der Maßnahmen finden innerhalb des Rahmens des Förderprogramms statt und führen zu keiner Verschlechterung der Ergebnis-/Finanzrechnung. Erforderliche Ermächti-gungsübertragungen werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten durch den FB 48 beim FB 20 angemeldet. |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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90,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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