Mitteilung - 0731/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in der Altenhagener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Stefanie Wiener
- Beteiligt:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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18.09.2018
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.09.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Am 09.08.2018 wurde die Aufstellung der Anlage in Höhe der Altenhagener Str. 70 und 80 angeordnet.
Es werden zukünftig Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen erfasst.
Flankierend zur Errichtung der Lebensmittelmärkte wurden bereits am 23.10.12 geeignete Querungshilfen und am 30.01.13 eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h von der BV Mitte beschlossen.
Aufgrund des tödlichen Unfalls mit einer Fußgängerin am 11.12.13 in Höhe der Altenhagener Str. 63 fasste die BV Mitte am 29.01.14 einen Empfehlungsbeschluss an den StEA, eine stationäre Anlage zu installieren.
Dieser hat sich jedoch am 18.02.14 zunächst dafür ausgesprochen, eine mobile kommunale Messstelle einzurichten.
Eine Geschwindigkeitserhebung vom 04.04.- 10.04.14 ergab, dass in Richtung Brüderstraße 42- 50 km/h und in Richtung Spichernstr. 47- 52 km/h gefahren wurde.
Diese Überschreitung rechtfertigte die Einrichtung der kommunalen Geschwindigkeitsmessstelle, die seit 12.04.14 betrieben wird.
Bei der ermittelten Fahrzeugbelastung (Querschnittsbelastung von 17.100 Kfz, davon 730 LKW mit einer Spitzenstundenbelastung von 700 Kfz je Fahrtrichtung mit einer max. Fußgängerfrequenz von 40/h) wird von der Bezirksregierung eine Lichtzeichenanlage als erforderlich angesehen, es sei denn, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h wird eingehalten.
Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass die mobilen Messstellen schlecht anfahrbar sind, da die Bereiche zugeparkt werden. Bei der Rechtsmessung in Fahrtrichtung Boeler Str. muss der Messbeamte zudem in die Gegenfahrbahn fahren, um das Fahrzeug einzuparken.
Eine vom 06.05.- 12.05.15 durchgeführte Verkehrszählung ergab, dass in Richtung Brüderstraße 45- 50 km/h und in Richtung Spichernstr. 43- 48 km/h gefahren wurde.
Die Bezirksregierung teilte daher am 12.06.15 mit, dass die Messergebnisse zeigen, dass eine dauerhafte Überwachung stattfinden muss.
Im VV am 11.08.15 wurde die Realisierung der Anlage zunächst aus personellen Gründen (hohe Auslastung aufgrund der Überwachungsanlage auf der A 45) zurückgestellt.
Am 11.01.16 ereignete sich ein weiterer Unfall (Knieverletzung) mit einer Fußgängerin auf dem Fußgängerüberweg der Altenhagener Str. zwischen Hermann- und Zollstr. aus Richtung Hermannstr. in Richtung Zollstr. mit einem Kfz in Richtung Zentrum.
Am 06.04.17 wurde das Einvernehmen mit der Polizei zur Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage hergestellt.
Am 18.05.17 erfolgte ein weiterer Unfall mit einem schwerverletzten Kind. Dieses war vom Gehweg in die Fahrbahn gelaufen.
Am 01.12.17 wurde die Aufstellung der Anlage in der Unfallkommissionssitzung unter Beteiligung der Bezirksregierung beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde diese Maßnahme für das Jahr 2018 mit einem Mittelbedarf in Höhe von 130.000,00 Euro angemeldet.
Der Haushalt wurde im Juli 2018 genehmigt, sodass, nach Freigabe der Mittel, der Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH zeitnah mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt wird.
gez. Thomas Huyeng Beigeordneter |
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