Beschlussvorlage - 0730/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beleuchtung Friedenszeichen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB5/S - Dezentraler Steuerungsdienst
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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26.09.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Auf dem Friedenszeichen werden regelmäßig Kerzen abgestellt. Dies führt zu Verschmutzungen des Pflasters. Das Abräumen der Kerzen durch städtische Mitarbeiter führt darüber hinaus zu Unmutsäußerungen, auch in den sozialen Medien.
Daher beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, das Friedenszeichen mit Leuchtsteinen zu beleuchten. Dadurch soll das Abstellen von Kerzen unterbleiben, nicht aber das Ablegen von Blumen.
Beleuchtet werden soll jeder 4. Stein im äußeren Ring sowie jeder 3. Stein des gesamten inneren Teils des Friedenszeichens. Zur Veranschaulichung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rd. 17 T€. Die Fa. Alliander Stadtlicht Rhein-Ruhr GmbH hat in diese Kalkulation eine Preisreduzierung eingerechnet. Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH als Betreiberin der Hagener Straßenbeleuchtung hat sich bereit erklärt, einen weiteren Teil des Gesamtbetrages zu übernehmen. Seitens der Verwaltung wird es begrüßt, wenn sich die Bezirksvertretung Mitte ebenfalls an der Maßnahme beteiligen würde.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
konsumtive Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
X | Ohne Bindung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 5410 | Bezeichnung: | Gemeindestraßen |
Finanzstelle: | 5000033 | Bezeichnung: | Neuanlage von Stromleuchten |
| Finanzpos. | Gesamt | 2018 | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Einzahlung(-) |
| 0 € | 0 € | € | € | € |
Auszahlung (+) | 785200 | 16.861€ | 16.861€ | € | € | € |
Eigenanteil | 785200 | 16.861€ | 16.861€ | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Passiva:
(Bitte eintragen)
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | € |
gez. Dipl.-Ing. Thomas Grothe |
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Technischer Beigeordneter |
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| gez. Christoph Gerbersmann |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17,1 kB
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