Beschlussvorlage - 0730/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Die Bezirksvertretung Mitte stimmt der Beleuchtung des Friedenszeichen mit Leuchtsteinen, wie sie in der Anlage zu dieser Vorlage dargestellt ist, zu.

2. Die Bezirksvertretung Mitte beteiligt sich an der Maßnahme mit einem finanziellen Beitrag in Höhe von __________ Euro.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

entfällt

 

Begründung

 

Auf dem Friedenszeichen werden regelmäßig Kerzen abgestellt. Dies führt zu Verschmutzungen des Pflasters. Das Abräumen der Kerzen durch städtische Mitarbeiter führt darüber hinaus zu Unmutsäußerungen, auch in den sozialen Medien.

 

Daher beabsichtigt die Verwaltung nunmehr, das Friedenszeichen mit Leuchtsteinen zu beleuchten. Dadurch soll das Abstellen von Kerzen unterbleiben, nicht aber das Ablegen von Blumen.

 

Beleuchtet werden soll jeder 4. Stein im äußeren Ring sowie jeder 3. Stein des gesamten inneren Teils des Friedenszeichens. Zur Veranschaulichung wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

 

Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rd. 17 T€. Die Fa. Alliander Stadtlicht Rhein-Ruhr GmbH hat in diese Kalkulation eine Preisreduzierung eingerechnet. Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH als Betreiberin der Hagener Straßenbeleuchtung hat sich bereit erklärt, einen weiteren Teil des Gesamtbetrages zu übernehmen. Seitens der Verwaltung wird es begrüßt, wenn sich die Bezirksvertretung Mitte ebenfalls an der Maßnahme beteiligen würde.

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

X

Ohne Bindung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

5410

Bezeichnung:

Gemeindestraßen

Finanzstelle:

5000033

Bezeichnung:

Neuanlage von Stromleuchten

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

0 €

0

Auszahlung (+)

785200

16.861€

16.861

Eigenanteil

785200

16.861€

16.861

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

 

gez. Dipl.-Ing. Thomas Grothe

 

Technischer Beigeordneter

 

 

gez. Christoph Gerbersmann

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen