Beschlussvorlage - 0709-1/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Masterplan „Nachhaltige und emissionsfreie Mobilität für die Stadt Hagen“ wird beschlossen und von der Verwaltung fristgerecht beim Fördermittelgeber eingereicht, um weitere Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ der Bundesregierung einwerben zu können.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Priorisierung der Maßnahmen aus dem Masterplan zur politischen Beschlussfassung vorzubereiten.

Ferner sind die organisatorischen, personellen und finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung des Masterplans zu ermitteln.

 

  1. Als wesentliche Grundlage und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung des Masterplans ist die Maßnahme 1.17 (Mobilitätsdatenmodell) aus dem Masterplan anzugehen.

Dazu sind zunächst kurzfristig die Fördermodalitäten des Dritten Aufrufs zur Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zu ermitteln. Bei einem vertretbaren Eigenanteil (max. bis 50.000 €) soll der Förderantrag fristgerecht zum 31.08.2018 seitens der Verwaltung gestellt werden.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft 2017 – 2020“ unterstützt die Bundesregierung die Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2) – Belastungen durch verschiedene Förderprogramme bei der Gestaltung einer nachhaltigen und emissionsarmen Mobilität. Die Stadt Hagen erhält aus diesem Förderprogramm des Bundes öffentliche Mittel für die Aufstellung eines Masterplans zur Verkehrswende in Hagen.

 

Über die Einwerbung von Fördermitteln des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVi) und im Dialog mit an der Aufstellung des Masterplans interessierten Partnern aus dem Konzern Stadt, der Verwaltung, Akteuren der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie mit potentiellen Partnern aus der Region Südwestfalen konnte die Verwaltung gemeinsam mit dem Gutachterbüro PricewaterhouseCoopers GmbH / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) kurzfristig den „Masterplan nachhaltige und emissionsfreie Mobilität für die Stadt Hagen“ aufstellen. Das BMVI stellt die Fördermittel für die Aufstellung des Hagener Masterplans im Rahmen der Richtlinie zur „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ zur Verfügung; die Umweltverwaltung hat für die Einwerbung dieser Mittel am Zweiten Förderaufruf zur Digitalisierungs-Richtlinie teilgenommen.

 

Der Masterplan dient dazu, in Hagen eine klimafreundliche und schadstoffärmere Mobilität voranzutreiben und Maßnahmen umzusetzen, die kurz- bis mittelfristig zur Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe beitragen können. Neben der Entwicklung von eigenen städtischen Aktionen und Projekten zur Verkehrswende, wird während des Masterplanprozesses auch die Entwicklung von gemeinsamen Verbundprojekten mit Akteuren und Partnern aus der Hagener Wirtschaft und Zivilgesellschaft angestrebt. Die Verwaltung hofft daher, dass die im bisherigen Dialogprozess gewonnenen Partner für die Entwicklung und Umsetzung der geplanten Verbundprojekte auch personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung stellen werden.

Im Sinne eines integrierten Handelns innerhalb der Stadt ist der Masterplan mit den Fachkonzepten zur Stadt- und Umweltplanung [Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK), Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Klimaanpassungskonzept, Nahverkehrsplan] weiter zu verzahnen und mit dem sich in der Aufstellung befindlichen Radverkehrskonzept abzugleichen.

 

Der Masterplan ist über die Vorlage (0709/2018) am 5. Juli in den Rat eingebracht worden. Die Ziele, Inhalte und Vorschläge für entwicklungsfähige Projekte des Hagener Masterplans wurden im Rahmen der Sitzung vom Gutachterbüro PwC und der Verwaltung vorgestellt.

 

Für konkrete, umsetzungsreif entwickelte städtische Projekte zur Verkehrswende kann die Verwaltung auf der Basis des Masterplans weitere öffentliche Fördermittel aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ der Bundesregierung einwerben.

 

Als eines der ersten Projekte aus dem neu aufgestellten „Masterplan zur nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität“ soll die Maßnahme 1.17 „Aufbau eines umfassenden Mobilitätsdatenmodells“ entwickelt werden. Durch die Analyse der tatsächlichen Verkehrsströme mit Hilfe von Bewegungsdaten kann ein besseres Verständnis des Verkehrs in Hagen erreicht werden und dadurch eine zielgerichtete Anpassung des ÖPNV-Angebots und des Verkehrsmanagements auf Basis der tatsächlichen und potentiellen Nachfrage erfolgen.

 

Für die Entwicklung dieser Maßnahme möchte die Verwaltung am Dritten Förderaufruf zur Richtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme (Volumen: 350 Mio. €, Antragsfrist: 31. August 2018) teilnehmen. Die Richtlinie deckt unter anderem auch Maßnahmen ab, die der Bereitstellung von Verkehrsdaten (einschließlich Echtzeitdaten) unter Einbeziehung aller Verkehrsträger mit dem Ziel der besseren Vernetzung aller Verkehrsmittel und / oder der verbesserten Reiseplanung dienen.

 

Aus Sicht des Gutachters hat der Aufbau eines solchen Datenmodells eine sehr bedeutende Wirkung für die Umsetzung des Masterplans und die Erreichung des Ziels einer Mobilitätswende. Auf der Grundlage der in einem gesonderten Projekt ermittelten Daten können einzelne angedachte Maßnahmen aus dem Masterplan optimal auf die lokalen Anforderungen und das Mobilitätsverhalten der Hagener Bürger und Akteure ausgerichtet werden (z. B. Umsetzungsstrategie, Identifikation tatsächlicher Nachfragepotentiale, Angebotsflexibilisierung/ -optimierung).

 

Der jetzt veröffentlichte Förderaufruf ist voraussichtlich der letzte Aufruf zu dieser Richtlinie. Um diesen Aufruf nicht zu verpassen und die spätere Einwerbung von Fördergeldern für zukünftige Projekte beim Trend „Digitalisierung der Stadt“ proaktiv mitgestalten zu können, möchte die Verwaltung zeitnah die Erstellungskosten für das Mobilitätsdatenmodell sowie die Fördermodalitäten des Dritten Förderaufrufs zur Digitalisierungs-Richtlinie klären. Bei einem vertretbaren Eigenanteil (max. bis 50.000 Euro) soll der Förderantrag fristgerecht gestellt werden. Das Modell ist eine gute Grundlage um das Thema Digitalisierung im Zusammenhang mit dem ÖPNV sowie zur intelligenten Vernetzung nach vorne zu bringen.

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

gez.

gez.

(Erik. O. Schulz, Oberbürgermeister)

(Thomas Huyeng, Beigeordneter)

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.07.2018 - Stadtentwicklungsausschuss

Erweitern

12.07.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.07.2018 - Rat der Stadt Hagen