Beschlussvorlage - 0705/2018
Grunddaten
- Betreff:
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Nachwahl von stimmberechtigten Vertretern der Stadt Hagen in die Verbandsversammlung der Sparkasse HagenHerdecke und Nachwahl von zwei Arbeitnehmervertretern und zwei Stellvertretern in den Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
a) in der Nachfolge von Frau Elke Studer Herrn Thomas Ludwig und b) in der Nachfolge von Herrn Dennis Rehbein Herrn Elmar Voßwinkel als Arbeitnehmervertreter in den Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen.
a) in der Nachfolge von Herrn Thomas Ludwig Herrn Peter Kampmann als stellvertretenden Arbeitnehmervertreter für Frau Kirsten Vollbracht und b) in der Nachfolge von Herrn Elmar Voßwinkel Herrn Peter Wüsthoff als stellvertretenden Arbeitnehmervertreter für Herrn Oliver Schirmer in den Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke zu wählen. |
Sachverhalt
Begründung
Zu 1. und 2.: Die Verbandsversammlung ist ein Organ des Zweckverbandes der Sparkasse HagenHerdecke. Die Verbandsversammlung besteht aus 35 Vertretern der Verbandsmitglieder Stadt Hagen und Stadt Herdecke. Davon entsendet die Stadt Hagen 27 Vertreter.
Die vom Rat der Stadt Hagen in die Verbandsversammlung gewählten stellvertretenden sachkundigen Mitglieder Frau Ruth Sauerwein und Katrin Helling-Plahr gehören nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen an. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes zur Kommunalen Gemeinschaftsarbeit ist die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung erloschen, weil die beiden bisherigen Stellvertreterinnen nicht mehr dem Rat der Stadt Hagen angehören. Der Rat der Stadt Hagen muss daher für den Rest der Wahlperiode Nachfolger oder Nachfolgerinnen wählen. Der Verbandsversammlung dürfen nicht angehören:
a) Dienstkräfte der Sparkasse,
b) Personen, die Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Mitglieder des Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, Beirates oder der Vertreterversammlung, Treuhänder, Leiter, Beamte, Angestellte, Arbeiter oder Repräsentanten von Unternehmen sind, die gewerbsmäßig Bankgeschäfte betreiben oder vermitteln oder andere Finanzdienstleistungen erbringen, oder die für Verbände dieser Unternehmen tätig sind oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben. Dies gilt nicht für die Mitgliedschaft in Verwaltungs- oder Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute, bei denen das Land, ein Landschaftsverband oder ein Sparkassen- und Giroverband an der Trägerschaft beteiligt ist, sowie deren Tochterunternehmen und der mit den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten im Verbundstehenden Unternehmen.
c) Beschäftigte der Steuerbehörden, der Deutschen Postbank AG, der Deutschen Post AG.
d) Inhaber und Dienstkräfte von Auskunfteien.
e) Personen, gegen die wegen eines Verbrechens oder eines Vermögensvergehens ein Strafverfahren rechtshängig oder eine Strafe verhängt worden ist, soweit und solange nach dem Gesetz über das Bundeszentralregister einer Behörde Auskunft erteilt werden darf, oder die als Schuldner in den letzten zehn Jahren in ein Insolvenzverfahren oder ein Verfahren zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwickelt waren oder noch sind.
Zu 3. und 4.: Dem Verwaltungsrat der Sparkasse HagenHerdecke gehören 24 Mitglieder an, davon 8 Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterinnen. Zwei ArbeitnehmervertreterInnen sind ausgeschieden. Die Nachfolger werden von der Zweckverbandsversammlung gewählt. Der Wahlvorschlag ergibt sich anhand des Ergebnisses der Wahl zur Aufstellung der Arbeitnehmervertreter vom 08.08.2016. Danach rücken Herr Thomas Ludwig für Frau Elke Studer und Herr Elmar Voßwinkel für Herrn Dennis Rehbein nach.
Die beiden neu benannten Arbeitnehmervertreter hatten bislang allerdings bereits stellvertretende Mandate. Für sie müssen nunmehr neue Stellvertreter gewählt werden. Der Vorschlag der neuen Stellvertreter ergibt sich ebenfalls aus dem Ergebnis der o.g. Wahl.
