Beschlussvorlage - 0685/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wird entgegengenommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 101 Gemeindeordnung NRW zu prüfen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 wird gem. § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zugeleitet.

 

Begründung

 

Der Stadtkämmerer hat den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 mit Datum vom 29.03.2018 aufgestellt.

 

Der Oberbürgermeister hat den Entwurf mit gleichem Datum bestätigt.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2017 ist nunmehr an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten. Nach Durchführung der nach § 101 Gemeindeordnung NRW vorgeschriebenen Prüfung hat der Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2017 zu beschließen (§ 96 Abs. 1 S.1 Gemeindeordnung NRW).

 

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen