Beschlussvorlage - 0677/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung - Entwicklung der Schülerzahlen und organisatorische Überlegungen für den Bereich der Grundschulen und der Sekundarstufe I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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26.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
1) Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Büddingstraße 49, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Geweke zu führen.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Delstener Straße 59, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Astrid-Lindgren zu führen.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Voßacker 21, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Hauptschule Geschwister-Scholl zu führen.
5) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Realschule Hohenlimburg ein Konzept zu entwickeln und der Politik darzustellen, nach dem unter räumlicher Nutzung des Schulgebäudes Wachtelweg 19-21 ein Hauptschulzweig im Sinne des § 132c Schulgesetz eingerichtet werden könnte.
6) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen bezüglich einer Zügigkeitsreduzierung des Fichte-Gymnasiums von vier auf drei Züge ab dem Schuljahr 2019/2020 einzuleiten.
7) Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schuljahr 2019/2020 Vorschläge für ein erweitertes Grundschulangebot, vorrangig im Stadtbezirk Mitte, zu entwickeln und der Politik vorzustellen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bezieht sich diese Vorlage auf die Bereiche der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I. Der rückblickende Schülerzahlenvergleich der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen: Während die Schülerzahl an den Grundschulen weiterhin zugenommen hat, ergibt sich im Bereich der Sekundarstufe I erstmalig, sowohl bei der Gesamtschülerzahl als auch beim Vergleich der fünften Jahrgangsstufe, ein leichter Rückgang.
Die Zuwanderung hat weiterhin Einfluss auf die Schülerzahlen. Gegenüber den Jahren 2015 und 2016 ist jedoch ein leichter Rückgang bei der Zuwanderung zu bemerken. Eine Hochrechnung für 2018 würde sich aufgrund der bisherigen Zahlen im Rahmen des Niveaus 2017 bewegen. Diese Annahme kann angesichts der nicht absehbaren Entwicklung der Zuwanderung nicht als verlässlich angesehen werden. Die Prognosezahlen umfassen die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020. Die daraus abgeleiteten konkreten schulorganisatorischen Vorschläge der Verwaltung wurden am 17.05.2018 in einem gemeinsamen Gespräch mit Vertretern der Bezirksregierung erörtert.
Begründung
- Einleitung
In seinem Abschlussgutachten von Dezember 2011 hat das externe Gutachterbüro Biregio, bezogen auf den Planungszeitraum der Schuljahre 2012/2013 bis 2016/2017, für die einzelnen Schulformen und Schulen konkrete Prognosen erstellt. Für den weiteren Zeitraum bis zum Schuljahr 2024/2025 wurde zudem die verlaufsmäßige Entwicklung für die Bereiche der Grundschulen, der Sekundarstufen I und II, der Förderschulen sowie der Berufskollegs dargestellt.
Tendenziell wurde in allen Bereichen eine rückläufige Schülerzahlenentwicklung prognostiziert. Dementsprechend hat der Gutachter Anpassungen in Form von verschiedenen Maßnahmen vorgeschlagen. Von diesen sind, nach intensiven politischen Beratungen, einige durch Ratsbeschlüsse eingeleitet bzw. umgesetzt worden. Die Zuwanderung, die beginnend ab 2014 bis heute einen bemerkbaren Anstieg von Schülerinnen und Schülern (SuS) zur Folge hat, erfordert daher in regelmäßigen Abständen eine Überarbeitung der bisherigen Zahlenprognosen und ggf. der daraus resultierenden Maßnahmenplanungen. Die erstmalige Überarbeitung wurde in 2016 vorgenommen (siehe Vorlage Nr. 0400/2016).
Die erneute Überarbeitung umfasst die Schuljahre 2018/2019 sowie 2019/2020. Aus Zeit- und Kapazitätsgründen wird mit der vorliegenden Planung nur auf Schwerpunkte eingegangen. Diese beziehen sich auf die Bereiche der Grundschulen sowie der Sekundarstufe I.
- Zuwanderung
Die zugewanderten Schülerinnen und Schüler umfassen sowohl Flüchtlingskinder aus derzeitigen Krisengebieten als auch Kinder aus dem Binnenzuzug der EU, auf den weiterhin der überwiegende Anteil entfällt. Eine verstärkte Zuwanderung war seit dem zweiten Halbjahr 2014/2015 zu verzeichnen. Die aktuelle Übersicht des Kommunalen Integrationszentrums (siehe Anlage 1) zeigt für 2015 und 2016 starke Seiteneinsteigerzahlen, die 2017 zurückgegangen sind. Eine Hochrechnung für 2018 würde sich aufgrund der bisherigen Zahlen im Rahmen des Niveaus 2017 bewegen. Diese Annahme kann angesichts der nicht absehbaren Entwicklung der Zuwanderung jedoch nicht als verlässlich angesehen werden.
- Schulentwicklungsplanung 2011 ff - Rückblick
Wie bereits im Rahmen des Rückblicks 2016 erwähnt, gingen die Prognosezahlen des Gutachtens insgesamt von abnehmenden Schülerzahlen aus. Auf Grundlage der Prognosezahlen und der Daten der amtlichen Schulstatistik wurde ein Abgleich für die Schuljahre 2012/2013 bis 2017/2018 für die Schulen in städtischer Trägerschaft vorgenommen. Betrachtet man die ersten Jahre des besagten Zeitraums im Bereich der allgemeinbildenden Schulen, so zeigt sich beim Vergleich der Prognosezahlen mit den Statistikzahlen, auch angesichts der einsetzenden Inklusion, zunächst ein tolerabler Verlauf. In den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 gehen die beiden Zahlenstränge hingegen deutlich auseinander; im Schuljahr 2017/2018 wiederum deutet sich tendenziell erstmalig eine Abschwächung dieser Entwicklung an.
3.1 Grundschulen
Die Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Grundschulen ist allgemein aus der Anlage 2 ersichtlich. Seit dem Schuljahr 2014/2015 bis einschließlich des Schuljahres 2017/2018 ist ein erkennbarer Anstieg der Gesamtschülerzahl zu verzeichnen. Neben den Effekten der Zuwanderung ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass sich der Anteil der SuS, die im 3. Jahr in der Eingangsphase verbleiben, in den letzten Schuljahren vergrößert hat. Die konkreten Schülerzahlen sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Schuljahr
| 2. | 3. | 4. | Gesamt | |
2011 / 2012 | 1.689 | 1.644 | 1.703 | 1.667 | 6.703 |
2012 / 2013 | 1.511 | 1.670 | 1.626 | 1.667 | 6.474 |
2013 / 2014 | 1.359 | 1.615 | 1.661 | 1.602 | 6.237 |
2014 / 2015 | 1.469 | 1.539 | 1.520 | 1.612 | 6.140 |
2015 / 2016 | 1.456 | 1.709 | 1.490 | 1.566 | 6.221 |
2016 / 2017 | 1.653 | 1.763 | 1.557 | 1.545 | 6.518 |
2017 / 2018 | 1.614 | 1.964 | 1.593 | 1.508 | 6.679 |
3.2 Sekundarstufe I
Zur Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Sekundarstufe I wird allgemein auf die Anlage 3 verwiesen. Auch hier wird die Zunahme von Schülerinnen und Schülern ab dem zweiten Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 stärker bemerkbar. Im Vergleich der Schuljahre 2016/2017 zu 2017/2018 ergibt sich erstmalig sowohl bei der Gesamtschülerzahl als auch beim Vergleich der fünften Jahrgangsstufe ein leichter Rückgang.
4. Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Grundschulen
Der Umfang der zukünftigen Zuwanderung ist weiterhin nicht kalkulierbar. Gegenüber früheren Prognosen können selbst die aktuellen Daten aus der Bevölkerungsstatistik, bezogen auf die Verwendbarkeit für zukünftige Schuljahre, nicht als „gesetzt“ angesehen werden.
4.1 Rückblick auf die prognostizierten Zahlen 2016
Grundlage für die vorgenommenen Berechnungen 2016 war die Überlegung, mit drei Szenarien zu arbeiten – konkret mit einer Zunahme der SuS um 2, 4 und 6 Prozent je Schuljahr. Ausgehend von den vorhandenen Raumressourcen und einer angenommenen, durchschnittlichen Klassenstärke von 24 SuS ergab sich eine Kapazität von insgesamt 6.720 Plätzen an den Grundschulen. Auf Grundlage des Basisschuljahres 2015/2016 wurde deutlich, dass bei einer angenommenen Steigerung von 6 Prozent je Schuljahr die so errechnete Schülerzahl für 2017/2018 (6710 SuS) im Grenzbereich der errechneten maximalen Raumkapazitäten von 6720 Plätzen liegen würde. Nach der Schulstatistik vom 15.10.2017 befinden sich im aktuellen Schuljahr 6.679 SuS in den Grundschulen. Zwischenzeitlich wurden weitere einzelne SuS in die Grundschulen aufgenommen. Zusammenfassend hat sich die angenommene Entwicklung aus 2016 weitgehend bestätigt.
4.2 Schulorganisatorische Maßnahmen zum Schuljahr 2017/2018
In der Vorlage 0400/2016 wurden bezüglich der Auslastung der Grundschulen die nachfolgenden, grundlegenden Ausführungen gemacht, die auch weiterhin Gültigkeit besitzen:
„Nach dieser Projektion sind im Durchschnitt alle Klassen mit 24 Schülerinnen und Schülern besetzt. Ausgehend von der Schulwahl der Eltern in der Vergangenheit wird es auch zukünftig zu unterschiedlich großen Klassenbildungen kommen, da sich die Anmeldungen nicht gleichmäßig auf alle Schulen verteilen werden. Um das angesprochene Mittel von 24 Schülerinnen und Schülern zu erreichen, würden Kinder vermehrt nicht an der angewählten Grundschule Platz finden, sondern dort, wo sich geringere Klassenstärken ergeben. In diesen Fällen sind längere Schulwege generell absehbar. Vereinzelt könnten über die Zügigkeiten hinaus an wenigen Grundschulen aufgrund des Raumangebotes zusätzliche Klassen eingerichtet werden. Es sollten jedoch weiterhin ausreichend Räume für notwendige Differenzierungsangebote verbleiben, damit insbesondere das Angebot des Spracherwerbs (Teilintegration oder Auffangklasse) für zugewanderte Kinder aufrechterhalten werden kann.“
Im Hinblick auf die raumorganisatorische Planung des Schuljahres 2017/2018 wurde unter Einbeziehung der Schulaufsicht und einzelner Schulleitungen bemerkbar, dass es trotz des rechnerischen Mittels von 24 SuS/Klasse an einigen Grundschulen faktisch zu Engpässen bis hin zu tatsächlich nicht mehr lösbaren Problemen kommen würde. Auf Vorschlag der Verwaltung wurden daher die beiden Standorte Spielbrink und Delsterner Straße zum Schuljahr 2017/2018 durch einen entsprechenden Ratsbeschluss als ergänzender Schulraum hinzugenommen. Daraus ergeben sich nach der aktuell fortgeschriebenen Berechnung 7008 Plätze an den städtischen Grundschulen. Einzelheiten können der Anlage 4 entnommen werden.
Der Bedarf an Grundschulplätzen wird nach derzeitigem Stand in den nächsten Jahren weiterhin bestehen. Im Hinblick auf die fortdauernde Nutzung soll daher ab dem Schuljahr 2019/2020 das Gebäude Büddingstraße 49 schulorganisatorisch auch formal als Teilstandort an die Grundschule Geweke angebunden werden, ebenso das Gebäude der Delstener Straße 59 als Teilstandort an die Grundschule Astrid-Lindgren. Diese beiden formalen schulorganisatorischen Maßnahmen wurden einvernehmlich mit der Bezirksregierung so erörtert.
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4.3 Schülerzahlenentwicklung – Annahme für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
Wie im Rahmen des Rückblicks zur Schulentwicklungsplanung kurz ausgeführt, hat sich ab 2017 das Maß der Zuwanderung reduziert. Im Bereich der Grundschulen ist aber daneben der bereits erwähnte Aspekt des dritten Besuchsjahres in der Einführungsphase zu berücksichtigen. Dem folgend wird für die beiden Schuljahre ein weiterer Anstieg pro Schuljahr von 2 Prozent, alternativ von 3 Prozent angenommen. Mithin ist von folgenden Schülerzahlen auszugehen:
Schuljahr
| Anzahl der SuS (Anstieg um 2%)
| Anzahl der SuS (Anstieg um 3%) |
2018/2019 | 6813 | 6879 |
2019/2010 | 6949 | 7086 |
Aus der nachstehenden Tabelle wird zum Aspekt des dritten Besuchsjahres zudem erkennbar, dass insbesondere in der zweiten Jahrgangsstufe, trotz zum Teil bereits erfolgter Klassenteilungen, die höchsten Klassenfrequenzen sind, wohingegen die vierte Jahrgangsstufe deutlich unter dem Durchschnittswert bleibt. Dies führt bei einigen Schulen dazu, dass keine weiteren SuS aufgenommen werden können, obwohl dies nach der über alle Jahrgänge berechneten, durchschnittlichen Frequenz mathematisch möglich wäre.
Schuljahr 2017/2018
| 1. | 2. | 3. | 4. | Gesamt |
Anzahl SuS | 1614 | 1964 | 1593 | 1508 | 6679 |
Klassen | 68 | 79 | 68 | 67 | 282 |
durchschnitt- liche Frequenz
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23,74 |
24,86 |
23,43 |
22,51 |
23,68 |
4.4 Schulorganisatorische Vorschläge
Durch die Hinzunahme der beiden Standorte Spielbrink und Delsterner Straße zum Schuljahr 2017/2018 und der darauf basierenden Fortschreibung stehen an den städtischen Grundschulen aktuell 7008 Plätze zur Verfügung (s. unter 4.2.). Unabhängig vom Umfang des Anstiegs ist aus bisheriger Erfahrung abzuleiten, dass bezogen auf das Schuljahr 2019/2020 das rechnerische Mittel von 24 SuS/Klasse zwar ein Anhaltspunkt ist, es trotzdem bei einzelnen Grundschulen erneut zu faktischen Engpässen bis hin zu Unmöglichkeiten kommen wird. Es sind daher zusätzliche räumliche Ausweitungen zu bedenken, die nachstehend ideenhaft umrissen werden:
Stadtbezirk Mitte:
An einzelnen Grundschulen, wie z.B. GS Goldberg, GS Erwin-Hegemann oder GS Henry-van-de-Velde, übersteigt die tatsächliche Schülerzahl bereits das rechnerische Mittel von 24 SuS/Klasse. Sofortmaßnahmen können nur darin bestehen, dass zukünftig SuS an anderen Grundschulen aufgenommen werden, die noch begrenzt über Plätze verfügen. Für SuS aus dem Einzugsbereich der GS Goldberg könnten alternativ auch Plätze an der GS Astrid-Lindgren, konkret am Standort Delsterner Straße, angeboten werden.Für SuS aus dem Einzugsbereich Wehringhausen können alternativ auch Plätze an der GS Geweke, konkret am Standort „Spielbrink“, angeboten werden.
Als weitergehende schulorganisatorische Maßnahme ab dem Schuljahr 2019/2020 könnte folgendes geprüft werden: Die Förderschule Erich-Kästner verlässt den jetzigen Standort am Ischeland (Stadionstraße 22). Als neuer Schulstandort wäre eine ergänzende Unterbringung im Grundschulgebäude Volmetal oder eine Folgenutzung des Gebäudes Berchumer Straße 68, das derzeit noch von der Realschule Halden genutzt wird, zu prüfen. Die so frei werdenden Räume der Förderschule Erich-Kästner (bis zu acht Klassenräume, 192 Plätze) könnten für die Erweiterung des Grundschulangebotes genutzt werden, so z.B. durch die ebenfalls im Gebäude untergebrachte Grundschule Meinolf. Je nach Entwicklung ist perspektivisch darüber hinaus über bauliche Erweiterungen nachzudenken und zu entscheiden, wobei diesbezüglich derzeit ein zeitlicher Vorlauf von durchschnittlich drei Jahren zu bedenken ist.
Stadtbezirk Nord:
Durch die Erneuerung der beiden Pavillons an den Grundschulen Helfe und Goethe (Fertigstellung voraussichtlich zum Schuljahr 2019/2020) können zusätzlich zu der berechneten Zügigkeit einzelne Klassen berücksichtigt werden: zwei zusätzliche Klassen (+ 48 Plätze) an der Grundschule Goethe, eine zusätzliche Klasse (+ 24 Plätze) an der Grundschule Helfe.
Stadtbezirk Haspe:
Durch die Inbetriebnahme des Standortes am Spielbrink wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Plätze für Hasper SuS perspektivisch ausreichen werden. Sollte es absehbar zu Engpässen kommen, müssten vorausschauend SuS aus Wehringhausen „umgeleitet“ und an Grundschulen im Stadtbezirk Mitte versorgt werden.
Stadtbezirk Hohenlimburg:
Im Vergleich zu den anderen Bezirken hat die Zuwanderung in Hohenlimburg nur zu einem geringeren Anstieg der Schülerzahlen geführt. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Schulraum der derzeit aktiv genutzten Schulstandorte weiterhin ausreichen wird. Bei Bedarf können an der Grundschule Heide und Grundschule Im Kley (Standort Reh) zu den berechneten Zügigkeiten einzelne zusätzliche Klassen eingerichtet werden. Sollte sich perspektivisch ein deutlich größerer Schüleranstieg andeuten, so wäre über die „Reaktivierung“ des Schulgebäudes der ehemaligen Grundschule Regenbogen nachzudenken und zu entscheiden.
Stadtbezirk Eilpe / Dahl:
Durch die Inbetriebnahme des Standortes Delsterner Straße wird davon ausgegangen, dass die vorhandenen Plätze für SuS aus dem Einzugsbereich Selbecke/Eilpe/Delstern bis hin zum Übergang nach Oberhagen auch perspektivisch ausreichen. Sollte sich wider Erwarten ein darüber hinausgehender Bedarf ergeben, könnten an der Grundschule Volmetal zusätzlich zu der berechneten Zügigkeit ein bis zwei zusätzliche Klassen eingerichtet werden.
5.0 Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Sekundarstufe I
Auch für den Bereich der Sekundarstufe I gilt gleichermaßen die Sicht, dass durch die Unwägbarkeiten der Zuwanderung die Datengrundlagen gegenüber früheren Prognosen, im Hinblick auf deren Verwendbarkeit, nicht selbstredend als verlässlich bewertet werden können.
5.1 Rückblick auf die prognostizierten Zahlen 2016
Grundlage für die vorgenommenen Berechnungen 2016 war, wie im Bereich der Grundschulen, die Überlegung mit drei Szenarien zu arbeiten, konkret mit einer Zunahme der SuS um 2, 4 und 6 Prozent je Schuljahr. Ausgehend von den vorhandenen maximalen Raumressourcen und einer angenommenen durchschnittlichen Klassenstärke von 28 SuS ergab sich eine Kapazität von insgesamt 10.304 Plätzen an den städtischen Schulen der Sekundarstufe I.
Die Kapazität berechnete sich aus den Schulgebäuden, die zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen waren. Da es für die beiden Hauptschulen Hohenlimburg und Altenhagen (untergebracht im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Vorhalle) zwar Schließungsbeschlüsse gibt, deren jahrgangsweiser Abbau noch bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 andauern wird, wurden die Raumkapazitäten dieser beiden Schulgebäude ebenfalls mitberücksichtigt.
Die grundsätzlichen Klassenbildungswerte sind nachfolgend dargestellt:
Schulform | Bandbreite der Klassenfrequenzen
| Klassenfrequenz- richtwert |
Hauptschulen | 18 bis 30 | 24 |
Realschulen | 25 bis 29 (Jahrg. 5. – 8.) 26 bis 30 (Jahrg. 9 u. 10.) | 27 (Jahrg. 5. – 8.) 28 (Jahrg. 9. – 10.) |
Gymnasien | 25 bis 29 (Jahrg. 5. – 8.) 26 bis 30 (Jahrg. 9 u. 10.) | 27 (Jahrg. 5. – 8.) 28 (Jahrg. 9. – 10.) |
Gesamtschulen | 25 bis 29 (Jahrg. 5. – 8.) 26 bis 30 (Jahrg. 9 u. 10.) | 27 (Jahrg. 5. – 8.) 28 (Jahrg. 9. – 10.) |
Sekundarschulen | 20 bis 30 | 25 |
Auf Grundlage des Basisschuljahres 2015/2016 wurde deutlich, dass bei einer angenommenen Steigerung von 4 Prozent je Schuljahr die so errechnete Höchstschülerzahl bei 10.205 SuS liegen würde, insoweit die Schülerversorgung unter Berücksichtigung der genutzten Schulgebäude als gesichert anzusehen sei. Zur Vorlage 0400/2016 wurde ergänzend folgendes ausgeführt:
„Auch wenn diese mit rund 100 Schülerinnen und Schülern noch unterhalb der Kapazitätsgrenze bleibt, wird darauf hingewiesen, dass nach der Projektion – im Durchschnitt – alle Klassen und alle Schulformen gleichmäßig mit 28 Schülerinnen und Schülern besetzt sind. Ausgehend von der Schulwahl der Eltern in der Vergangenheit, wird es auch zukünftig zu unterschiedlich großen Klassenbildungen kommen, da Schulformen und Schulen unterschiedlich stark angewählt werden. Um das angesprochene Mittel von 28 Schülerinnen und Schülern zu erreichen, werden nicht alle Kinder an der angewählten Schule der Sekundarstufe I Platz finden, sondern dort, wo noch geringere Klassenstärken und somit freie Plätze sind. In diesen Fällen sind längere Schulwege generell absehbar.“
Rückblickend sind zwei Aspekte von Bedeutung: Die Entwicklung der Schülerzahl sowie der tatsächlich erreichte, durchschnittliche Klassenfrequenzwert als Grundlage zukünftiger Überlegungen. Entgegen der Annahme von steigenden Schülerzahlen sind in den Schuljahren 2014/2015 bis 2016/2017 die Zahlen weitestgehend gleich geblieben. Mit dem Schuljahr 2017/2018 gab es demgegenüber einen Rückgang um rund 200 SuS (siehe Anlage 3).
Der angenommene Klassenfrequenzwert von 28 SuS/Klasse wurde nicht erreicht. Die Auswertung der Schuljahre 2016/2017 und 2017/2018 ergibt durchschnittliche Klassenfrequenzen von 26,00 und 25,65 SuS/Klasse (siehe Anlage 5). Diese Abweichung ergibt sich zum Teil aus folgenden Gründen: Die Auswertung beinhaltet auch die Seiteneinsteigerklassen (max. 18 SuS/Klasse), wodurch der Klassenfrequenzwert insgesamt abgesenkt wird. Vor dem Hintergrund der inklusiven Beschulung von Förderschülern in Regelklassen lässt sich zwar noch der Klassenfrequenzrichtwert erreichen, darüber hinaus nur in geringerem Umfang der Klassenfrequenzhöchstwert.
5.2 Schulorganisatorische Maßnahmen zu den Schuljahren 2016/2017 und 2017/2018
Im Hinblick auf die raumorganisatorische Planung des Schuljahres 2016/2017 wurde unter Einbeziehung der Schulaufsicht bemerkbar, dass zur aktuellen Bedarfsdeckung weitere Plätze im Bereich der Hauptschulen notwendig sind. Auf Grundlage der Vorlage 0844/2016 und dem Ratsbeschluss vom 30.03.2016 wird mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 das Hauptschulgebäude in Vorhalle als ergänzender Schulraum durch die Hauptschule Geschwister-Scholl genutzt. Angesichts wartender SuS aus Zuwanderung wurde zudem ab dem Schuljahr 2017/2018 durch Ratsbeschluss vom 06.07.2017 (Vorlage 0536/2017) das Schulgebäude Berchumer Straße 68 als ergänzender Schulraum der Realschule Halden hinzugenommen.
5.3 Schülerzahlenentwicklung – Annahme für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020
Für den Bereich der Sekundarstufe I hat das Schuljahr 2017/2018 konkret sogar erstmalig seit Beginn der Zuwanderung eine Reduzierung von 200 SuS ergeben. Für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 wird daher die Schülerzahl 2017/2018 unverändert als Annahme fortgeschrieben. Alternativ dazu erfolgt vorsorglich eine Berechnung mit einer Steigerung von einem Prozent/Schuljahr. Es ergeben sich folgende gerundete Schülerzahlen:
Schuljahr
| Anzahl der SuS (Fortschreibung 2017/2018)
| Anzahl der SuS (Anstieg um 1%/ Schuljahr) |
2018/2019 | 9500 | 9600 |
2019/2010 | 9500 | 9700 |
5.4 Vorhandene Raumressourcen
Unter der weiteren planmäßigen Einbeziehung der beiden Hauptschulgebäude in Vorhalle und Hohenlimburg stehen bei planmäßiger Zügigkeit 347 Klassen zur Verfügung, unter maximaler Ausnutzung 369 Klassen (siehe Anlage 6). Aktuell wird darüber hinaus der Standort Berchumer Straße 68 (sechs Klassenräume) durch die Realschule Halden genutzt, dadurch erhöht sich die maximale Anzahl auf 375 Klassen.
5.5 Schulorganisatorische Betrachtung und Vorschläge
Nach der grundlegenden Betrachtung wären selbst bei der alternativen Annahme einer Steigerung von 1 Prozent/Schuljahr noch ausreichend Klassenräume vorhanden, um so allen SuS einen Platz anbieten zu können. Die dabei zugrundeliegenden Klassenfrequenzwerte orientieren sich an den tatsächlichen Ergebnissen der letzten beiden Schuljahre. Somit wäre es bei darüber hinausgehendem Bedarf möglich, für weitere einzelne SuS, die während des Schuljahres hinzukommen, Plätze zur Verfügung zu stellen (siehe Anlagen 7 und 8).
Nachfolgend werden die organisatorischen Veränderungen sowie die Fortschreibung der Schülerzahlen nach Schuljahren und Schulformen dargestellt.
5.5.1 Schulorganisatorische Betrachtung und Vorschläge für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 bei gleichbleibender Schülerzahl
Die Schülerzahlen des Schuljahres 2017/2018 werden als Grundlage für die beiden Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 übernommen. Die zahlenmäßige Darstellung der einzelnen Schulen ergibt sich aus der Anlage 7.
Auf folgende organisatorische Entwicklungen und Optionen wird hingewiesen:
Hauptschulen
Die Hauptschule Geschwister-Scholl kann durch den zweiten Standort in Vorhalle weitere SuS aufnehmen. Insgesamt könnten an beiden Standorten bis zu jeweils zwölf Klassen gebildet werden. Wie unter 5.2. dargestellt, wird seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 das Hauptschulgebäude in Vorhalle (Voßacker 21) als ergänzender Schulraum durch die Hauptschule Geschwister-Scholl genutzt. Der Bedarf an Hauptschulplätzen wird nach derzeitigem Stand in den nächsten Jahren weiterhin bestehen. Im Hinblick auf die fortdauernde Nutzung soll daher ab dem Schuljahr 2019/2020 das Gebäude schulorganisatorisch auch formal als Teilstandort an die Hauptschule Geschwister-Scholl angebunden werden. Dies wurde einvernehmlich mit der Bezirksregierung so erörtert.
Die auslaufende Hauptschule Hohenlimburg-Remberg hat 2018/2019 nur noch den zehnten Jahrgang. Der Schulbetrieb endet endgültig zum 31.07.2019.
Realschulen
Die letzten beiden Klassen der ehemaligen Realschule Emst werden mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 die Realschule Heinrich-Heine verlassen. Die Realschule Hohenlimburg übernimmt zum Schuljahr 2018/2019 die beiden verbleibenden Klassen (zehnter Jahrgang) der Realschule Luise-Rehling, deren Schulbetrieb damit endet.
Zum Schuljahr 2019/2020 könnten angesichts der räumlichen Nähe unter der „Regie“ der Realschule Hohenlimburg die freigewordenen Räume der dann ehemaligen Hauptschule Hohenlimburg in eine Nutzung einbezogen werden. Bei dem sich andeutenden Bedarf an weiteren Hauptschulplätzen ist die Einrichtung eines Bildungsganges nach § 132c SchulG zu prüfen. Diese mögliche schulorganisatorische Maßnahme wurde mit der Bezirksregierung zunächst als grundsätzliche Option erörtert. Dabei wurde deutlich, dass hier noch eine intensive Prüfung und weitere Abstimmung mit der Bezirksregierung notwendig sein werden.
Durch die aktivere Nutzung der beiden Hauptschulgebäude Vorhalle und Hohenlimburg könnten voraussichtlich die ausgelagerten Seiteneinsteigerklassen der Realschule Halden an der Berchumer Straße 68 aufgelöst werden. Das Schuljahr 2018/2019 sollte nach den ursprünglichen Überlegungen der Verwaltung als Übergangsjahr genutzt werden, um insbesondere den schulorganisatorischen Vorlauf hinsichtlich der zukünftigen Nutzung des Hauptschulgebäudes Hohenlimburg zu administrieren. Zu diesem Vorschlag hat die Bezirksregierung nach gemeinsamer Erörterung eine abweichende Entscheidung getroffen, wonach im Ergebnis der Schulbetrieb an der Berchumer Str. 68 bereits mit Ablauf des Schuljahres 2017/2018 einzustellen ist.
Gymnasien
Mit dem 13. Schulrechtsänderungsgesetz hat die Landesregierung die Rückkehr zu G 9 eröffnet. Im Hinblick auf das Schuljahr 2018/2019 hat sich in Hagen daraus noch kein verstärkter Anmeldetrend zu den Gymnasien ergeben. Die Entwicklung der nächsten ein bis zwei Anmeldeverfahren bleibt abzuwarten, um so gesicherte Erkenntnisse als Grundlage für gesamtorganisatorische Überlegungen zu erhalten. Das Anmeldeverfahren hat jedoch für die beiden Gymnasien Ricarda-Huch und Albrecht-Dürer geringe Anmeldezahlen ergeben. Nach eingehender Erörterung mit der Bezirksregierung wurde an beiden Gymnasien im Wege einer Ausnahme die Bildung von jeweils zwei Klassen genehmigt. Da die Zweizügigkeit Voraussetzung für die Fortführung von Gymnasien ist, besteht aktuell Handlungsbedarf.
Bereits zum Schuljahr 2019/2020 wird vorgeschlagen, das Fichte-Gymnasium von bisher vier auf drei Züge zu reduzieren. Dadurch könnten einerseits die beiden Gymnasien Ricarda-Huch und Albrecht-Dürer gestärkt werden. Andererseits erfordert G 9 ergänzende Raumressourcen, die beim Fichte-Gymnasium bei Vierzügigkeit nicht vorhanden sind. Das Gebäude ist bereits jetzt stark ausgelastet. Der organisatorische Vorschlag würde vorausschauend den stärkeren Raumbedarf durch eine reduzierte Aufnahmekapazität in Einklang bringen.
Gesamtschulen
Die Gesamtschulen liegen mit ihren tatsächlichen Klassenfrequenzen im Nahbereich des Klassenfrequenzrichtwertes. Daher werden für diese Schulform für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 planerisch keine weiteren SuS berücksichtigt. Bezüglich der Gesamtschule Eilpe hat der Rat am 24.11.2016 die Erweiterung von vier auf fünf Züge beschlossen (Vorlage 0984/2016). Hierfür ist bekanntermaßen eine bauliche Erweiterung als Voraussetzung notwendig. Nach dem derzeitigen Planungsstand geht die Verwaltung davon aus, dass mit der jahrgangsweisen Aufnahme der zusätzlichen SuS ab dem Schuljahr 2021/2022 begonnen werden kann.
Sekundarschulen
Beide Sekundarschulen befinden sich noch im Aufbau. Gegenüber den Vorjahreszahlen ist vom jahrgangsweisen Schülerzuwachs auszugehen. Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 wird der Aufbau dann abgeschlossen sein.
5.5.2 Schulorganisatorische Betrachtung und Vorschläge für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 bei Zunahme der Schülerzahl von jeweils 1 Prozent
Die Schülerzahlen des Schuljahres 2017/2018 werden jeweils um ein Prozent je Schuljahr fortgeschrieben. Die zahlenmäßige Darstellung der einzelnen Schulen ist der Anlage 8 zu entnehmen. Die organisatorischen Entwicklungen und Optionen sind grundsätzlich unter 5.5.1 dargestellt. Nachfolgend wird nur auf die Abweichungen hingewiesen, die sich aus der Zunahme der Schülerzahl ergeben.
Hauptschulen
Die Hauptschule Geschwister-Scholl, Standort Vorhalle, wird zum Schuljahr 2019/2020 in vollem Umfang in die schulische Nutzung einbezogen.
Realschulen
Zum Schuljahr 2019/2020 werden die freigewordenen Räume der dann ehemaligen Hauptschule Hohenlimburg unter der „Regie“ der Realschule Hohenlimburg sukzessive verstärkt in die Nutzung einbezogen.
5.6 Abschließende Betrachtung und Lösungsansätze für den Bereich der
Sekundarstufe I
Unter 5.5 ist bereits grundlegend ausgeführt, dass selbst bei einer angenommenen Steigerung von 1 Prozent/Schuljahr noch ausreichend Plätze vorhanden sind. In der Anlage 9 wird dies je Schuljahr und Projektionsvariante konkretisiert. Demgegenüber wird unter Zugrundelegung der Klassenfrequenzrichte der einzelnen Schulformen mittels einer Vergleichsberechnung die Anzahl möglicher Reserveplätze dargestellt, die sich demnach zwischen 413 und 526 bewegt. Selbst wenn diese Plätze nur zum Teil tatsächlich in Anspruch genommen würden, zeigt es die Möglichkeit auf, Zuwanderungsschwankungen „abzupuffern“. Voraussichtlich beginnend mit dem Schuljahr 2021/2022 wird sukzessive der fünfte Zug an der Gesamtschule Eilpe ergänzend zur Verfügung stehen.
5.7 Ergänzende Aspekte für den Bereich der Sekundarstufe I
Im Bereich der Sekundarstufe I werden die Schülerinnen und Schüler aus Zuwanderung teilweise in Auffangklassen beschult. Nach Ablauf von spätestens zwei Jahren werden die Schülerinnen und Schüler in Regelklassen übernommen. Dies führt zwar nicht zu einer Erhöhung der Gesamtschülerzahl, erfordert jedoch mitunter den stärkeren Einsatz von Raumressourcen. Da die gebildeten Klassen zum Teil stark frequentiert sind, ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die Übernahme von Schülerinnen und Schülern in Regelklassen zur Bildung von zusätzlichen Klassen und Klassenteilungen führt. Die vorgestellte Berechnung berücksichtigt durchschnittliche Klassenfrequenzwerte, die unter den Klassenfrequenzrichtwerten der Schulformen liegen. Durch die so errechneten Reserveplätze (Anlage 8) kann perspektivisch zumindest zum Teil die Möglichkeit geschaffen werden, zunehmend SuS direkt in bestehenden Klassen zu berücksichtigen.
Ein weiterer Aspekt ist der Übergang von Schülerinnen und Schülern in eine andere Schulform, insbesondere der Schulformwechsler am Ende der Erprobungsstufe. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre ist damit zu rechnen, dass zum nächsten Schuljahr 30 bis 40 Schülerinnen und Schüler von den Gymnasien eine solche Empfehlung erhalten werden. Eine vergleichbare Anzahl ist zudem von den Realschulen zu erwarten. Auch wenn dies wiederum nicht zu einer Erhöhung der Gesamtschülerzahl führt, bedeutet dies höhere Anforderungen im Hinblick auf den Einsatz der zur Verfügung stehenden Raumressourcen, vor allem im Bereich der Hauptschulen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1) Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Büddingstraße 49, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Geweke zu führen.
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Delstener Straße 59, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Grundschule Astrid-Lindgren zu führen.
4) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen einzuleiten, um das Schulgebäude Voßacker 21, beginnend mit dem Schuljahr 2019/2020, als Teilstandort der Hauptschule Geschwister-Scholl zu führen.
5) Die Verwaltung wird beauftragt, für die Realschule Hohenlimburg ein Konzept zu entwickeln und der Politik darzustellen, nach dem unter räumlicher Nutzung des Schulgebäudes Wachtelweg 19-21 ein Hauptschulzweig im Sinne des § 132c Schulgesetz eingerichtet werden könnte.
6) Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen schulorganisatorischen Maßnahmen bezüglich einer Zügigkeitsreduzierung des Fichte-Gymnasiums von vier auf drei Züge ab dem Schuljahr 2019/2020 einzuleiten.
7) Die Verwaltung wird beauftragt, zum Schuljahr 2019/2020 Vorschläge für ein erweitertes Grundschulangebot, vorrangig im Stadtbezirk Mitte, zu entwickeln und der Politik vorzustellen.
8) Es wird bekräftigt, dass der Beschluss zur Schulentwicklungsplanung vom 04.07.2017 umgesetzt werden soll.
Abstimmungsergebnis:
X | Einstimmig beschlossen |