Beschlussvorlage - 0642/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Neubau eines zweigeschossigen Solitärs an der Gesamtschule Eilpe gemäß beiliegender Vorentwurfsplanung im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ durchzuführen.

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Sachverhalt

Begründung

Mit der Vorlage 033/2017 hat der Rat der Stadt Hagen am 16.02.2016 ein umfang-reiches Maßnahmenpaket im Rahmen des Förderprogrammes „Gute Schule 2020“ in Höhe von 27,7 Mio. € beschlossen. Darin war auch der Erweiterungsneubau an das bestehende Hauptgebäude der Gesamtschule Eilpe enthalten. Hierfür wurde ein erster Ansatz von 2,5 Mio. € in die Maßnahmenliste aufgenommen (Maßnahmen-Nr. 105).

 

Die Geländesituation ist wegen der Hanglage, des Felsuntergrundes und der festgesetzten Baulinie schwierig. Im Vorfeld wurden vier verschiedene Varianten eines möglichen Standortes geprüft, die allerdings aus Kostengründen bzw. aus Beeinträchtigungsgründen des Schulbetriebes nicht durchführbar sind.

 

Es wird nun ein zweigeschossiger Erweiterungsbau als Solitär auf der freien Fläche unterhalb des Schulhofes (westlicher Grundstücksbereich) außerhalb der vorhandenen Baulinie vorgeschlagen. Der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung (FB 61) hat diesem Standort zugestimmt. Vorteil dieser Variante ist eine geringe Beeinträchtigung des laufenden Schulbetriebes, da An- und Umbauten im Bestand vermieden werden. Außerdem wird keine Ersatzunterbringung von Schulklassen während der Bauphase notwendig.

 

Der Eingang erfolgt auf der Süd-Ostseite vom Schulhof aus. Der Neubau mit ca. 1.650 m² Bruttogeschossfläche (BGF) umfasst zehn Klassenräume, zwei Lehrerzimmer und Nebenräume wie Technikraum, Abstellraum und Toilettenanlagen. Zusätzlich zur vorherigen Planung werden die Geschosse durch einen Aufzug barrierefrei erschlossen. Der 2. Rettungsweg soll auf der Nordseite angebracht werden. Der in diesem Bereich ankommende Außenanlagepfad wird entsprechend angepasst. Der bisherige Schulhof bleibt in der momentanen Form erhalten. Die beifügten Anlagen zeigen den Standort, den Grundriss sowie die Seitenansichten.

 

Die Finanzierung wurde bei der  Haushaltsplanung 2018/2019 aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“ berücksichtigt. Die in der Vorlage 0057/2018 vom 22.01.2018 genannten Kosten in Höhe von 2,750 Mio. € erhöhen sich auf 3,5 Mio. €. Auf Basis des geplanten Standortes ergibt sich gemäß aktueller  Kostenschätzung (DIN 276) eines externen Architekten die folgende zeitliche Ausgabensituation:

 

Jahr   2018    2019    2020

Erweiterung Baukosten100.000 €2.100.000 €1.300.000 €

 

Aufgrund der aktuell angespannten Marktsituation kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass darüber hinaus weitere Mehrkosten entstehen, die quantitativ noch nicht beziffert werden können. Aus diesem Grunde sind in der Kostenschätzung 10% als Sicherheitszuschlag berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Erweiterung der Schule auf fünf Züge sind neben dem Neubau zwingend weitere Anpassungsmaßnahmen im Bestand (zusätzlicher NW-Raum, Erweiterung des Hauswirtschaftsbereichs) erforderlich. Für die Schaffung dieser Räume, die Grundvoraussetzung für die Erweiterung der Schule auf dann fünf Züge sind, werden derzeit die Kosten ermittelt. Sobald diese vorliegen, werden die Anpassungsarbeiten in einer gesonderten Vorlage dargestellt.

 

Zur Kompensation der o.g. Mehrkosten sowie Mehrkosten bei anderen Maßnahmen ist vorgesehen, die Fenster- und Fassadensanierung der Sekundarschule Altenhagen, die frühestens im Jahr 2020 umzusetzen und deren Finanzierung dann im nächsten Doppelhaushalt 2020/2021 sicherzustellen sein wird,  in Höhe von 1,490 Mio. € ins Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II zu verschieben.

 

 

 

Anlagen: Lageplan

Ansichtspläne

Grundrisspläne


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2118

Bezeichnung:

Gesamtschulen

Finanzstelle:

5000327

Bezeichnung:

Gute Schule 2020, Gesamtschule Eilpe

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

2019

2020

Einzahlung(-)

685150

-3.500.000

-100.000

-2.100.000

-1.300.000

Auszahlung (+)

785100

3.500.000

100.000

2.100.000

1.300.000

Eigenanteil

 

0 €

0

0

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann gesichert werden (aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Kosten für den Neubau in Höhe von 3.500.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten (ND 70 Jahre) zu aktivieren. Mithin ergibt sich ein Abschreibungsaufwand in Höhe von 50.000 € pro Jahr (3.500.000 € / 70 Jahre).

 

 

 

 

 

 

Passiva:

 

Die Einnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ sind in entsprechender Höhe von 3.500.000 € auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Dieser Sonderposten wird, parallel zur Abschreibung, über die gesamte Nutzungsdauer von 70 Jahren in Höhe von jährlich 50.000 € ertragswirksam aufgelöst.

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

3.300

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

4.950

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

50.000

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-50.000

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

8.250 €

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

26.06.2018 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen