Beschlussvorlage - 0636/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Theodor-Heuss-Gymnasium - Rückbau des abgängigen Pavillons und Neubau eines aufgestockten zweigeschossigen Gebäudetraktes an das Hauptgebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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26.06.2018
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die ergänzende Entwurfsplanung für den Neubau an das Hauptgebäude des Theodor-Heuss-Gymnasiums und die damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von 152.000 € auf nunmehr insgesamt 4.121.000 €. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Sachverhalt
Begründung
Mit der Vorlage 1037/2017 hat der Rat der Stadt Hagen am 14.12.2017 den Anbau an das bestehende Hauptgebäude beschlossen. Im Rahmen dieses Beschlusses war die Statik bereits so ausgelegt, dass das Gebäude bei einem zusätzlichen Bedarf aufgestockt werden kann.
Die bisherige Finanzierung aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“, die auch bei der Haushaltsplanung 2018/2019 berücksichtigt worden ist, sah wie folgt aus:
| Insgesamt | 2017 | 2018 | 2019 |
Abriss Pavillon
| 162.000 |
| 162.000 |
|
Neubau
| 3.098.000 | 98.000 | 1.500.000 | 1.500.000 |
Ersatzunter- bringung in Containeranlage *) | 709.000 | 9.000 | 350.000 | 350.000 |
insgesamt |
3.969.000 |
107.000 |
2.012.000 |
1.850.000 |
*) einschl. Containermiete, Fundamentierung, Montage und Demontage der Container, einschl. sämtlicher Versorgungsanschlüsse.
Beim weiteren Planungsprozess hat sich nach Gesprächen mit dem Brandschutz-sachverständigen ergeben, dass das ursprünglich geplante Treppenhaus bei voller Klassenstärke und Nutzung der Differenzierungsräume im Brandfall nicht ausrei-chend ist und ein zusätzliches Treppenhaus erforderlich wird, auch im Hinblick auf die mögliche Option einer Aufstockung. Durch dieses sicherheitsrelevante, zusätzliche zweite Treppenhaus und einer Verbindung auf der dritten Etage erhöhen sich die Kosten für den Neubau von 3.098.000 € auf 3.250.000 €. Das externe Planungsbüro wird auf Grundlage dieser Planung das Baugenehmigungsverfahren einleiten.
Im Zuge des Anbaus ist nach der konkretisierenden Planung der Netzwerkraum zu verlegen. Die Verlegung der Serverschränke verursacht Kosten in Höhe von 17.500 € und ist in den obigen Neubaukosten jetzt enthalten.
Die aktualisierte Finanzierung sieht, verteilt auf die einzelnen Jahre der Umsetzung, nunmehr wie folgt aus:
| Insgesamt | 2017 | 2018 | 2019 |
Abriss Pavillon
| 162.000 | 5.000 | 157.000 |
|
Neubau
| 3.250.000 | 5.000 | 1.545.000 | 1.700.000 |
Ersatzunter- bringung in Containeranlage *) | 709.000 | 4.000 | 355.000 | 350.000 |
insgesamt |
4.121.000 |
14.000 |
2.057.000 |
2.050.000 |
Veränderung zur ersten Planung: |
+ 152.000 |
- 93.000 |
+ 45.000 |
+ 200.000 |
*) einschl. Containermiete, Fundamentierung, Montage und Demontage der Container, einschl. sämtlicher Versorgungsanschlüsse.
Durch den umfangreichen Planungsprozess in Folge der oben geschilderten Erfor-dernisse hat sich die Planung verzögert. Die Zeitschiene sieht aktuell eine Aufstel-lung der Ersatzunterbringung bis Ende 2018 vor. Im Januar 2019 sollen dann die Container von der Schule bezogen werden. Im Frühjahr 2019 erfolgt der Abriss der „Krabbelkiste“, anschließend dann der Baubeginn des Anbaus an das Hauptgebäude des Theodor-Heuss-Gymnasiums.
Zur Kompensation der o.g. Mehrkosten sowie Mehrkosten bei anderen Maßnahmen ist vorgesehen, die Fenster- und Fassadenanierung der Sekundarschule Altenhagen, die frühestens im Jahr 2020 umzusetzen und deren Finanzierung dann im nächsten Doppelhaushalt 2020/2021 sicherzustellen sein wird, in Höhe von 1.490.000 € ins Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II zu verschieben.
Anlagen:Grundrisszeichnungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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X | sind nicht betroffen |
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X | Es entstehen folgende, fortgeschriebene finanzielle Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende, fortgeschriebene bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
X | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
- Investive Maßnahme
Teilplan: | 2117 | Bezeichnung: | Gymnasien |
Finanzstelle: | 5000324 | Bezeichnung: | Gute Schule 2020, Theodor-Heuss-Gymnasium |
| Finanzpos. | Gesamt | 2018 | 2019 |
Einzahlung(-) | 685150 | -4.107.000 € | -2.057.000 € | -2.050.000 € |
Auszahlung (+) | 785100 | 4.107.000 € | 2.057.000 € | 2.050.000 € |
Eigenanteil |
| 0 € | 0 € | 0 € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung von 3.969.000 € ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert (Vorlage 1037/2017) |
X | Restl. Finanzierung kann gesichert werden (aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“) |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
Die Kosten für den Ersatzbau, einschließlich des Abbruchs der Pavillonanlage sowie der Ersatzunterbringung in einer Containeranlage in der neuen Gesamthöhe von 4.121.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten (ND 70 Jahre) zu aktivieren. Mithin ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 58.871 € (4.121.000 € / 70 Jahre). |
Passiva:
Die Einnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ sind in entsprechender Höhe von 4.121.000 € (Erhöhung gegenüber der beschlossenen Vorlage 1037/2017 = 152.000 €) auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Dieser Sonderposten wird, parallel zur Abschreibung, über die gesamte Nutzungsdauer von 70 Jahren in Höhe von jährlich 58.871 € ertragswirksam aufgelöst. |
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- Folgekosten:
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil | € |
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr | € |
c) sonstige Betriebskosten je Jahr | € |
d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) | 58.871 € |
e) personelle Folgekosten je Jahr | € |
Zwischensumme | € |
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr | -58.871 € |
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt | 0 € |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete
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| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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228,7 kB
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(wie Dokument)
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251,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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157,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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126,4 kB
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