Beschlussvorlage - 0570/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Verlängerung der Veränderungssperre für den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 9/14 (663) Wohngebiet "Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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20.06.2018
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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26.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die 2. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 9/14 (663) "Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße“ in Form der Satzung, die als Anlage Gegenstand der Vorlage mit der Drucksachennummer 0570/2018 ist.
Der Beschluss wird sofort umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Veränderungssperre ist seit dem 05.09.2015 gültig und tritt nach Ablauf des 04.09.2018 außer Kraft. Die Bearbeitung dauert jedoch zurzeit noch an. Die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist daher nochmals um ein Jahr bis zum 04.09.2019 zu verlängern.
Begründung
- Vorlauf
Erlass der Veränderungssperre
Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 18.09.2014 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/14 (663) Wohngebiet Am Großen Feld / Gerhart-Hauptmann-Straße beschlossen. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt Nr. 39/2014 am 10.10.2014 veröffentlicht worden.
Der Bebauungsplan wird zur Steuerung zukünftiger Maßnahmen aufgestellt und hat folgende Planungsziele:
- Ausweisung von Bauflächen
- Erhalt der Grünflächen und Wegeverbindungen
- Anordnung neuer Stellplätze und Garagen
Zur Sicherung der Planung hatte der Rat am 18.06.2015 den Erlass der Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes beschlossen. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am 04.09.2015. Die Satzung trat am darauf folgenden Tag mit der Gültigkeit von zwei Jahren in Kraft.
Erste Verlängerung der Veränderungssperre
Weil die Planung nach zwei Jahren noch nicht abgeschlossen war, hatte der Rat der Stadt am 06.07.2017 die erstmalige Verlängerung der Veränderungssperre bis zum 04.09.2018 beschlossen. Die Bekanntmachung wurde am 14.07.2017 durchgeführt.
- Zweite Verlängerung der Veränderungssperre
Schwierige Planungsbedingungen haben den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens verzögert.
Im Stadtteil Emst fand in 2014 eine Diskussion über einen neuen Einzelhandelsstandort für einen Vollsortimenter statt. Im Oktober 2014 hatte die Verwaltung deshalb zu einer Bürgerinformationsveranstaltung eingeladen und mehrere Standorte vorgeschlagen. Eine Variante sah den Altstandort im Geltungsbereich des B-Plan 4/14 vor. Diese Standortdiskussion wurde zwischenzeitlich abgeschlossen.
Die Nachkriegsbebauung im Plangebiet wurde 1950 über einen Ideenwettbewerb nach dem prämierten Bebauungsentwurf von Prof. Diez Brandi entwickelt. Städtebauliches Ziel war in Anlehnung an den Gartenstadtgedanke die Schaffung einer aufgelockerten Siedlung mit großzügigen Grünflächen. Weil ein Bauantrag zur Modernisierung mehrerer Gebäudezeilen vorlag, wurde eine Überprüfung durch die Untere Denkmalbehörde erforderlich, ob die bestehende Siedlung die Kriterien für einen Denkmalbereich erfüllt. Da jedoch in der Vergangenheit zu viele Veränderungen im Siedlungsbereich stattgefunden haben, konnte der Denkmalwert nicht mehr begründet werden. Durch die Prüfung verzögerten sich die Planungsarbeiten, weil für den Fall einer Denkmalbereichssatzung entsprechende Vorgaben im Bebauungsplan hätten berücksichtigt werden müssen.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Überplanung einer bestehenden Siedlung mit restriktiven Festsetzungen zu weiteren Bebauungsmöglichkeiten in der Regel einen Abstimmungsbedarf mit den Grundstückseigentümern auslöst. In zahlreichen Gesprächen wurden daher die Planungsabsichten mit Betroffenen erörtert. Darüber hinaus gab es umfangreichen Schriftverkehr.
Aus den oben genannten Gründen dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Weil das Bebauungsplanverfahren nicht bis zum Ablauf der 1. Verlängerung am 04.09.2018 abgeschlossen werden kann und besondere Umstände nach § 17 Abs. 2 BauGB vorliegen, ist die Geltungsdauer der Veränderungssperre nochmals um ein weiteres Jahr zu verlängern.
3. Anlagen der Vorlage
- Satzung der 2. Verlängerung der Veränderungssperre
- Satzung der Veränderungssperre vom 11.08.2015
- Übersichtsplan mit dem Bereich der Veränderungssperre
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung | |
X | sind nicht betroffen |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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43,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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635 kB
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