Beschlussvorlage - 0520/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt den folgenden Dringlichkeitsbeschluss vom 21.06.2018 gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW:

 

  1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn/Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH (ha.ge.we) am 22.06.2018 zu entsenden.
  2. Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter I. bestellten Vertreters/der unter I. bestellten Vertreterin bestellt der Rat Herrn/Frau ______________ als stimmberechtigten Vertreter/stimmberechtigte Vertreterin für die unter I. genannte Gesellschafterversammlung.
  3. Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0531/2017, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt,
  1. die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 zu entlasten,
  2. den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Form festzustellen und der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen und

 

 

  1. den vorgeschlagenen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu ermächtigen,den Prüfungsauftrag zu erteilen.

 

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Beschluss vom 21.06.2018 wurde der stimmberechtigte Vertreter/die stimmberechtigte Vertreterin im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Absatz 1 Satz 1 GO NRW bestellt.

 

Der Rat wird um Genehmigung gebeten.

 

 

Begründung

 

Zur Begründung wird auf die Dringlichkeitsvorlage, DS 0530/2018, verwiesen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

gez. Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen