Beschlussvorlage - 0366/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die zum 01.08.2018 ausgezahlte zusätzliche Erhöhung der Landesförderung um zusätzliche 3 Prozent (damit 6 Prozent insgesamt) wird in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

 

Der Beschluss wird zum 01.08.2018 umgesetzt.

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit dem Beschluss vom 15.12.2016 (Vorlage 1080/2016) hat der Rat der Stadt Hagen die Weiterleitung der Erhöhung der Landesförderung mit der damals avisierten jährlichen Erhöhung um 3 Prozent beschlossen.

 

Mit Änderungserlass vom 18.02.2018 zum Runderlass 12.02.2003 (BASS 11- 02 Nr. 19) „Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich“ hat das Ministerium für Schule und Bildung eine zusätzliche Erhöhung um weitere 3 Prozent, insgesamt also 6 Prozent, einmalig zum 01.08.2018 beschlossen. Ab dem 01.08.2019 erhöht sich der jeweilige Betrag jedes Jahr um 3 Prozent.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Erhöhung der Landesförderung für das Schuljahr 2018/19 um die zusätzlichen 3 Prozent in voller Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der unveränderten Haushaltssituation ist eine Erhöhung des städtischen Anteils weiterhin nicht angezeigt. Die Veränderung wirkt sich wie folgt aus:

 

Derzeitige Finanzierungssituation:

 

 

Landesförderung

städtischer Anteil

Garantiebetrag

Grundschüler allgemein

1.055

971 €

2.026

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen

2.126

1.456 €

3.582

Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen

2.126

971 €

3.097

 

 

Finanzierungssituation ab 01.08.2018 inkl.  der zusätzlichen einmaligen Erhöhung um weitere 3 Prozent in 2018:

 

Landesförderung

städtischer Anteil

Garantiebetrag

Grundschüler allgemein

1.085

971 €

2.056

Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Grund- und Förderschulen

2.188

1.456 €

3.644

Flüchtlingskinder und Kinder aus ähnlichen Lebenslagen

2.188

971 €

3.159

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.41

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2018

2019

Ertrag (-)

414100

-31.364,77

-77.346,23

Aufwand (+)

531800

31.364,77

77.346,23

Eigenanteil

 

0,00

0,00

 

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1.21.21.41

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2018

2019

Ertrag (-)

414100

-1.704,78

-4.202,22

Aufwand (+)

531800

1.704,78

4.202,22

Eigenanteil

 

0,00

0,00

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral gesichert werden.

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

09.05.2018 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

20.06.2018 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen