Beschlussvorlage - 0664/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stellt zur Finanzierung der Essensausgabe an den drei städtischen Gesamtschulen und den zwei städtischen Sekundarschulen für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 (01.08.2018 bis 31.07.2020) nachstehende Haushaltsmittel überplanmäßig im Teilplan 1.21, Schulträgeraufgaben, bei der Kostenart 542950, Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Diensten, nach § 83 Absatz 1 und 2 GO NRW bereit:

Für das Haushaltsjahr 2018 :78.000 €

Deckung: Mehrertrag Säumniszuschläge im Teilplan 1.1120, Finanzmanagement, Kostenart 456200

Für das Haushaltsjahr 2019:210.000 €

Deckung: Minderaufwand Zinszahlungen im Teilplan 1.6110, Allgemeine Finanzwirtschaft, Kostenart 551700

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Im Rahmen der Konsolidierungsanstrengungen hat der Rat der Stadt Hagen beschlossen, die Ausgabe der Schulessen sukzessive durch externe Caterer durchführen zu lassen und im Gegenzug städtisches Personal einzusparen (HSP-Maßnahme 16_PK001). In diesem Zusammenhang ist die Essenslieferung und          -ausgabe an den drei städtischen Gesamtschulen und den zwei städtischen Sekundarschulen kurzfristig zum Schuljahresbeginn 2018/2019 (01.08.2018) für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 auszuschreiben und entsprechend zu vergeben.

 

Im Zusammenhang mit der og. Ausschreibung wurde der Stand der HSP- Maßnahme überprüft.

 

Zu diesem Zweck wurden die geplanten Einsparungen bei den Personalkosten auf Basis der Meldungen des Fachbereichs Personal und Organisation  mit den erfolgten, bzw. durch die Ausschreibung erwarteten Steigerungen der Sachkosten verglichen.

 

Neben den 5 ausgeschriebenen Schulen umfasst die Umstellung der Essensausgabe von städtischen Kräften auf Caterer noch die Förderschule Wilhelm Busch und die Hauptschule Hohenlimburg.

 

Personalkosten

 

Nach dem Beschluss der Konsolidierungsmaßnahme nahm die Sekundarschule Altenhagen den Betrieb auf. Hier wurde von Anfang an die Essensausgabe durch den Caterer vorgenommen. Um eine Vergleichbarkeit der Personal- und Sachkosten nach Gesamtumstellung vornehmen zu können, werden für diese Schule fiktive Personalkosten i. H. der vergleichbaren Sekundarschule Liselotte Funcke berücksichtigt.

 

2018

 

Angaben 11:         125.449

+ Altenhagen         12.794

Summe                  138.243

 

2019 ff

 

Angaben 11:              230.224

 

+ Altenhagen:              31.012

 

Summe                       261.236

 

 

 

Sachkosten:

 

Die in der Ausschreibung genannte Summe wurde um die Aufwendungen für den Erwerb von Waren für diese Schulen, die bereits jetzt anfallen, und die Aufwendungen für die zwischenzeitlich bereits vollzogene befristete Umstellung an der Gesamtschule Eilpe auf Essensausgabe durch den Caterer reduziert.

 

2018

 

Der Bruttojahresbedarf 2019 von 331.000 € ist die Basis für die Berechnung des Bruttobedarfes 2018. Dabei werden für 2019 wg. der Ferien 10 Bezugsmonate zu Grunde gelegt.

Für 2018 werden 3,5,Bezugsmonate zugrunde gelegt, da die erste Essensausgabe erst am 29.08.2018 erfolgt. (Berechnung: 331.000 € dividiert durch 10 Monate mal 3,5 Monate = 115.850 €, gerundet 120.000 €)

 

Bruttobedarf                                                                                    120.000 €

 

Bereits geplante Aufwendungen für Erwerb von Waren (anteilig)    - 33.000

 

Bereits geplante Aufwendungen für Erwerb von Diensten (anteilig)   -9.000

 

Zwischensumme                                                                                  78.000

 

Aufwendungen Wilhelm Busch (anteilig 1 Halbjahr)                           +15.000

 

Aufwendungen Hauptschule Hohenlimburg (anteilig 1 Halbjahr)        +  1.500

 

Summe                                                                                                   94.500

 

2019

 

Bruttobedarf                                                                                    331.000 €

 

Bereits geplante Aufwendungen für Erwerb von Waren (anteilig)   - 95.000

 

Bereits geplante Aufwendungen für Erwerb von Diensten (anteilig) -26.000

 

Zwischensumme                                                                                210.000

 

Aufwendungen INTI/Wilhelm Busch                                                   +30.000

 

Aufwendungen Hauptschule Hohenlimburg (anteilig 1 Halbjahr)       +  1.500

 

Summe                                                                                                 241.500

 

 

 

Kostenvergleich

 

2018

 

PK                     138.243

 

SK                        94.500

 

Konsolidierung     43.743

 

2019

 

PK                      261.236

 

SK                      241.500

 

Konsolidierung     19.736

 

Die errechnete Konsolidierung in 2018 ist höher als in 2019, weil für 2018 ein Sondereffekt auftritt. Der Zeitraum der Vergabe beträgt weniger als ein halbes Jahr, da die erste Essensausgabe erst am 29.08.2018 erfolgt. Die letzte Essensausgabe durch städtische Kräfte erfolgt am 13.7., umfasst also mehr als ein halbes Jahr. Der Sachkostenanteil sinkt dadurch unter 50 %, der Personalkostenanteil steigt über

50 % im Vergleich zu einem „normalen“ Konsolidierungsjahr (2019).

 

Ob der errechnete Effekt erzielt, unter- oder überschritten wird, hängt vom Ergebnis der Ausschreibung ab.

 

Die Verwaltung schätzt den Finanzbedarf für die Ausschreibung der Vergabe der Essenslieferung und -ausgabe nach den vorliegenden Erfahrungswerten für die Schuljahre 2018/2019 und 2019/2020 (01.08.2018 bis 31.07.2020) auf insgesamt 654.000 €. Davon sind 242.000 € für den Erwerb von Waren und Diensten bereits im Haushalt veranschlagt. Daher werden zusätzliche Mittel i. H. v. 412.000 € benötigt.

 

Davon entfallen auf den Zeitraum

 

01.08.2018 bis 31.12.2018 78.000 €

01.01.2019 bis 31.12.2019210.000 €

01.01.2020 bis 31.07.2020124.000 €

Gesamt412.000 €

 

Die Mittel werden beschlusskonform überplanmäßig für 2018 und 2019 bereitgestellt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel für 2020 sind bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2020/2021 einzuplanen.

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.21

Bezeichnung:

Schulträgeraufgaben

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2018

2019

2020

2021

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

542950

78.000,00

210.000,00

124.000,00

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.06.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen