Mitteilung - 0683/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungen des Landesentwicklungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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26.06.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Die Landesregierung hat am 17.04.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplans NRW gebilligt und ein Beteiligungsverfahren beschlossen. Die Stadt Hagen ist aufgefordert bis zum 15.07.2018 Stellung zu den geplanten Änderungen des LEP zu nehmen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Investitionen: Der neue LEP soll den Standort Nordrhein-Westfalen attraktiver machen, indem Kommunen leichter Flächen für Ansiedlungen neuer und Erweiterungen bestehender Unternehmen anbieten können.
- Ländlicher Raum: Ortsteile unter 2000 Einwohner erhalten neue Perspektiven: Betriebe können sich leichter erweitern und ihren Standort verlagern, Flächen für den Wohnungsbau können leichter ausgewiesen werden.
- Flächen: Auf den Grundsatz, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsflächen auf fünf Hektar zu begrenzen, wird verzichtet. Das erleichtert die rechtssichere Ausweisung von Wohn- und Gewerbegebieten. Andere Planungsziele im LEP gewährleisten einen sparsamen Umgang mit Flächen.
- Windkraft: Um die Akzeptanz für die Erneuerbaren zu erhalten, wird ein planerischer Vorsorgeabstand zu Wohngebieten eingeführt. Soweit im Einklang mit Bundesrecht möglich, sollen Anlagen künftig nur im Abstand von 1500 m zu Wohngebieten geplant werden können.
- Flughäfen: Alle sechs bisher im LEP genannten Airports gelten nun als landesbedeutsam und können sich entsprechend entwickeln.
- Rohstoffsicherung: Der Abbau von Rohstoffen wird erleichtert: Der neue LEP eröffnet die Möglichkeit, auf die bisher ausnahmslos vorgegebene Konzentration der Abgrabungsbereiche zu verzichten. Bei besonderen planerischen Konfliktlagen, wie z. B. Sand und Kies, kann aber auch an der bewährten regionalplanerischen Konzentration der Abgrabungsbereiche festgehalten werden.
Die Verwaltung bereitet fristgerecht eine Stellungnahme zu den Änderungen des LEP vor. Eine Beratung der Stellungnahme im Naturschutzbeirat, Umweltausschuss, und Stadtentwicklungsausschuss sowie die Beschlussfassung durch den Rat sind erforderlich. Da die Sitzungsrunde vor der Sommerpause nicht mehr zu erreichen ist, wird die Stellungnahme fristgerecht zum 15.07.2018 vorbehaltlich des Ratsbeschlusses vom 27.09.2018 erfolgen.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
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