Beschlussvorlage - 1065/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurf des Jahresabschlusses 2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
- Bearbeitung:
- Michael Diehl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Die Betriebsleitung des HABIT schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.
Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen werden. Weitere 1 Mio. € sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 500 T€ einer zweckgebunden Rücklage für ein Archivierungssystem. Beide Investitionen sind Bestandteil des Investitionsprogramms des HABIT.
Der Rest in Höhe von €
45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Sachverhalt
·
Gemäß §§ 21
und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist der HABIT verpflichtet für den
Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen.
·
Nach § 106
Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der
Jahresabschluss und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung).
·
Mit
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne wurde hierzu zwischen der Stadt
Hagen - HABIT und der Westfalen-Revision GmbH ein Prüfvertrag geschlossen.
·
Die
Westfalen-Revision hat mit Datum vom 15.11.2005 nach dem abschließenden
Ergebnis der Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
·
Im Rahmen
der Prüfung wurde ein Jahresgewinn von 1.690.632,43 € ermittelt.
· Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes.
· Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.
·
Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von €
1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen
werden. Weitere 1 Mio. € sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein
Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 500 T€ einer zweckgebunden
Rücklage für ein Archivierungssystem. Beide Investitionen sind Bestandteil des
Investitionsprogramms des HABIT. Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll
auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Der HABIT ist gemäß
§§ 21 und 25 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) verpflichtet für den Schluss
eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen und
gleichzeitig einen Lagebericht zu fertigen. Nach § 106 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind der Jahresabschluss
und der Lagebericht zu prüfen (Jahresabschlussprüfung). Hierzu wurde zwischen
der Stadt Hagen - HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie und der
Westfalen-Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, mit Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in
Herne gemäß Verfügung vom 02.03.2005 ein Prüfvertrag geschlossen.
Die Prüfung des HABIT erfolgte von Juli 2005 bis
November 2005 gemäß § 106 GO NRW und der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen
vom 9.3.1981 i.d.F.d Änd-VO vom 28.8.1989 (SGVNW 641). Zudem waren durch die
Prüfer die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 u. 2 HGrG zu beachten.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kommt zu
folgendem Prüfungsergebnis und erteilt folgenden Bestätigungsvermerk:
Der Jahresabschluss wurde
ordnungsgemäß aus den Konten des Eigenbetriebs entwickelt. Die Vermögens- und
Schuldposten sind ausreichend nachgewiesen und richtig und vollständig erfasst.
Sie sind unter Beachtung der Vorschriften des HGB und der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet. Der Ausweis ist analog nach
den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften vorschriftsmäßig erfolgt. In
den Anhang sind die erforderlichen Angaben richtig und vollständig aufgenommen.
Der Lagebericht enthält alle
wesentlichen vorgeschriebenen Angaben. Er steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss sowie den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen. Die
Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt.
Nach dem abschließenden Ergebnis
unserer Prüfung haben wir mit Datum vom15. November 2005 den folgenden
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
”Wir haben den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des "HABIT Hagener
Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und
Ennepe-Ruhr" für das Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2004 geprüft. Die
Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Werkleitung des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von
uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung
der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Eigenbetriebs abzugeben.
Wir haben unsere
Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NW unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Danach ist die Prüfung so zu planen
und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit
hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit
beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs
Anlass zu Beanstandungen geben.
Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermittelt
der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht gibt insgesamt eine
zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Risiken
der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des
Eigenbetriebs geben keinen Anlass zu Beanstandungen.”
Ausführungen zu den Prüfungen und der
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Westfalen-Revision können dem Bericht
über die Prüfung des Jahresabschluss zum 31.Dezember 2004 des "HABIT
Hagener Betrieb für Informationstechnologie - Systemhaus für Hagen und
Ennepe-Ruhr -" entnommen werden, der als Anlage zur Vorlage beigefügt
wird.
Nach Maßgabe des § 41 GO NRW i.V.m. § 4 EigVO entscheidet
der Rat der Stadt Hagen u.a. über die Feststellung des Jahresabschlusses und
die Verwendung des Jahresgewinns oder die Deckung des Verlustes.
Die Betriebsleitung schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen. Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen werden. Weitere 1 Mio. € sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 500 T€ einer zweckgebunden Rücklage für ein Archivierungssystem. Beide Investitionen sind Bestandteil des Investitionsprogramms des HABIT.
Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Abweichend vom Beschlussvorschlag der Betriebsleitung schlägt die Verwaltung angesichts der defizitären Haushaltslage folgende Verwendung vor:
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Abdeckung des Verlustvortages in Höhe von
€ 145.124,65 €,
·
Bildung einer zweckgebundenen Rücklage für ein
Dokumenten-Managementsystem und ein Archivierungssystem in Höhe von 500.000
€,
·
Rückführung
an den städtischen Haushalt in Höhe von 1 Mio. €.
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Der Rest in Höhe von € 45.507,78 soll auf
neue Rechnung vorgetragen werden
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Betriebsleitung des HABIT schlägt vor, den Jahresabschluss 2004 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festzustellen.
Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von € 1.690.632,43 soll der Verlustvortag in Höhe von € 145.124,65 ausgeglichen werden. Weitere 750 T€ sollen einer zweckgebunden Rücklage für ein Dokumenten-Managementsystem zugeführt werden, 750 T€ werden als Einnahme dem allgemeinen Verwaltungshaushalt der Stadt Hagen zugeführt.
Der Rest in Höhe von €
45.507,78 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |