Beschlussvorlage - 0636/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die ergänzende Entwurfsplanung für den Neubau an das Hauptgebäude des Theodor-Heuss-Gymnasiums und die damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von 152.000 € auf nunmehr insgesamt 4.121.000 €. Finanziert wird die Maßnahme aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Mit der Vorlage 1037/2017 hat der Rat der Stadt Hagen am 14.12.2017 den Anbau an das bestehende Hauptgebäude beschlossen. Im Rahmen dieses Beschlusses war die Statik bereits so ausgelegt, dass das Gebäude bei einem zusätzlichen Bedarf aufgestockt werden kann.

 

 

Die bisherige Finanzierung aus dem Förderpaket „Gute Schule 2020“, die auch bei der Haushaltsplanung 2018/2019 berücksichtigt worden ist, sah wie folgt aus:

 

 

Insgesamt

2017

2018

2019

Abriss Pavillon

 

162.000

 

162.000

 

Neubau

 

3.098.000

98.000

1.500.000

1.500.000

Ersatzunter-

bringung  in Containeranlage *)

709.000

9.000

350.000

350.000

 

insgesamt

 

3.969.000

 

107.000

 

2.012.000

 

1.850.000

*) einschl. Containermiete, Fundamentierung, Montage und Demontage der Container, einschl. sämtlicher Versorgungsanschlüsse.

 

 

Beim weiteren Planungsprozess hat sich nach Gesprächen mit dem Brandschutz-sachverständigen ergeben, dass das ursprünglich geplante Treppenhaus bei voller Klassenstärke und Nutzung der Differenzierungsräume im Brandfall nicht ausrei-chend ist und ein zusätzliches Treppenhaus erforderlich wird, auch im Hinblick auf die mögliche Option einer Aufstockung. Durch dieses sicherheitsrelevante, zusätzliche zweite Treppenhaus und einer Verbindung auf der dritten Etage erhöhen sich die Kosten für den Neubau von 3.098.000 € auf 3.250.000 . Das externe Planungsbüro wird auf Grundlage dieser Planung das Baugenehmigungsverfahren einleiten.

 

Im Zuge des Anbaus ist nach der konkretisierenden Planung der Netzwerkraum zu verlegen. Die Verlegung der Serverschränke verursacht Kosten in Höhe von 17.500 € und ist in den obigen Neubaukosten jetzt enthalten.

 

Die aktualisierte Finanzierung sieht, verteilt auf die einzelnen Jahre der Umsetzung, nunmehr wie folgt aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

Insgesamt

2017

2018

2019

Abriss Pavillon

 

162.000

5.000

157.000

 

Neubau

 

3.250.000

5.000

1.545.000

1.700.000

Ersatzunter-

bringung  in Containeranlage *)

709.000

4.000

355.000

350.000

 

insgesamt

 

4.121.000

 

14.000

 

2.057.000

 

2.050.000

Veränderung zur

ersten Planung:

 

+ 152.000

 

- 93.000

 

+ 45.000

 

+ 200.000

*) einschl. Containermiete, Fundamentierung, Montage und Demontage der Container, einschl. sämtlicher Versorgungsanschlüsse.

 

 

Durch den umfangreichen Planungsprozess in Folge der oben geschilderten Erfor-dernisse hat sich die Planung verzögert. Die Zeitschiene sieht aktuell eine Aufstel-lung der Ersatzunterbringung bis Ende 2018 vor. Im Januar 2019 sollen dann die Container von der Schule bezogen werden. Im Frühjahr 2019 erfolgt der Abriss der „Krabbelkiste“, anschließend dann der Baubeginn des Anbaus an das Hauptgebäude des Theodor-Heuss-Gymnasiums.

 

Zur Kompensation der o.g. Mehrkosten sowie Mehrkosten bei anderen  Maßnahmen ist vorgesehen, die Fenster- und Fassadenanierung der Sekundarschule Altenhagen, die frühestens im Jahr 2020 umzusetzen und deren Finanzierung dann im nächsten Doppelhaushalt 2020/2021 sicherzustellen sein wird, in Höhe von 1.490.000 € ins Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II zu verschieben. 

 

 

 

Anlagen:Grundrisszeichnungen


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende, fortgeschriebene finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen folgende, fortgeschriebene bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

2117

Bezeichnung:

Gymnasien

Finanzstelle:

5000324

Bezeichnung:

Gute Schule 2020, Theodor-Heuss-Gymnasium

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

2019

Einzahlung(-)

685150

-4.107.000 €

-2.057.000 €  

-2.050.000

Auszahlung (+)

785100

4.107.000 €

2.057.000

2.050.000

Eigenanteil

 

0 €

0

0

 

 

 

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung von 3.969.000 € ist  im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert (Vorlage 1037/2017)

X

Restl. Finanzierung kann gesichert werden (aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

 

Die Kosten für den Ersatzbau, einschließlich des Abbruchs der Pavillonanlage sowie der Ersatzunterbringung in einer Containeranlage in der neuen Gesamthöhe von 4.121.000 € sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten (ND 70 Jahre) zu aktivieren. Mithin ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 58.871 € (4.121.000 € / 70 Jahre).

 

 

 

Passiva:

 

Die Einnahmen aus Mitteln des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ sind in entsprechender Höhe von 4.121.000 € (Erhöhung gegenüber der beschlossenen Vorlage 1037/2017 = 152.000 €) auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Dieser Sonderposten wird, parallel zur Abschreibung, über die gesamte Nutzungsdauer von 70 Jahren in Höhe von jährlich 58.871 € ertragswirksam aufgelöst.

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

58.871

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

-58.871

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0 €

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.06.2018 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.07.2018 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen