Beschlussvorlage - 0645/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittel aus dem Verfügungsfonds Soziale Stadt Wehringhausen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Natalia Keller
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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20.06.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Rahmen der Förderung Soziale Stadt stehen Mittel für die aktive Mitwirkung der Beteiligten zur Verfügung.
Gemäß der Richtlinie der Stadt Hagen zur Einrichtung eines Lenkungskreises sowie eines Verfügungsfonds für das Programmgebiet Soziale Stadt Wehringhausen werden Projekte unterhalb der Schwelle von 4.000 € durch das Stadtteilgremium beschlossen und der BV Mitte zur Kenntnis gegeben.
Projekte ab 4.000 € bedürfen der Beschlussfassung durch die BV Mitte.
Begründung
Die Richtlinien zur Städtebauförderung ermöglichen gem. Ziffer 17 die Förderung der aktiven Mitwirkung der Beteiligten. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben für Maßnahmen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen im Stadtteil, Mitmachaktionen und Wettbewerbe zu Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Stadtteil.
Wie bereits dargestellt werden seit dem Inkrafttreten der Richtlinie Soziale Stadt alle Projekte unterhalb der Schwelle von 4.000 € durch das Stadtteilgremium beschlossen und der BV Mitte zur Kenntnis vorgelegt. Projekte ab 4.000 € bedürfen der Beschlussfassung durch die BV Mitte.
Am 07.06.2018 wurde durch die Steuerungsgruppe nach vorheriger intensiver Begleitung durch das Quartiersmanagement das o.g. Projekt befürwortet und bedarf der Beschlussfassung der BV Mitte.
Der Antragsteller Roter Stern e. V. hat in der Sitzung der Steuerungsgruppe der Reduzierung des Antrages i. d. H. v. 4.500 € zugestimmt. Diese Summe wird durch Spenden und Sponsoring zusätzlich gedeckt, sodass nun 9.590 € zu bewilligen sind.
(7.672 € (80%) davon sind Landesmittel, den Rest i. d. H. v. 1.918 € trägt die Kommune als Eigenleistung)
Die Projektbeschreibung des zur Entscheidung vorgeschlagenen Projektes sowie die Gesamtübersicht der Projekte sind als Anlagen beigefügt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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X | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 3660 | Bezeichnung: | Jugendarbeit |
Produkt: | 1.36.60.45 | Bezeichnung: | Soziale Stadt Wehringhausen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | Lfd. Jahr | Folgejahr 1 | Folgejahr 2 | Folgejahr 3 |
Ertrag (-) | 414100 | -7672 € | € | € | € |
Aufwand (+) | 531700 | 9590 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| 1918 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
gez. | gez. |
| Margarita Kaufmann, Beigeordnete |
| gez. |
Bei finanziellen Auswirkungen: | Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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184,4 kB
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(wie Dokument)
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312 kB
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