Mitteilung - 0644/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Der Verwaltung liegt ein Antrag zur Errichtung einer Werbeanlage (Az: 3/63/E/0020/18) an der Weststraße in Hagen Vorhalle vor. Bei der Werbeanlage handelt es sich um einen City Star der Fa. DSM / Ströer. Laut Hauptsatzung der Stadt Hagen haben Bezirksvertretungen gem. § 10 (4) B. Nr. 3 ein Anhörungs- und Informationsrecht für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die Aufstellung großflächiger Werbeanlagen über 8 m² (z.B. Citylight-Board-Anlagen).

Im Rahmen der Neuvergabe der Werberechte auf öffentlichen Flächen der Stadt Hagen, hat die Verwaltung für  City Star Standorte Bereichszonen in den Stadtbezirken definiert.

In  der öffentlichen Beschlussvorlage (0322/2014) wurde die Politik die neuen City Star bzw. City Light Standorte, in Form von sogenannte ‚Suchellipsen‘, im Hagener Stadtgebiet vorgestellt. Für den Bezirk Nord wurden die Standorte im Bereich Weststraße (Europaplatz), Weststraße (Zieglerstraße),Becheltestraße und Boeler Ring / Schwerter Straße vorgesehen.

Die beantragte Werbeanlage (City Star) befindet sich in der Bereichszone Weststraße (Europaplatz).

Die Bezirksvertretung Nord hat in ihrer Sitzung vom 07.05.2014 der Vorlage einstimmig zugestimmt (s. Anlage).

 

 

 

 


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.06.2018 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen