Beschlussvorlage - 0561/2018

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Im September 2015 ist das Vorhaben „Integriertes Klimaanpassungskonzept für die Stadt Hagen“ gestartet. In der Projektlaufzeit vom 01.09.2015 bis 31.08.2018 wird das Vorhaben als sog. „kommunales Leuchtturmvorhaben“ im Rahmen der Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung vom Bundesumweltministerium gefördert (siehe Ds. 0819/2015). Im Fokus steht die integrierte Betrachtung der beiden Trends Klimawandel und demographischer Wandel und deren Auswirkungen und Wechselwirkungen in Hagen. Partner des Verbundprojektes sind die Stadt Hagen mit dem Umweltamt, das Institut für Raumplanung (IRPUD) der TU Dortmund sowie der Regionalverband Ruhr (RVR) mit dem Team Klimaschutz und Klimaanpassung, die zusammen den Lenkungskreis des Projektes bilden. Es wurde ein projektbegleitendes ämterübergreifendes Kompetenzteam gebildet, das in Arbeitsgruppen, Expertengesprächen und Verwaltungsworkshops Anregungen, Ideen und Lösungsvorschläge eingebracht und diskutiert hat. Darüber hinaus standen interne und externe Akteure mit ihrem Wissen und ihrer Expertise in diesen Workshops zur Verfügung (siehe z.B. Ds. 0224/2016).

Das Projekt wird nun nach dreijähriger Laufzeit zum 31.08.2018 abgeschlossen. Aus diesem Anlass möchte die Verwaltung über zentrale Ergebnisse informieren, bevor diese am 10.07.2018 der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Zur öffentlichen Abschlussveranstaltung des Projektes und der Vorstellung zentraler Ergebnisse wird außerdem herzlich eingeladen (siehe Begründung).

 

Begründung

 

In den vergangenen drei Jahren haben sich die projektbeteiligten Partner und Akteure aus der Verwaltung, dem Konzern Stadt und der Zivilgesellschaft intensiv mit dem klimatischen und demographischen Wandel und deren Wechselwirkungen in Hagen beschäftigt. Das Projekt wurde durch zahlreiche kommunale und nicht-kommunale Akteure und Zielgruppen unterstützt, deren rege und produktive Beteiligung nicht zuletzt dazu beigetragen hat, dass das Thema Klimaanpassung verwaltungsintern und extern in Hagen stärker auf die Agenda kommt. Klimaanpassung ist ein Querschnittsthema in der Praxis der kommunalen Planung, das die Abstimmung und Kooperation von Wissenschaft, Verwaltung, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft erfordert. Durch die Einbeziehung relevanter Akteure innerhalb und außerhalb der Hagener Verwaltung und eine enge Zusammenarbeit konnte das Fachwissen verschiedener Disziplinen und Ressorts in den Anpassungsprozess integriert werden. So konnten auch mögliche Interessens- und Nutzungskonflikte sowie Synergien frühzeitig erkannt und bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Anpassung an den Klimawandel ist in den meisten deutschen Kommunen bisher oft noch ein Randthema. Allerdings kann die Notwendigkeit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels bereits heute aus dem kommunalen Alltag nicht mehr ausgeblendet werden. Die Veränderungen des Klimas gehen mit erheblichen Belastungen und Risiken einher und beeinflussen den Lebensalltag. Insbesondere älterer Menschen, die aufgrund des demographischen Wandels bald einen großen Teil der Gesamtbevölkerung ausmachen werden, aber auch Säuglinge, Kleinkinder, gesundheitlich Vorbelastete und Kranke leiden verstärkt unter langen Hitzeperioden oder größeren Temperaturschwankungen. Überschwemmungen infolge von Flusshochwasser oder Starkregen bedrohen zudem die Infrastruktur wie beispielsweise die Kanalisation, Straßen und Versorgungsleitungen und können in kurzer Zeit zu katastrophalen Situationen führen. Insbesondere in Großstädten wie Hagen mit z.T. hoher baulicher Dichte, wo Menschen eng zusammenleben und eine funktionierende Infrastruktur sehr wichtig ist, steigt die Anfälligkeit für Störungen durch Extremwetterereignisse, die Risiken und Gefährdungen sind dort besonders ausgeprägt.

 

Daher kommt insbesondere in den Städten und Stadtregionen der vorsorgenden Planung und der Durchführung von präventiven Maßnahmen eine große Bedeutung zu. Im Mittelpunkt steht dabei, die zu erwartenden Folgen des Klimawandels in ihren Wirkungen abzumildern. Trotz des Charakters der Klimaanpassung als freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe ergeben sich kommunale Handlungs- und Leistungspflichten: Der Klimawandel und seine Folgen beeinflussen das Leben bzw. die Gesundheit und Unversehrtheit sowie das Eigentum der Bürger und machen eine vorsorgende Anpassung und den Schutz von Menschen und Gütern, vor allem der kommunalen Basisinfrastrukturen zur Aufgabe der Daseinsvorsorge. Daher müssen die Kommunen bei den Pflichtaufgaben zumindest Vorsorge gegenüber klimawandelbedingten Einschränkungen und Versorgungsproblemen betreiben und u.U. die entsprechenden Anpassungsmaßnahmen ergreifen. Generell müssen Aspekte der Klimaanpassung in den kommunalen Pflichtaufgaben Berücksichtigung finden. Hier ergeben sich konkrete gesetzliche Handlungspflichten zur Klimaanpassung z.B. bei der kommunalen Trinkwasser- und Energieversorgung oder dem Hochwasser- und Überflutungsschutz im Rahmen der Gefahrenabwehr, Sicherstellung des Wohls der Allgemeinheit und der konkreten Beeinträchtigung verfassungsrechtlich geschützter Güter. Mit dem erarbeitet Konzept soll die Klimaanpassung als Fach- und Ressortübergreifende Querschnittsaufgabe und als fortlaufender Prozess in der Stadtverwaltung etabliert werden. So kann die Widerstandsfähigkeit der Stadt Hagen gegenüber dem fortschreitenden Klimawandel erhöht werden. Durch eine frühzeitige und umfassende Berücksichtigung der Klimaveränderungen kann die hohe Lebensqualität und Standortattraktivität der Stadt Hagen erhalten und ein besserer Schutz der Bürgerinnen und Bürger bei Extremwetterereignissen erreicht werden. Darüber hinaus wird die Krisenfestigkeit gestärkt und Folgekosten durch Extremwetterereignisse können vermieden bzw. minimiert werden.

 

Von Beginn an wurde mit dem Projekt das Ziel verfolgt, Leitlinien und Inhalte einer klimagerechten Stadtentwicklung für Hagen zu liefern. Somit bietet das Konzept einen wichtigen Fachbeitrag zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK Hagen 2035) und der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP). Die entsprechenden klimarelevanten Grundlagen, Analysen und Inhalte betreffen das ISEK dabei in verschiedenen Themenbereichen, wie z.B. der. Stadtentwicklung und Bauleitplanung, Grün- und Freiflächenentwicklung, Wasserwirtschaft, dem demografischer Wandel oder Bevölkerungsschutz und der Katastrophenhilfe. Auch im Zuge der FNP-Neuaufstellung gilt es anschließend Ansätze zum demografischen Wandel, dem Hochwasserschutz und der Überflutungsvorsorge oder der Freiraumentwicklung zu berücksichtigen. Anpassungsempfehlungen können im Zuge der Änderung/Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) durch entsprechende Darstellung oder im Zuge der Ausweisung neuer Baugebiete durch verbindliche Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt werden.

 

Eine konzeptionelle Grundlage für ein nachhaltiges und klimagerechtes Flächenmanagement soll als Entscheidungsgrundlage für die städtebauliche Entwicklung (Innen- und Außenentwicklung) durch nachhaltiges Flächenmanagement der Stadt Hagen dienen. So können Entscheidungen zur Stadtentwicklung bzw. der siedlungsstrukturellen Entwicklung und Veränderung unterstützt und mit konkreten Daten unterfüttert werden. Im Rahmen der Hagener Klimaanpassungsstrategie werden dazu insbesondere flächen- und nutzungsrelevante Daten zu den Auswirkungen auf das lokale Klima(Stadtklima) betrachtet. So können auf kommunaler Ebene Synergien und Zielkonflikte zwischen Maßnahmen zur Stärkung der Innenentwicklung, Nachverdichtung, Brachflächenrevitalisierung, Baulückenschließung, städtebaulichen Arrondierung oder zusätzlichen Bebauung im Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsbereichen berücksichtigt werden. Gleichzeitig werden Flächen- und Nutzungsoptionen bezüglich ihrer potentiellen Auswirkungen auf Aspekte der Klimaanpassung bzw. der klimarelevanten Auswirkungen sowie konkrete Betroffenheiten von Potentialflächen durch Hitze, Starkregen und Hochwasser betrachtet.

 

Zentrale Ergebnisse

 

Im ersten Arbeitsschritt wurden zentrale Grundlagen für eine Klimawirkungsanalyse ermittelt. Diese Bestandsaufnahme der kommunalen Systeme und ihrer Beeinflussung durch das Klima berücksichtigt sowohl die heutige klimatische Situation (Gegenwart) als auch die klimatischen Veränderungen (Zukunft). Schwerpunkte bilden dabei das Siedlungsklima, Extremniederschläge/Starkregen und Flusshochwasser.

Siedlungsklima: Eingang finden hier eine Aktualisierung der bestehenden Klimaanalyse Hagen (1997), vorliegenden Daten zum Regionalklima der Metropole Ruhr sowie die aktuellen Flächennutzungskartierung (FNK) und der Flächennutzungsplan (FNP). Im Ergebnis wurden (Stadt-)Klimatope sowie Last- und Ausgleichsflächen im Stadtgebiet identifiziert. Insbesondere hitzeanfällige Gebiete werden identifiziert, um anschließend Anpassungsmaßnahmen abzuleiten.

Flusshochwasser: Die vorhandenen Datengrundlagen der Hochwassergefahrenkartierung wurden genutzt, um - abgestimmt auf die Anforderungen der Feuerwehr und der der Unteren Wasserbehörde – besonders gefährdete Infrastrukturen zu ermitteln. Das Ergebnis beinhaltet Maßnahmen die ergriffen werden müssen, um die Hochwasservorsorge im Stadtgebiet sicherzustellen.

Extremniederschläge/Sturzfluten: Im Rahmen des Konzept wurde die vorhandene Untersuchung der Abflusspotenziale (WBH) aufgegriffen und eine Starkregengefahrenkarte für den konkreten Lastfall eins 100-jährlichen Starkregenereignisses erstellt. So wurden besonders gefährdete Bereiche mit der tatsächlichen Nutzung abgeglichen und daraus ein Gefährdungsplan entwickelt. Entsprechende Vorsorge- und Schutzmaßnahmen gegen Überflutungen sind im Maßnahmenkatalog enthalten.

 

Durch die Auswertung der Status-quo Daten zum Thema Klima und Sensitivität wird herausgearbeitet, welche Herausforderungen bereits heute bestehen. Für die Zukunft wurden Daten aus Klimaprojektionen mit sozio-ökonomischen Projektionen (Bevölkerungsprognosen für die Stadt Hagen) verschnitten. In einem zweiten Schritt wurden auf Basis der Grundlagenermittlung gegenwärtige und zukünftige Handlungsbedarfe analysiert sowie räumlich und thematisch priorisert („Ausmaß des Handlungsbedarfes“ und „zeitliche Dringlichkeit“). Dabei werden folgende Handlungsfelder betrachtet:

  • Menschliche Gesundheit
  • Stadtentwicklung und Bauwesen
  • Grün- und Freiflächenentwicklung
  • Bevölkerungshilfe, Katastrophenschutz und Feuerwehr
  • Wirtschaft und Gewerbe
  • Wasserwirtschaft

Die abgeleiteten Handlungsbedarfe bilden die Grundlage für die kommunale Gesamtstrategie. Der gewählte Strategieansatz beinhaltet ebenfalls eine räumliche und thematische Priorisierung. Außerdem wurden erarbeitete Inhalte und Ergebnisse der Untersuchungen in laufende Planungsprozesse und Verwaltungsabläufe integriert. Gleichfalls wurden aktuelle Entwicklungen und Ergebnisse aus laufenden Vorhaben (z.B. Wohnungsmarktstudie/Handlungskonzept Wohnen oder Bestandsaufnahme des ISEK Hagen 2035) im Anpassungskonzept berücksichtigt. Zentraler Baustein der Klimaanpassungsstrategie ist ein Ansatz zur Bewertung und Priorisierung der Hagener Flächennutzungspotentiale unter Berücksichtigung des Klimawandels. Dieser Ansatz dient als Hilfe und Orientierung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans.

 

Das von der Gesamtstrategie abgeleitete Maßnahmenkonzept ist in Anlehnung an die o. g. Handlunsgbedarfe räumlich-thematisch differenziert (d. h. es sind für jedes Handlungsfeld im Sinne eines Handlungskatalogs Maßnahmen enthalten, die sich auf die jeweiligen Problemgebiete beziehen). Jede Maßnahme ist in Form von Steckbriefen dargestellt, die u.a. folgende Parameter enthalten:

  • Hintergrund und Beschreibung der Aktivität/Maßnahme
  • Gute Praxisbeispiele
  • Stadtentwicklungsrelevante Synergien und Konflikte
  • Federführende Akteure sowie Kooperationspartner, Zielgruppe der Maßnahme
  • Priorität der Maßnahme

Zentrale Zwischenergebnisse wurden von Herrn Prof. Dr. Greiving vom Institut für Raumplanung regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss und Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität vorgestellt. Die Stadt Hagen mit dem Umweltamt möchte nun abschließend gemeinsam mit dem Institut für Raumplanung (IRPUD) der TU Dortmund und dem Regionalverband Ruhr (RVR) allen Beteiligten und Interessierten die Ergebnisse des Verbundprojektes vorstellen. Von den Themen Hitze, Hochwasser und Starkregen in der Stadt, über die Berücksichtigung der soziodemographischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen, bis zu konkreten Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel werden ausgewählte Ergebnisse präsentiert und diskutiert.

Zur öffentlichen Abschlussveranstaltung des Projektes und der Vorstellung zentraler Ergebnisse wird herzlich eingeladen:

 

Am 10. Juli 2018

von 16:30 bis ca. 19:00 Uhr

in die Volkshochschule Hagen (Villa Post)

Wehringhauser Str. 38, 58089 Hagen (Wehringhausen)


Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Produkt:

 

Bezeichnung:

 

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

 

Aufwand (+)

 

Eigenanteil

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

(Anzahl)

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind befristet bis:

(Datum)

anzuerkennen.

 

 

gez.

gez.

(Name OB oder Beigeordneter inkl. Funktion)

(Name Beigeordneter inkl. Funktion)

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.06.2018 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.06.2018 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen