Berichtsvorlage - 0539/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Katzenschutzverordnung hier: Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Silke Scheibe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.06.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Am 7. Dezember 2017 erfolgte der Beschluss des Umweltausschusses, die Satzung der Stadt Essen zu betrachten und auf eine mögliche Übertragung auf die Stadt Hagen zu überprüfen. Der Tagesordnungspunkt wurde auf den Sommer 2018 vertragt.
Begründung
In Essen wird die KatzenschutzVO seit wenigen Wochen vom Veterinäramt betreut. Installiert wurde diese jedoch vorab im Ordnungsamt unter fachlicher Begleitung der Veterinäre.
Der zuständige Amtstierarzt teilte am 26. April 2018 mit, dass im Stadtgebiet Essen keine eigenen Erhebungen zur Situation der freilebenden Katzen erfolgten. Daten wurden von wenigen Tierarztpraxen und von den Tierschutzvereinen angefragt, die einen Flickenteppich der problematischen Örtlichkeiten mit Katzen erbrachten. Insofern lässt sich die Situation in Essen direkt mit der Situation in Hagen vergleichen. Die KatzenschutzVO wurde aber trotz der in Essen vorherrschenden rechtlichen Bedenken der Verwaltung ins Leben gerufen und von Beginn an auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt.
Überprüfungen werden weder von Seiten des Ordnungsamtes noch vom jetzt zuständigen Veterinäramt vorgenommen. Ein einzelner Verstoß wurde bisher von einem Katzenschutzverein gemeldet. Es erfolgte jedoch keine Ahndung. Es gab bisher auch keine Androhungen rechtlicher Konsequenzen durch Katzenhalter, die sich der VO widersetzen wollen.
Der Tierschutzverein bezuschusst derzeit (noch) jede Kastration einer Katze mit Besitzer mit einem feststehenden Geldbetrag (30 € für einen Kater, 60 € für eine weibliche Katze).
Die Kosten der Kastrationen von freilebenden, also herrenlosen Katzen übernimmt der Verein derzeit noch komplett. Momentan laufen allerdings Gespräche mit der Verwaltung mit dem Ziel des Auslaufens der Förderung im Jahresverlauf 2018. Begründet wird dies u.a. mit der Ansicht der Vereine, dass sich herrenlose Katzen im Besitz des Oberbürgermeisters befinden und daher die durch die Verordnung entstandenen nunmehr (zwingenden) Kosten auch folgerichtig durch die Stadt zu tragen sind und nicht mehr von den Vereinen.
Die Diskussion darüber befindet sich noch am Beginn und ist bis zum heutigen Tage nicht abgeschlossen. Die Verwaltung empfiehlt, den Ausgang dieser Diskussion abzuwarten und dann erneut zu berichten.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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x | sind nicht betroffen |
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