Beschlussvorlage - 1095/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss der äußersten Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW vom 06.12.2005:

 

In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 17.11.2005 wird an Stelle von Frau Corinna Niemann

 

Herr Michael Klippert

 

als Vertreter der Stadt Hagen für die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH bestellt.

 

Er wird beauftragt, der Neufassung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis 16.12.2005.

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Sachverhalt

Da die ursprünglich beauftrage Vertreterin der Stadt Hagen in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH aus persönlichen Gründen verhindert ist, erfolgt eine Neubenennung.

 


 
Mit Beschluss vom 17.11.2005 hat der Rat der Stadt Hagen für die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 06.12.2005 der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (ha.ge.we) Frau Corinna Niemann als Vertreterin der Stadt Hagen bestellt. Frau Niemann ist aus persönlichen Gründen verhindert.

 

Aus diesem Grund wird Herr Michael Klippert die Interessen der Stadt Hagen in der außerordentliche Gesellschafterversammlung vertreten.

 

 

 

 

Begründung für die äußerste Dringlichkeit:

 

Die Versammlung findet am 06.12.2005 statt, so dass die Neubestellung nur durch einen Beschluss der äußersten Dringlichkeit zu erreichen ist.

 

Der Beschluss ist dem Rat der Stadt Hagen in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um Genehmigung des Beschlusses gebeten.

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen