Beschlussvorlage - 1095/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters für die außerordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbHÄnderung des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 17.11.2005Genehmigung eines Beschlusses der äußersten Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden Beschluss der äußersten Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO NW vom 06.12.2005:
In Abänderung des Beschlusses des Rates der Stadt Hagen vom 17.11.2005 wird an Stelle von Frau Corinna Niemann
Herr Michael Klippert
als Vertreter der Stadt Hagen für die außerordentliche
Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH
bestellt.
Er wird beauftragt, der Neufassung des
Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis 16.12.2005.
Sachverhalt
Da die ursprünglich beauftrage Vertreterin der Stadt Hagen in der außerordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft mbH aus persönlichen Gründen verhindert ist, erfolgt eine Neubenennung.
Mit Beschluss vom 17.11.2005 hat der Rat der Stadt
Hagen für die außerordentliche Gesellschafterversammlung am 06.12.2005 der
Hagener Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft (ha.ge.we) Frau Corinna Niemann als
Vertreterin der Stadt Hagen bestellt. Frau Niemann ist aus persönlichen Gründen
verhindert.
Aus diesem Grund wird Herr Michael Klippert die
Interessen der Stadt Hagen in der außerordentliche Gesellschafterversammlung
vertreten.
Begründung für die äußerste Dringlichkeit:
Die Versammlung findet am 06.12.2005 statt, so
dass die Neubestellung nur durch einen Beschluss der äußersten Dringlichkeit zu
erreichen ist.
Der Beschluss ist dem Rat der Stadt Hagen in
seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um Genehmigung des Beschlusses gebeten.
