Beschlussvorlage - 1088/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl eines Mitgliedes des Regionalrates des Regierungsbezirkes ArnsbergHier: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 18 Zentraler Service
- Bearbeitung:
- Markus Gruß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Hagen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgende
Dringlichkeitsentscheidung:
Frau Ellen Neuhaus
wird
als Nachfolgerin von Frau Annekathrin Grehling als Mitglied in den Regionalrat
der Bezirksregierung Arnsberg gewählt.
Der
Beschluss wurde bereits durch die erste Sitzung des Regionalrates am 08.12.2005
umgesetzt.
Sachverhalt
Nach Ausscheiden von Frau
Annekathrin Grehling, Beigeordnete und Stadtkämmerin der Stadt Hagen, aus dem
Dienst der Stadt Hagen ist für sie Frau Ellen Neuhaus per
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2005
gewählt worden.
Diese Entscheidung ist dem Rat
der Stadt Hagen zur Genehmigung vorzulegen.
Nach Ausscheiden von Frau Annekathrin
Grehling, Beigeordnete und Stadtkämmerin der Stadt Hagen, aus dem Dienst der
Stadt Hagen, musste für sie eine Nachfolgerin im Regionalrat des
Regierungsbezirkes Arnsberg gewählt werden.
Durch
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2005 wurde
Frau Ellen Neuhaus zur Nachfolgerin gewählt.
Diese Entscheidung ist dem Rat
der Stadt Hagen zur Genehmigung vorzulegen.
Begründung der
Dringlichkeit
Laut
Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 08.11.2005 findet die nächste
Sitzung des Regionalrates am 08.12.2005 statt.
Da bis
dahin keine Sitzung des Rates der Stadt Hagen mehr stattfand, war eine
Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung
am 01.12.2005 zu fassen.
