Beschlussvorlage - 1088/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgende Dringlichkeitsentscheidung:

 

Frau Ellen Neuhaus

 

wird als Nachfolgerin von Frau Annekathrin Grehling als Mitglied in den Regionalrat der Bezirksregierung Arnsberg gewählt.

 

Der Beschluss wurde bereits durch die erste Sitzung des Regionalrates am 08.12.2005 umgesetzt.

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Sachverhalt

Nach Ausscheiden von Frau Annekathrin Grehling, Beigeordnete und Stadtkämmerin der Stadt Hagen, aus dem Dienst der Stadt Hagen ist für sie Frau Ellen Neuhaus per Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2005 gewählt worden.

 

Diese Entscheidung ist dem Rat der Stadt Hagen zur Genehmigung vorzulegen.


 
 Nach Ausscheiden von Frau Annekathrin Grehling, Beigeordnete und Stadtkämmerin der Stadt Hagen, aus dem Dienst der Stadt Hagen, musste für sie eine Nachfolgerin im Regionalrat des Regierungsbezirkes Arnsberg gewählt werden.

 

Durch Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.12.2005 wurde Frau Ellen Neuhaus zur Nachfolgerin gewählt.

 

Diese Entscheidung ist dem Rat der Stadt Hagen zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Begründung der Dringlichkeit

 

Laut Mitteilung der Bezirksregierung Arnsberg vom 08.11.2005 findet die nächste Sitzung des Regionalrates am 08.12.2005 statt.

 

Da bis dahin keine Sitzung des Rates der Stadt Hagen mehr stattfand, war eine Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 01.12.2005 zu fassen.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen