Mitteilung - 0584/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung gem. § 67 BNatSchG zum Betreten von Naturschutzgebieten für den Ruhrverband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Kai Gockel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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14.06.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Der Ruhrverband beantragt die unbefristete Betretungserlaubnis für folgende NSG:
NSG 1.2.2.4 „Lennesteilhang Garenfeld“, NSG 1.1.2.5 „Lenneaue Kabel“, NSG 1.1.2.6 „Kaisbergaue“ und NSG 1.1.2.21 „Hasperbach“
Der Ruhrverband führt hydrobiologische Gewässeruntersuchungen durch und wirkt beim operativen Monitoring nach der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) über die Bestandsaufnahme und Einstufung der Gewässer (Gewässerbestandsaufnahme-, Einstufungs- und Überwachungsverordnung – GewBEÜV) mit.
Zur Entnahme der Gewässerproben müssen auch NSG betreten werden.
Mit Datum vom 30.05.2018 wurde die unbefristete Befreiung - in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates - durch die uNB erteilt. Die Befreiung gilt bis auf Widerruf unbefristet.
Die Mitarbeiter des Ruhrverbandes werden zur größtmöglichen Schonung von Flora und Fauna verpflichtet, sind in der Lage sich auszuweisen und führen den Bescheid im Gelände mit.
Der jeweilige Flächeneigentümer ist über das Betreten zu informieren.
Die Naturschutzwächter wurden über die erteilte Befreiung in Kenntnis gesetzt.
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
Finanzielle Auswirkungen
x | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
gez. |
Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
