Beschlussvorlage - 1060/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt den II. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist und die Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis.

 

Von seinem Weisungsrecht macht er keinen Gebrauch.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 23.12.2005.

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Sachverhalt

Ziel der Vorlage ist die Ausübung des nach § 8 Abs. 1 der Satzung der SEH erforderlichen Weisungsrechts des Rates der Stadt Hagen zur Entwässerungsgebührensatzung 2006.


 
Gebührenbedarf:

 

Für 2006 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 33.874.570 € (Gesamtkosten lt. Anlage A) abzgl. der Nebeneinnahmen lt. Anlage B)). Dieser liegt um 2,6 % (849 T€) über dem Vorjahreswert (33.025.740 €).

 

 

Kosten gemäß Anlage A):

 

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2006. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Wirtschaftsplan wird verwiesen.

 

Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung) steigen um 2,67% auf insgesamt 15.027.100 €. Die üblichen Investitionen, vorwiegend in Abwasseranlagen, erhöhen das durchschnittliche gebundene Kapital und führen so letztlich zu einer erhöhten Verzinsung.

 

Der kalkulatorische Zins wurde von 7,25% auf 7,0% abgesenkt.

 

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B:

 

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der Stadtentwässerung, die nicht die Abwasserbeseitigung betreffen, dar. Sie belaufen sich auf 3.250.100 €. Die Erhöhung der Abgrenzungen gegenüber dem Vorjahr gehen auf zu erwartende erhöhte Mieteinnahmen zurück.

 

 

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

 

Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges ist tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstillegungen und Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.

 

Infolgedessen wurde die geplante Verbrauchsmenge auf 11.900.000 cbm festgesetzt, was gegenüber dem Jahr 2005 eine Reduktion um 200.000 cbm darstellt.

 

Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde der Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende, leicht veränderte Werte (Schmutzwasser von 50,00% auf 49,45%, Niederschlagswasser von 50,00% auf 50,55%).

 

 

Kostenüber- bzw. –unterdeckungen aus Vorjahren:

 

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen 3-Jahresfrist auszugleichen.

 

Der Trend der Jahre 2000 - 2003, in der Nachkalkulation für den Bereich Niederschlagswasser Kostenüberdeckungen auszuweisen, konnte in 2004 nicht fortgesetzt werden. Das Jahr 2004 schließt mit einer Kostenunterdeckung i.H.v. rd. 39 T€. Aufgrund ihrer geringfügigen Höhe und aufgrund der Tatsache, dass sie in der Gebührenkalkulation 2006 mit den Gutschriften der Jahre 2002 und 2003 verrechnet wird, sind ihre Auswirkungen auf den Gebührensatz 2006 vergleichsweise gering.

 

Der dauerhaft rückläufige Wasserverbrauch führte bei der Schmutzwassergebühr wie in den Vorjahren zu Kostenunterdeckungen. Insgesamt ist in der Kalkulation für das Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von 807.762 € berücksichtigt worden. Das sind rd. 269 T€ weniger als im Vorjahr.

 

 

Gebührenentwicklung:

 

Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006 werden folgende Gebührensätze ermittelt:

 

 

Betrachtet man einen durchschnittlichen Privathaushalt (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für 2006 eine Abgabenlast von 504,20 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser Haushalt 9,90 € (+2,0%) mehr aufzuwenden.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

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Auswirkungen

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 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen