Beschlussvorlage - 1060/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
II. Nachtrag zur Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
- Beteiligt:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen nimmt den II. Nachtrag zur
Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Stadtentwässerung
Hagen SEH (AöR) vom 19.12.2003, der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist
und die Gebührenbedarfsrechnung zur Kenntnis.
Von seinem Weisungsrecht macht er keinen Gebrauch.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
23.12.2005.
Sachverhalt
Ziel
der Vorlage ist die Ausübung des nach § 8 Abs. 1 der Satzung der SEH
erforderlichen Weisungsrechts des Rates der Stadt Hagen zur
Entwässerungsgebührensatzung 2006.
Gebührenbedarf:
Für 2006 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von
33.874.570 € (Gesamtkosten lt. Anlage A) abzgl. der Nebeneinnahmen lt. Anlage
B)). Dieser liegt um 2,6 % (849 T€) über dem Vorjahreswert (33.025.740 €).
Kosten gemäß Anlage A):
Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen
Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des
Wirtschaftsplanes 2006. Auf die entsprechenden Erläuterungen im Wirtschaftsplan
wird verwiesen.
Die kalkulatorischen Kosten (Abschreibungen und Verzinsung)
steigen um 2,67% auf insgesamt 15.027.100 €. Die üblichen Investitionen,
vorwiegend in Abwasseranlagen, erhöhen das durchschnittliche gebundene Kapital
und führen so letztlich zu einer erhöhten Verzinsung.
Der kalkulatorische Zins wurde von 7,25% auf 7,0%
abgesenkt.
Abgrenzungen gemäß Anlage B:
Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen
Aufwandskorrekturposten zu sämtlichen anderen hoheitlichen Leistungen der
Stadtentwässerung, die nicht die Abwasserbeseitigung betreffen, dar. Sie
belaufen sich auf 3.250.100 €. Die Erhöhung der Abgrenzungen gegenüber dem
Vorjahr gehen auf zu erwartende erhöhte Mieteinnahmen zurück.
Entwicklung des Wasserverbrauchs:
Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungsrückganges ist
tendenziell von einem weiteren Rückgang der Wasserverbrauchsmengen
auszugehen. Auch bei den Wassergroßverbrauchern führen Betriebsstillegungen und
Produktionsumstellungen zu einem weiteren Verbrauchsrückgang.
Infolgedessen wurde die geplante Verbrauchsmenge auf
11.900.000 cbm festgesetzt, was gegenüber dem Jahr 2005 eine Reduktion um
200.000 cbm darstellt.
Entsprechend der Wassermengenentwicklung wurde der
Verteilungsschlüssel der Kosten der Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung
aktualisiert. Im Resultat ergeben sich folgende, leicht veränderte Werte
(Schmutzwasser von 50,00% auf 49,45%, Niederschlagswasser von 50,00% auf
50,55%).
Kostenüber- bzw. unterdeckungen aus Vorjahren:
Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw.
-unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen
3-Jahresfrist auszugleichen.
Der Trend der Jahre 2000 - 2003, in der Nachkalkulation für
den Bereich Niederschlagswasser Kostenüberdeckungen auszuweisen, konnte in 2004
nicht fortgesetzt werden. Das Jahr 2004 schließt mit einer Kostenunterdeckung
i.H.v. rd. 39 T€. Aufgrund ihrer geringfügigen Höhe und aufgrund der Tatsache,
dass sie in der Gebührenkalkulation 2006 mit den Gutschriften der Jahre 2002
und 2003 verrechnet wird, sind ihre Auswirkungen auf den Gebührensatz 2006
vergleichsweise gering.
Der dauerhaft rückläufige Wasserverbrauch führte bei der
Schmutzwassergebühr wie in den Vorjahren zu Kostenunterdeckungen. Insgesamt ist
in der Kalkulation für das Jahr 2006 ein Betrag in Höhe von 807.762 €
berücksichtigt worden. Das sind rd. 269 T€ weniger als im Vorjahr.
Gebührenentwicklung:
Aufgrund der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2006
werden folgende Gebührensätze ermittelt:

Betrachtet
man einen durchschnittlichen Privathaushalt (200 cbm Wasserverbrauch; 130 qm
befestigte Fläche), so wie er beim Gebührenvergleich des Bundes Deutscher
Steuerzahler zu Grunde gelegt wird, dann ergibt sich für diesen Haushalt für
2006 eine Abgabenlast von 504,20 €. Im Vergleich zum Vorjahr hat dieser
Haushalt 9,90 € (+2,0%) mehr aufzuwenden.
Die
Verwaltung schlägt vor, von dem Weisungsrecht keinen Gebrauch zu machen.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
