Beschlussvorlage - 0518/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung der Jugendschöffenliste
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Alexandra Huvers
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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20.06.2018
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vom Fachbereich Jugend &Soziales aufgestellten Vorschlagsliste für die Benennung von Jugendhaupt-und Jugendhilfsschöffen zu.
Begründung
Der Präsident des Landgerichtes Hagen teilte mit Schreiben vom 12.01.2018 mit, dass gemäß AV d. Justizministeriums(3221-I.2) und RdErl. D. Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration (313-6153) vom 4.3.2009-JMBI.NRW S.70- in der Fassung vom 7.Dezember 2017 die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 bis zum 15.8.2018 einzureichen ist.
Nach dem vorliegenden Schreiben sind vom Jugendamt mindestens 64 Hauptschöffen/innen und 160 Hilfsschöffen/innen vorzuschlagen(doppelte Anzahl).
Nach § 6 Abs. II Nr.3.5 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Hagen (Jugendamtssatzung) vom 24.2.1994 in der Fassung vom 16.1.2017 sowie Punkt 7.3 des o.g. Erlasses handelt es sich bei der Aufstellung von Vorschlagslisten für die Wahl der Jugendschöffen nicht um ein laufendes Geschäft der laufenden Verwaltung.
Die freien Träger der Jugendhilfe, die Parteien und Kirchengemeinden wurden gebeten, der Verwaltung des Jugendamtes geeignete und in der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen in geforderter Anzahl vorzuschlagen. Darüber hinaus konnte durch entsprechende Pressearbeit und Information über soziale Medien weitere Bewerber für das Amt des Jugendschöffen/in gewonnen werden.
Für die Aufnahme in die Vorschlagslisten ist die Zustimmung von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich. (§35 Abs. 3 JGG)
Inklusion von Menschen mit Behinderung
Belange von Menschen mit Behinderung (Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
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x | sind nicht betroffen |
| sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
