Beschlussvorlage - 1021/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Nachweisung (Anlage 1) einzeln aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben werden zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten außerplanmäßigen Bereitstellungen.


 
Bei den Nachbewilligungen handelt es sich um außerplanmäßige Ausgaben, die nach § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und der Zuständigkeitsregelung von der Stadtkämmerin ohne vorherige Zustimmung durch den Rat verfügt worden sind.

 

Der außerplanmäßige Bedarf wird entsprechend der gesetzlichen Regelung durch Einsparungen und Mehreinnahmen (jeweils abweichend von den Ansätzen des Haushaltsplanes 2005) gedeckt.

 

Die Verwaltung bittet, die in der Nachweisung aufgeführten außerplanmäßigen Ausgaben gem. § 82 Abs. 1, Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW zur Kenntnis zu nehmen.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

Erweitern

01.12.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen