Beschlussvorlage - 0543/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hagen beschließt die Ersatzbeschaffung von 7 Einsatzfahrzeugen für den Bereich Brandschutz und Technische Hilfeleistung zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 1.706.000 € inkl. MwSt..

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

 

Es ist geplant, die Ersatzbeschaffung von sieben Einsatzfahrzeugen für den Bereich Brandschutz/ Technische Hilfeleistung zu einem voraussichtlichen Gesamtauftragswert in Höhe von rd. 1.706.000 inkl. MwSt. in Auftrag zu geben.

 

Pos

Fahrzeugtyp

Kenn-zeich.

Erst-

Zulass-

ung

IST-Standort

Verwendung Altfahrzeug

Bemerkung

1

Tanklöschfahr-zeug 4000

 

HA -2454

1994

LG Boele Kabel

Ringtausch!

HA-2455 von BF zu FF/LG Boele/Kabel

HA-2454, LG Boele/Kabel >>Ausmuster-ung über Zollauktion

Ersatz-beschaffung TLF 4000

2

Löschgruppen-fahrzeug 10

HA - 302

1998

LG Oege

Ringtausch!

HA 302, FF/LG Oege zu  Jugendfeuerwehr,  HA-235, JF  >> Ausmusterung Zollauktion

Ersatz-beschaffung HLF 10

3

PKW Kombi als Mannschafts-transportfahr-zeug

HA - 262

1989

LG Wehring-hausen

Wurde 2017 über Zollauktion ausgemustert

Ersatz-beschaffung MTF

4

Mannschafts-transportfahr-zeug

HA - 223

2000

LG Fley

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatz-beschaffung MTF

5

Mannschafts-transportfahr-zeug

HA - 281

2000

LG Herbeck

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatz-beschaffung MTF

6

Mannschafts-transportfahr-zeug

HA - 2146

1998

LG Garenfeld

Ausmusterung über Zollauktion

Ersatz-beschaffung MTF

7

Drehleiter mit Rettungskorb

HA - 267

2003

LG Nahmer

Ausmusterung über Zollauktion/ Inzahlung-nahme

Ersatzbe-schaffung DLAK

 

 

 

 

 

Begründung

 

Zu Pos. 1

Tanklöschfahrzeug 4000

HA-2454

 

Ersatzbeschaffung eines Tanklöschfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand 01.01.11, Ziffer 8. Ist-Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 106 u. 108; vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, ein neues TLF 4000 mit Allradfahrgestell (geländefähig) zu beschaffen. Es soll mit seiner Besatzung, als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband, die Aufgaben der Brandbekämpfung und der einfachen technischen Hilfeleistung durchführen. Zur Ausstattung gehören u. a. ein entsprechend großer Schaummittel- sowie Löschwassertank und ein auf dem Dach montierter Monitor zur Schaummittel- bzw. Wasserabgabe mit hoher Wurfweite. Laut Bedarfsplan verfügt die Feuerwehr Hagen in ihrem Fahrzeugbestand über zwei TLF 4000. 

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 350.000 € inkl. MwSt..

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung in mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Aufbau

Los 3 Beladung

Los 4 Funk

 

Für die Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr wird eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgegeben. Nach Ablauf der Zeitspanne werden die Fahrzeuge dem Reservepool zugeführt bzw. an die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr weitergegeben (Brandschutzbedarfsplan S. 96).

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens 15 Jahren vorgegeben (Brandschutzbedarfsplan S. 109). Das Altfahrzeug HA-2454 ist 24 Jahre alt. Das Fahrgestell und der Fahrzeugaufbau befinden sich in einem schlechten  Allgemeinzustand (Verschleiß und Korrosion an Fahrgestell und Aufbau). Das Fahrgestell verfügt nicht über dem Stand der Technik entsprechende elektronische Fahrwerks- und Bremstechnikhilfen.

 

 

Infolgedessen ist geplant, im Ringtausch das TLF 4000, HA-2455, EZ 2006, gemäß Brandschutzbedarfsplan von der BF zur FF/LG Boele/Kabel umzusetzen. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Altfahrzeuges HA-2454 ist nicht geplant. Nach der Ersatzbeschaffung erfolgt die Veräußerung über die Zollauktion.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Kompensation z. Zt.: Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

Die Beschaffung des TLF 4000 erfolgt im Zuge einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019.

 

 

Zu Pos. 2

Löschgruppenfahrzeug 10

HA-302

 

Ersatzbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand 01.01.11, Ziffer 8. Ist-Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 106 u. 108; vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, ein neues Hilfeleistungsgruppenfahrzeug (HLF 10) mit Allradfahrgestell (geländefähig) zu beschaffen. Es soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung durchführen. Zur Ausstattung gehören u.a. ein Löschwassertank, Gerätschaften zur Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung, u. a. hydraulische Rettungsgeräte, Steckleiterteile, Beleuchtung und Belüftung verrauchter Räumlichkeiten.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 400.000 € inkl. MwSt..

 

 

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Aufbau

Los 3 Beladung

Los 4 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens 15 Jahren vorgegeben (Brandschutzbedarfsplan S. 109). Nach Ablauf der Zeitspanne werden die Fahrzeuge dem Reservepool zugeführt bzw. an die Freiwilligen Feuerwehr weitergegeben. (Brandschutzbedarfsplan S. 96).

 

Infolgedessen ist geplant, im Ringtausch das LF 10, HA-302, EZ 1998, von der LG Oege der Jugendfeuerwehr zuzuordnen. Dieses Fahrzeug könnte im Einsatzfall von den ansässigen Löschgruppen genutzt werden. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Das Altfahrzeug (LF 8) der Jugendfeuerwehr, HA-235 ist 39 Jahre alt; das Fahrgestell und der Fahrzeugaufbau befinden sich in einem bedenklichen Allgemeinzustand. Das Fahrzeug verfügt über keine sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie ABS, ESP, Airbags, UDS oder Sicherheitsgurte.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Altfahrzeuges HA-235 ist nicht geplant. Nach der Ersatzbeschaffung erfolgt die Veräußerung über Zollauktion.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Die Beschaffung des HLF 10 erfolgt im Zuge einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019.

 

 

 

 

Zu Pos. 3 + 4

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) mit Pritsche

HA-262

HA-223 

 

Ersatzbeschaffungen zweier Einsatzfahrzeuge aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, die gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand 01.01.11, Ziffer 8. Ist-Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 106 u. 108; vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, zwei MTF – Doppelkabine mit Pritschenaufbau zu beschaffen. Die Doppelkabine verfügt über sechs Sitzplätze. Mit den Fahrzeugen können, neben dem Mannschaftstransport, entsprechende logistische Aufgaben wie Transport von Ölbindemitteln, Tragkraftspritzen zu und von den Einsatzstellen oder der Abtransport von z. B. verunreinigtem Schlauchmaterial durchgeführt werden.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 55.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell mit Pritsche

Los 2 Ausbau

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind Mannschaftstransportfahrzeuge in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen (Brandschutzbedarfsplan S. 109).

 

Das Altfahrzeug HA-262, 29 Jahre alt, wurde bereits in 2017 ausgemustert und über die Zollplattform verkauft.

 

Das Altfahrzeug HA-223, 18 Jahre alt, befindet sich in einem schlechten Allgemeinzustand, weist starke Korrosion u. a. im Bereich Unterboden und der Bremsanlage auf. Anzumerken ist eine sehr schlechte Ersatzteilversorgung der sicherheitsrelevanten Bauteile (z.T. Sicherheitsgurte, Bremsleitungen nicht mehr lieferbar). Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Altfahrzeugs HA-223 ist nicht geplant. Nach der Ersatzbeschaffung erfolgt die Veräußerung über Zollauktion.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Kompensation z. Zt.:  Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

Die Beschaffung eines MTF wird im Rahmen der in 2018 eingeplanten Mittel mit der Abwicklung in 2018 vorgenommen.

Das zweite MTF soll im Zuge einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung 2018 zu Lasten des Haushaltsjahres 2019 beschafft werden.

 

 

Zu Pos. 5 + 6

Mannschaftstransportfahrzeug (MTF)

HA-281

HA-2146 

 

Ersatzbeschaffungen zweier Einsatzfahrzeuge aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand 01.01.11, Ziffer 8. Ist-Sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 106 u. 108; vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, zwei MTF zu beschaffen. Da das Einsatzfahrzeug über acht Sitzplätze verfügt, wird mit den Fahrzeugen der Mannschaftstransport z. B. für Schulungen, Fortbildungen und im Einsatzdienst realisiert. Weiter können kleinere logistische Aufgaben erledigt werden. Es ist geplant, die Fahrzeuge an den Gerätehäusern Garenfeld/Berchum bzw. Fley/Herbeck zu stationieren.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 48.000 € inkl. MwSt. je Fahrzeug.

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Ausbau

Los 3 Funk

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan sind Mannschaftstransportfahrzeuge in der Regel nach zwölf Jahren zu ersetzen (Brandschutzbedarfsplan S. 109). Die Altfahrzeuge sind 18 Jahre und 20 Jahre alt. Sie haben einen schlechten Allgemeinzustand, starke Korrosion u. a. im Bereich Unterboden und der Bremsanlage. Anzumerken ist eine sehr schlechte Ersatzteilversorgung der sicherheitsrelevanten Bauteile des Citroen Jumper (z. T. Sicherheitsgurte, Bremsleitungen nicht mehr verfügbar). Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Die Weiternutzung der zu ersetzenden Altfahrzeuge HA-281und HA-2146 ist nicht geplant. Nach der Ersatzbeschaffung erfolgt die Veräußerung über Zollauktion.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Kompensation z. Zt.:  Altfahrzeuge werden bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

Die Beschaffung der beiden MTF wird im Rahmen der in 2018 eingeplanten Mittel vorgenommen. Die kassenwirksame Abwicklung erfolgt in 2018.

 

 

Zu Pos. 7

Drehleiter mit Rettungskorb

HA - 267

 

Ersatzbeschaffung eines Einsatzfahrzeuges aus dem Bereich Brandschutz/Technische Hilfeleistung, das gem. Brandschutzbedarfsplan, Stand 01.01.11, Ziffer 8. Ist- sollvergleich für die Feuerwehr – 8.2 Freiwillige Feuerwehr – 8.2.6 Gemeinsames Fahrzeugkonzept 95 – Seiten 106 u. 108; vorgehalten wird.

 

Es ist geplant, eine neue Drehleiter mit Rettungskorb, als Hubrettungsfahrzeug, zu beschaffen. Das Einsatzfahrzeug soll mit seiner Besatzung als selbständige taktische Einheit oder im Zugverband die Aufgaben der Menschenrettung, Brandbekämpfung und der technischen Hilfeleistung durchführen. Zur Ausstattung gehören u. a. ein Vollautomatikgetriebe, ein Rettungskorb ausgelegt für vier Personen, eine Hinterachszusatzlenkung, eine Hochspannungswarneinrichtung und ein Leitersatz mit Gelenkteil.

 

Nach aktuellen Preisinformationen liegen die geschätzten Kosten der Ersatzbeschaffung bei ca. 750.000 € inkl. MwSt..

 

Die Ersatzbeschaffung erfolgt im Einklang mit den vergaberechtlichen Bestimmungen und wird je nach Beschaffungswert als nationale oder europaweite Ausschreibung im mehreren Losen mit Beladung erfolgen.

 

Los 1 Fahrgestell

Los 2 Aufbau

Los 3 Beladung

Los 4 Funk

 

Für die Einsatzmittel der Berufsfeuerwehr wird eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren vorgegeben. Nach Ablauf der Zeitspanne werden die Fahrzeuge dem Reservepool zugeführt bzw. an die Löschgruppen der Freiwilligen Feuerwehr abgegeben (Brandschutzbedarfsplan S. 96).

 

Infolgedessen ist geplant, im Ringtausch die DLK  HA-296, EZ 2005, gemäß Brandschutzbedarfsplan von der BF zur FF umzusetzen. Die Ersatzbeschaffung ist für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar.

 

Gemäß Brandschutzbedarfsplan wird für Einsatzmittel der Freiwilligen Feuerwehr eine Regellaufzeit von mindestens 15 Jahren vorgegeben. Das Altfahrzeug HA-267 ist 15 Jahre alt und befindet sich in einem schlechten Allgemeinzustand. Für das Fahrgestell besteht eine schlechte Ersatzteilversorgung. Der Leiterpark weist eine hohe Betriebsstundenzahl auf. Durch die technisch bedingte Störanfälligkeit kommt es zu hohen Ausfallzeiten.

 

Die Weiternutzung des zu ersetzenden Altfahrzeugs HA-267 ist nicht geplant. Es wird im Rahmen der Ausschreibung geprüft, ob die Inzahlungnahme möglich ist. Alternativ erfolgt nach der Ersatzbeschaffung die Veräußerung über Zollauktion.


Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Die laut NKF–Rahmentabelle genannte Nutzungsdauer für kommunale Vermögensgegenstände ist bei vg. Einsatzmittel überschritten und liegt deutlich über der festgelegten Nutzungsdauer.

 

Kompensation z. Zt.:  Altfahrzeug wird bis zur Ersatzbeschaffung genutzt.

 

Die Beschaffung der DLK  erfolgt im Zuge einer haushaltsrechtlichen Ermächtigung durch Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung 2019 zu Lasten des Haushaltsjahres 2020.

 

Der Fahrzeugbestand gemäß Brandschutzbedarfsplan wird durch diese Ersatzbeschaffung nicht vergrößert.

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

x

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

x

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

1260

Bezeichnung:

Brandschutz

Finanzstelle:

5.000002

Bezeichnung:

Erwerb Fahrzeuge und Zubehör Feuerwehr

 

 

Finanzpos.

Gesamt

2018

2019

2020

Einzahlung(-)

681150

570.000,- €

285.000,-

285.000.-

Auszahlung (+)

783100

1.706.000,- €

151.000,-

805.000,-

750.000,-

Eigenanteil

 

1.136.000,- €

151.000,-

520.000,-

465.000,-

 

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für die Anschaffung der Fahrzeuge sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Anlagenbuchhaltung zu aktivieren.

Die zu buchende jährliche Abschreibung stellt einen Aufwand dar.

 

Bezeichnung

Fahrzeug

 

 

Anschaffungs- und

Herstellungskosten

Nutzungsdauer lt.

städtischer AfA-

Tabelle

Jährliche

Abschreibung

1 TLF 4000

350.000,- €

15 Jahre

23.333,- €

1 LF 10

400.000,- €

19 Jahre

21.053,- €

2 MTF mit Pritsche

110.000,- €

15 Jahre

7.333,- €

2 MTF

96.000,- €

15 Jahre

6.400,- €

1 DLK

750.000, €

15 Jahre

50.000,- €

Gesamtbeträge:

1.706.000,- €

 

108.119,- €

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Auf der Passivseite der Bilanz sind Sonderposten in Höhe von insgesamt 1.706.000,- € (570.000,- € aus den Brandschutzpauschalen 2019/2020 und 1.136.000,- € aus der Allgemeinen Investitionspauschale) zu bilden.

Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung und führt zu einem Ertrag in Höhe von  insgesamt 108.119,- €.

 

  1.                Folgekosten (ab 2020):

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (1,5 %)

17.040,-

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

108.119,-

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

125.159,-

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

108.119,-

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

17.040,- €

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Bei finanziellen Auswirkungen:

gez.

 

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

21.06.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen