Beschlussvorlage - 0526/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters bzw. einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.06.2018
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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05.07.2018
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Beschlussvorschlag
I) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn / Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 09.07.2018 zu entsenden.
II) Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters/der unter 1. bestellten Vertreterin bestellt der Rat Herrn / Frau __________________ als stimmberechtigten Vertreter / stimmberechtigte Vertreterin für die unter 1. genannten Gremien.
III) Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) für die Stadt Hagen als Gesellschafterin
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Form zu billigen,
- der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die
BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
IV) Er/Sie wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG (HST) für die Stadt Hagen als Aktionärin
- den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,
- dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die
BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
V) Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb. Der Rat der Stadt Hagen erteilt ferner seine Zustimmung zur Beauftragung der ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH durch die HVG, den Jahresabschluss 2017 in der vorgelegten Form festzustellen, der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen sowie der Geschäftsführung für das Jahr 2017 Entlastung zu erteilen.
VI) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses notwendig oder sachgerecht sind. Dies beinhaltet auch die Abgabe eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen für die HVG, in dem die Zustimmung zur Stimmgabe der HVG in der Hauptversammlung der HST und den obigen Gesellschafterversammlungen nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses erklärt wird.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 09.07.2018 im Verwaltungsgebäude der Hagener Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab.
Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab.
Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.
Zu der Gesellschafterversammlung der HAGENBAD GmbH wird durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist. Des Weiteren wird zu den Gesellschafterversammlung der Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Mehrheitsgesellschafterin ist.
Der Rat der Stadt Hagen soll seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb erteilen.
Weiterhin erteilt der Rat der Stadt Hagen seine Zustimmung zur Beauftragung der ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH durch die HVG, den Jahresabschluss 2017 in der vorgelegten Form festzustellen, der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen sowie der Geschäftsführung für das Jahr 2017 Entlastung zu erteilen.
Der Oberbürgermeister soll zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt werden, die zur Umsetzung dieses Beschlusses notwendig oder sachgerecht sind. Dies beinhaltet auch die Abgabe eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen für die HVG, in dem die Zustimmung zur Stimmgabe der HVG in der Hauptversammlung der HST und den obigen Gesellschafterversammlungen nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses erklärt wird.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen. Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung nicht zu fassen. Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungs-vertrages vom 27. Juni 1997 von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2017 demnach ausgeglichen ist, ist ein Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.
Die Details zu den Jahresabschlüssen 2017 können der Vorlage DS 0525/2018 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 10.07.2017 wurde Herr Michael Gronwald als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

21.06.2018 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
I) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Jörg Klepper als stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 09.07.2018 zu entsenden.
II) Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters bestellt der Rat Herrn Rainer Voigt als stimmberechtigten Vertreter für die unter 1. genannten Gremien.
III) Er wird beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) für die Stadt Hagen als Gesellschafterin
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Form zu billigen,
- der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die
BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
IV) Er wird beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG (HST) für die Stadt Hagen als Aktionärin
- den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,
- dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die
BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
V) Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb. Der Rat der Stadt Hagen erteilt ferner seine Zustimmung zur Beauftragung der ständigen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der agentur mark GmbH durch die HVG, den Jahresabschluss 2017 in der vorgelegten Form festzustellen, der vorgeschlagenen Ergebnisverwendung zuzustimmen sowie der Geschäftsführung für das Jahr 2017 Entlastung zu erteilen.
VI) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt und beauftragt, die zur Umsetzung dieses Beschlusses notwendig oder sachgerecht sind. Dies beinhaltet auch die Abgabe eines schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der Stadt Hagen für die HVG, in dem die Zustimmung zur Stimmgabe der HVG in der Hauptversammlung der HST und den obigen Gesellschafterversammlungen nach Maßgabe dieses Ratsbeschlusses erklärt wird.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD | 6 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD | - | - | - |
FDP | 1 |
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BfHo/Piraten Hagen | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 19 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||